BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8552 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 03.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Wohin wurden die 245 Obdachlosen vom Senat vermittelt? Anlässlich der Beendigung des Winternotprogrammes 2016/2017 erklärte Sozialsenatorin Melanie Leonhard, dass 245 Obdachlose nicht mehr auf der Straße leben würden. Leider wird nicht genauer darauf eingegangen, ob diese in regulären Wohnraum, öffentlich-rechtliche Unterkünfte und hier speziell sogar die Flüchtlingsunterkünfte nach „Perspektive Wohnen“ vermittelt wurden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel der Initiative zur Versorgung von obdachlosen, auf der Straße lebenden Menschen , die das Winternotprogramm genutzt, Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) haben und diesen Anspruch auch umsetzen wollten, war und ist es, ihnen erforderliche Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nachzuweisen. Hierbei wird nicht auf Unterkünfte zurückgegriffen, die rechtlich ausschließlich zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage wie folgt: 1. Handelt es sich bei den 245 Obdachlosen, die nun Wohnraum gefunden haben, ausschließlich um Personen, die, über das Winternotprogramm (WNP) kommend, ein Beratungsgespräch erbeten haben? Wenn nein, woher kamen jeweils wie viele andere der in Wohnraum Vermittelten? In der Zeit vom 1. November 2016 bis 1. April 2017 wurden nach Beratungsgesprächen insgesamt 168 Personen durch die Mitarbeiter des Winternotprogramms in eine Wohnunterkunft vermittelt. Weitere 78 Personen haben grundsätzlich einen Anspruch auf örU, sind aber zunächst im Pik As aufgenommen worden. Für diese Personen werden weitere Plätze in der örU akquiriert. Ein Paar und zwei Einzelpersonen konnten in privaten Wohnraum vermittelt werden. 2. In welche Art von Wohnraum wurden die 245 Obdachlosen jeweils vermittelt ? Bitte nach Art und, wenn möglich, Standort im Falle von öffentlich -rechtlichen Unterkünften angeben. Die Standorte der Unterkünfte, in denen die Personen aus dem WNP untergebracht wurden, verteilen sich auf alle Unterkünfte, die für Wohnungslose zugänglich sind, im Hamburger Stadtgebiet. Ein größerer Anteil von 56 Personen konnte in die Gemeinschaftsunterkunft Tessenowweg vermittelt werden. Die drei Haushalte sind über Privatvermieter mit Wohnraum versorgt worden. Dabei handelt es sich um normalen Wohnraum mit unbefristeten Mietverträgen.