BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8569 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 03.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Rechtswidrige Polizeigewalt – Körperverletzung im Amt (II) Die Fraktion DIE LINKE hat in der 20. Legislaturperiode fünf Schriftliche Kleine Anfragen an den Senat gerichtet, um Auskunft über die Hintergründe rechtswidriger Polizeigewalt zu bekommen (Drs. 20/644, 20/3279, 20/6501, 20/11572 und Drs. 20/14500). In der 21. Legislaturperiode hat die Fraktion DIE LINKE eine Schriftliche Kleine Anfrage zum Thema gestellt (Drs. 21/4967). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Disziplinarverfahren gegen Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt wurden jeweils vom 22.06. bis zum 31.12.16 und vom 01.01. bis zum 31.03.17 aufgrund welcher Sachverhalte zu welchem Zeitpunkt eingeleitet? Für diese wie auch für Fragen 2. bis 6. bitte für die jeweiligen Zeiträume, soweit möglich, möglichst genau angeben, inwiefern die Verfahren wegen (gegebenenfalls vermeintlichen) Übergriffen von Polizeibediensteten auf Vertreter/-innen der Presse eröffnet wurden. Keine. 2. Welchen Verfahrensstand haben die Disziplinarverfahren gegen Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt aufgrund welcher Sachverhalte zum Stichtag 31.03.17? Entfällt. 3. Welchen Verfahrensausgang haben die seit dem 22. Juni 2016 abgeschlossenen Disziplinarverfahren gegen Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt aufgrund welcher Sachverhalte genommen und welche Disziplinarmaßnahmen wurden angeordnet? Bitte jeweils für den Stichtag 31.12.16 und 31.03.17 beantworten. Im erfragten Zeitraum wurden keine Disziplinarverfahren im Sinne der Fragestellung abgeschlossen. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren sind gegen Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt jeweils vom 22.6. bis zum 31.12.16 und vom 01.01. bis zum 31.03.17 aufgrund welcher Sachverhalte zu welchem Zeitpunkt eingeleitet worden? Dem Dezernat Interne Ermittlungen liegen im Zeitraum vom 22. Juni 2016 bis 31. März 2017 insgesamt 112 Ermittlungsverfahren vor, denen strafrechtliche Vorwürfe gegen die Polizei Hamburg wegen Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB zugrunde liegen. Zum Zeitpunkt des jeweiligen Eingangs dieser Vorgänge siehe Anlage . Drucksache 21/8569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auskünfte aus dem Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg können grundsätzlich lediglich für Aktenzeichenjahrgänge , nicht jedoch für einzelne Zeiträume erteilt werden, da es sich nicht um ein Statistikprogramm handelt. Im Übrigen arbeitet MESTA mit einem sogenannten lebenden Datenbestand, das heißt, es werden verschiedene Daten je nach Verfahrensstand überschrieben. In MESTA sind für den Aktenzeichenjahrgang 2016 ab dem 22. Juni 2016 159 Verfahren mit 373 Beschuldigten sowie für den Aktenzeichenjahrgang 2017 bis zum Stichtag 31. März 2017 