BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8564 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 03.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Mikroplastik in Hamburger Gewässern Wie der Tagespresse zu entnehmen war, führt die Umweltorganisation Greenpeace seit einiger Zeit Untersuchungen zum Auftreten, zu Qualität und Quantität von Mikroplastikpartikeln in Nord- und Ostsee und in verschiedenen Fließgewässern durch. Die dabei gemachten Befunde sind alarmierend und geben Anlass, diesen Sachverhalt mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Denn die Kleinstpartikel mit Korngrößen kleiner als 5 mm neigen dazu, sich mit gefährlichen Schadstoffen anzureichern. Aufgrund der Ähnlichkeit zu fressbaren Schwebepartikeln werden die Plastikteilchen von Fischen und anderen Wasserlebewesen gefressen. Dadurch gelangt das Mikroplastik einschließlich der angelagerten Schadstoffe in den Nahrungskreislauf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verschmutzung der Binnengewässer und noch mehr der Meere mit Kunststoff ist allgegenwärtig. Die Partikel werden von einer Vielzahl von Tieren aufgenommen. Von ihnen gehen noch nicht abschließend bewertete Risiken für aquatische Lebensgemeinschaften aus. Über die Aufnahme und die Toxizität dieser Partikel in Süßwasserorganismen ist nur wenig bekannt, es gibt jedoch Ergebnisse von Untersuchungen in Meerestieren. Weitere Untersuchungen sind erforderlich, um die Wirkungen von Kunststoffadditiven und -zusätzen in Binnengewässern sowie die Sorption von Umweltschadstoffen an synthetischen Polymeren zu verstehen. Bisher gibt es keine Ansätze zur Bewertung der Wirkung von Kunststoffpartikeln. Eine abschließende Bearbeitung bis hin zur Benennung von Maßnahmen wird dadurch erschwert, dass die Quellen von Mikroplastik nicht im Gewässer selbst, sondern an Land zu suchen sind. Deshalb gibt es intensive Bemühungen, das Plastikmüllaufkommen zu verringern (zum Beispiel Einkaufstüten aus Kunststoff zu verteuern oder gar nicht mehr anzubieten ) und Mikroplastik zum Beispiel in Kosmetika durch unkritische Ersatzstoffe auszutauschen . Plastik ist nicht Gegenstand der Wasserrahmenrichtlinie beziehungsweise der Oberflächengewässerverordnung . Dieses Thema wird durch das Maßnahmenprogramm 2016 für die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie abgedeckt. Das Maßnahmenprogramm enthält unter anderem die Maßnahme UZ5-09 „Reduzierung der Emission und des Eintrages von Mikroplastikpartikeln“. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/8564 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Hat die Behörde für Umwelt und Energie – Gewässerschutz – eigene Untersuchungen bezüglich des Vorkommens von Mikroplastik in Hamburgs Gewässern in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche Gewässer wurden überprüft, und was waren die Ergebnisse? 2. Verfügt das Amt für Gewässerschutz über eigene Analyseeinrichtungen für diese Aufgabenstellung? 3. Werden im Rahmen der Gewässerkontrollen auch Fische und gegebenenfalls Wasserpflanzen auf Belastung durch Mikroplastik untersucht? Bisher fehlt eine für Behörden taugliche Überwachungsmethode. Wirkungsbezogene Bewertungsgrundlagen gibt es nur für einige Additive, nicht für die Partikel selbst. Einschlägige Entwicklungen werden von Hamburg als Mitglied der Flussgebietsgemeinschaft Elbe aktiv unterstützt. Diese beteiligt sich an einem Forschungsverbundvorhaben , welches insbesondere die Kernfragen der Probenahme, Aufbereitung und Analytik je nach Fragestellung (zum Beispiel Partikelzahl beziehungsweise -masse, Partikelgröße, Partikelherkunft) entwickeln und systematisieren soll. Die neu entwickelten Methoden werden in der Elbe als Pilotgewässer erprobt. 4. Haben sich im Rahmen der Lebensmittelüberprüfung an Fischen oder Meeresfrüchten Hinweise auf eine zunehmende Belastung mit Mikroplastik gezeigt? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014 – 2016 eine Belastung mit Mikroplastik festgestellt? Auch im Rahmen der Lebensmittelüberprüfung wurden aus den in der Antwort zu 1. bis 3. genannten Gründen keine Untersuchungen auf Mikroplastik durchgeführt.