BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8559 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 03.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Beschäftigungsmöglichkeiten für Mitarbeiter des Buss Hansa Terminals Der Pachtvertrag mit der Buss-Gruppe über die Nutzung des Hansa Terminals wurde von der HPA zum 31. 12. 2016 beendet. Nach Auskunft des Senats befinden sich die zuständige Behörde und die HPA in Kontakt mit verschiedenen Hamburger Hafenunternehmen, um den Beschäftigten des Buss Hansa Terminal Beschäftigungsperspektiven im Hamburger Hafen zu eröffnen. Mittlerweile hat das Hamburger Arbeitsgericht eine Erhöhung des Sozialplanes abgelehnt, der eine Höhe von 2 Millionen, hat, was angesichts einer Abfindungssumme der Stadt für den Unternehmer Killinger von über 120 Millionen Euro gering ist. Zusätzlich haben viele Kollegen noch keine Anschlussperspektive gefunden. Deshalb frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der Agentur für Arbeit Hamburg wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand bei den Beschäftigungsperspektiven? Nach Angaben der Agentur für Arbeit Hamburg haben sich von den 55 vermittlungsfähigen ehemaligen Buss-Beschäftigten acht Personen nicht bei der zuständigen Agentur für Arbeit (am Wohnort) arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet. Der Grund hierfür kann die Aufnahme einer neuen Beschäftigung sein. 15 Personen haben sich aktuell krankheitsbedingt abgemeldet. Alle anderen wurden von der Agentur für Arbeit beraten und erhalten Vermittlungsvorschläge beziehungsweise Angebote für Fördermaßnahmen . Zwei Personen wurden bereits in Arbeit vermittelt. Drei weitere Personen befinden sich in einer Fördermaßnahme zur beruflichen Weiterbildung. Vier Personen werden im Rahmen einer Maßnahme (bei einem Träger oder Arbeitgeber) qualifiziert beziehungsweise beschäftigt. 2. Sind zum Ende des Pachtverhältnisses noch weitere finanzielle Mittel vom Senat oder der HPA an die Buss-Gruppe geflossen? Die Vertragsinhalte unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Firma Buss Group GmbH & Co. KG. Im Übrigen siehe Drs. 19/8635, 20/340 und 21/6268.