BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/855 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel und Katja Suding (FDP) vom 23.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitskonzept für Olympia – Lückenlose Videoüberwachung Die Olympischen und Paralympischen Spiele in London werden vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) immer wieder als Vorbild für geglückte Spiele und als Referenz angesehen. Ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes in London war allerdings eine gravierende Ausweitung der Videoüberwachung, die nach Abschluss der Spiele nur wenig zurückgefahren wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Wegen der derzeit noch fehlenden konkreten Planungsdaten, wie zum Beispiel der Standorte und der Größenordnungen der olympischen Sport- und Trainingsstätten, der Public-Viewing-Plätze und weiterer relevanter Orte sowie maßgeblicher technischer und organisatorischer Einzelheiten, werden gegenwärtig lediglich erste Überlegungen für ein Sicherheitskonzept angestellt. Hierbei misst die Polizei der Videoüberwachung grundsätzlich einen hohen Stellenwert bei. Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen Stellenwert hat die optoelektronische Überwachung (Videoüberwachung ) allgemein in den Planungen beziehungsweise (Vor-) Entwürfen der Sicherheitskonzepte für Olympia, insbesondere denen der FHH? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche und jeweils wie viele Anlagen oder Geräte zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche sowie der Sportstätten wurden vor den Olympischen und Paralympischen Spiele in London neu errichtet oder beschafft? a. Welche Kosten sind für ihre Beschaffung und Errichtung sowie ihren Betrieb entstanden? b. Wie viele der Anlagen und Geräte wurden nach den Spielen zu welchen Kosten wieder abgebaut beziehungsweise verkauft? Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Hält der Senat während der Olympischen und Paralympischen Spiele eine „lückenlose Videoüberwachung“, nach dem Vorbild von London, für angebracht? a. Wenn er sich damit noch nicht beschäftigt hat oder die Planungen zumindest des Senats noch nicht abgeschlossen sind: Wann werden sich der zuständige Senator sowie der Senat mit dieser Frage Drucksache 21/855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beschäftigen und bis wann soll ein entsprechendes Sicherheitskonzept verabschiedet werden? Für ein Sicherheitskonzept im Zusammenhang mit Olympischen und Paralympischen Spielen sind Risikoanalysen und Lagebeurteilungen der zuständigen Behörden des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg maßgeblich. Erfahrungen vorangegangener Spiele sollen dabei berücksichtigt werden. Zukünftige und zum Teil weltweite sicherheitsrelevante Entwicklungen im Zusammenhang mit den Olympischen und Paralympischen Spielen sind auch für ein Sicherheitskonzept von erheblicher Bedeutung . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Inwieweit werden jeweils die Bürgerschaft sowie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes beteiligt? Sofern das Sicherheitskonzept eine Unterrichtung und/oder Befassung der Bürgerschaft und des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erforderlich macht, wird diese rechtzeitig erfolgen. 4. Halten der Senat beziehungsweise zuständige Dienststellen und privatrechtliche Organisationen der FHH eine deutliche Ausweitung der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche sowie der „Olympic City“ und Sportstätten im Rahmen der Spiele für erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten? Wenn ja, warum? Welche Alternativen wurden oder werden geprüft? 5. An welchen Stellen im Stadtgebiet halten der Senat beziehungsweise zuständige Dienststellen und privatrechtliche Organisationen der FHH derzeit eine Ausweitung der Videoüberwachung aus welchen Gründen für erforderlich? 6. Welchen Umfang (Anzahl der Anlagen und Geräte sowie Anzahl der zusätzlichen Anlagen und Geräte) soll die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche sowie der „Olympic City“ und Sportstätten im Rahmen der Spiele haben? Welche Kosten sind damit voraussichtlich verbunden? (Sofern noch keine endgültigen Zahlen genannt werden können, bitte jeweils Schätzung angeben.) 7. Beabsichtigen der Senat beziehungsweise zuständige Dienststellen und privatrechtliche Organisationen der FHH die im Rahmen der Olympischen und Paralympischen Spiele voraussichtlich ausgeweitete Videoüberwachung nach den Spielen wieder vollständig zurückzubauen? Wenn nein, warum nicht und in welchem Umfang sollen die Anlagen oder Geräte bestehen bleiben? 8. Haben der Senat beziehungsweise zuständige Dienststellen und privatrechtliche Organisationen der FHH bereits einen ersten Entwurf oder ein vorläufiges Sicherheitskonzept erstellt? Wenn ja, von wann datiert es? Wann soll es der Bürgerschaft vorgelegt werden? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. und 3.a.