52 Verfahren mit 92 Beschuldigten in der für die Verfolgung von Straftaten von Polizeibediensteten zuständigen Abteilung registriert, für die als Delikt unter anderem auch eine Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB notiert ist. Das Datum der Verfahrenseinleitung wird hierbei nicht registriert, sondern lediglich das Datum der Erfassung in MESTA. Da eine Verfahrenseinleitung jedoch auch bei einer Polizeidienststelle, insbesondere dem Dezernat Interne Ermittlungen (DIE), erfolgen kann, ist ein Rückgriff auf das Erfassungsdatum in MESTA nicht aussagekräftig. In MESTA wird überdies nicht erfasst, ob es sich bei dem Beschuldigten um einen Polizeibeamten oder einen anderen Amtsträger handelt. Um daher das Einleitungsdatum sowie auch den der Verfahrenseinleitung zugrunde liegenden jeweiligen Sachverhalt feststellen zu können, müssten die 211 Akten beigezogen und ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt jeweils in der Zeit vom 22.6. bis zum 31.12.16 und vom 01.01. bis zum 31.03.17 aufgrund welcher Sachverhalte mit welchem Verfahrensstand geführt? 6. Wie viele Strafverfahren sind gegen Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt seit dem 22. Juni 2016 aufgrund welcher Sachverhalte mit welchen Verfahrensausgängen zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen worden? Bitte jeweils für den Stichtag 31.12.16 und 31.02.17 beantworten . Im Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft sind für die in der Antwort zu 4. aufgeführten Beschuldigten bezogen auf den Aktenzeichenjahrgang 2016 (ab 22. Juni 2016) und 2017 (bis 31. März 2017) folgende Verfahrensausgänge verzeichnet.1 Erledigungsart Anzahl Beschuldigte 2016 Anzahl Beschuldigte 2017 Anklage Strafrichter 0 0 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 0 0 Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPO (Geldbuße) 0 0 Vorl. Einstellung gemäß § 154f StPO 0 0 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 232 20 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 1 0 Verbindung mit anderer Sache 1 0 Verfahren noch nicht abgeschlossen 139 72 Beschuldigte insgesamt 373 92 Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Welchen Stand haben die vom Senat in der Antwort auf Frage 6. in Drs. 21/4967 („Rechtswidrige Polizeigewalt – Körperverletzung im Amt“) angeführten und zum damaligen Zeitpunkt noch offenen Ermittlungsverfahren beziehungsweise die Ermittlungen des Dezernats Interne Ermitt- 1 Die Antwort steht unter dem Vorbehalt der zutreffenden und vollständigen Erfassung der Verfahrensausgänge im Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystem MESTA; der Datenbestand kann auch bezüglich der registrierten Verfahrensausgänge durch nachträgliche Änderungen und Korrekturen Veränderungen unterliegen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8569 3 lungen? Sollten die Verfahren abgeschlossen sein, seit wann, mit welchem Ausgang und wie lauten die Begründungen für das jeweilige Ergebnis? Die Frage kann nicht zuverlässig beantwortet werden, da aus MESTA nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Verfahren zum Zeitpunkt der letzten Anfrage noch offen waren. Ausweislich einer am 4. April 2017 durchgeführten MESTA-Abfrage wurde das Verfahren gegen einen Beschuldigten durch eine Verfahrensverbindung erledigt und gegen 116 Beschuldigte nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Gegen 13 Beschuldigte sind die Verfahren noch offen. Er m itt lu ng sv er fa hr en g eg en d ie P ol iz ei H am bu rg w eg en K ör pe rv er le tz un g im A m t g em . § 3 40 S tG B Ze itr au m 2 2. 06 .2 01 6 - 3 1. 03 .2 01 7 Ju n 16 Ju l 1 6 A ug 1 6 S ep 1 6 O kt 1 6 N ov 1 6 D ez 1 6 Ja n 17 Fe b 17 M rz 1 7 2 2 .0 6 .2 0 1 6 0 1 .0 7 .2 0 1 6 1 2 .0 8 .2 0 1 6 0 7 .0 9 .2 0 1 6 0 6 .1 0 .2 0 1 6 0 1 .1 1 .2 0 1 6 0 1 .1 2 .2 0 1 6 0 3 .0 1 .2 0 1 7 0 2 .0 2 .2 0 1 7 0 1 .0 3 .2 0 1 7 2 2 .0 6 .2 0 1 6 0 1 .0 7 .2 0 1 6 1 2 .0 8 .2 0 1 6 0 9 .0 9 .2 0 1 6 0 6 .1 0 .2 0 1 6 0 3 .1 1 .2 0 1 6 0 2 .1 2 .2 0 1 6 0 4 .0 1 .2 0 1 7 0 6 .0 2 .2 0 1 7 0 7 .0 3 .2 0 1 7 2 2 .0 6 .2 0 1 6 0 1 .0 7 .2 0 1 6 1 5 .0 8 .2 0 1 6 0 9 .0 9 .2 0 1 6 1 0 .1 0 .2 0 1 6 0 3 .1 1 .2 0 1 6 0 8 .1 2 .2 0 1 6 0 9 .0 1 .2 0 1 7 1 6 .0 2 .2 0 1 7 0 7 .0 3 .2 0 1 7 0 1 .0 7 .2 0 1 6 2 3 .0 8 .2 0 1 6 1 2 .0 9 .2 0 1 6 1 0 .1 0 .2 0 1 6 0 8 .1 1 .2 0 1 6 1 2 .1 2 .2 0 1 6 0 9 .0 1 .2 0 1 7 2 1 .0 2 .2 0 1 7 0 9 .0 3 .2 0 1 7 0 5 .0 7 .2 0 1 6 2 3 .0 8 .2 0 1 6 1 2 .0 9 .2 0 1 6 2 0 .1 0 .2 0 1 6 1 4 .1 1 .2 0 1 6 1 2 .1 2 .2 0 1 6 1 2 .0 1 .2 0 1 7 2 8 .0 2 .2 0 1 7 1 0 .0 3 .2 0 1 7 0 6 .0 7 .2 0 1 6 2 9 .0 8 .2 0 1 6 1 3 .0 9 .2 0 1 6 2 0 .1 0 .2 0 1 6 1 8 .1 1 .2 0 1 6 1 3 .1 2 .2 0 1 6 1 6 .0 1 .2 0 1 7 1 3 .0 3 .2 0 1 7 0 8 .0 7 .2 0 1 6 3 0 .0 8 .2 0 1 6 1 3 .0 9 .2 0 1 6 2 4 .1 0 .2 0 1 6 2 3 .1 1 .2 0 1 6 1 4 .1 2 .2 0 1 6 1 7 .0 1 .2 0 1 7 1 7 .0 3 .2 0 1 7 0 8 .0 7 .2 0 1 6 3 0 .0 8 .2 0 1 6 1 3 .0 9 .2 0 1 6 2 5 .1 0 .2 0 1 6 2 3 .1 1 .2 0 1 6 1 9 .1 2 .2 0 1 6 2 3 .0 1 .2 0 1 7 2 1 .0 3 .2 0 1 7 1 5 .0 7 .2 0 1 6 3 1 .0 8 .2 0 1 6 1 4 .0 9 .2 0 1 6 2 5 .1 0 .2 0 1 6 2 3 .1 1 .2 0 1 6 1 9 .1 2 .2 0 1 6 2 4 .0 1 .2 0 1 7 2 1 .0 3 .2 0 1 7 1 8 .0 7 .2 0 1 6 2 0 .0 9 .2 0 1 6 2 7 .1 0 .2 0 1 6 2 8 .1 1 .2 0 1 6 1 9 .1 2 .2 0 1 6 2 6 .0 1 .2 0 1 7 2 4 .0 3 .2 0 1 7 1 9 .0 7 .2 0 1 6 2 1 .0 9 .2 0 1 6 2 8 .1 1 .2 0 1 6 1 9 .1 2 .2 0 1 6 2 7 .0 1 .2 0 1 7 2 4 .0 3 .2 0 1 7 2 0 .0 7 .2 0 1 6 2 2 .0 9 .2 0 1 6 2 0 .1 2 .2 0 1 6 2 7 .0 1 .2 0 1 7 2 7 .0 3 .2 0 1 7 2 5 .0 7 .2 0 1 6 2 7 .0 9 .2 0 1 6 2 2 .1 2 .2 0 1 6 3 0 .0 1 .2 0 1 7 3 1 .0 3 .2 0 1 7 2 6 .0 7 .2 0 1 6 2 9 .0 9 .2 0 1 6 2 2 .1 2 .2 0 1 6 3 1 .0 1 .2 0 1 7 2 7 .0 7 .2 0 1 6 2 7 .0 9 .2 0 1 6 2 7 .1 2 .2 0 1 6 2 8 .1 2 .2 0 1 6 2 9 .1 2 .2 0 1 6 3 15 9 15 10 11 17 14 5 13 11 2 01 .0 1. 20 17 - 31 .0 3. 20 17 22 .0 6. 20 16 - 31 .1 2. 20 16 32 80 Drucksache 21/8569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 8569ska_Text 8569ska_Anlage