BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8574 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Jens Meyer (FDP) vom 03.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen Laut Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 21/8199 orientiert sich der Bedarf an öffentlichen Sportplätzen in Hamburg noch immer an den städtebaulichen Orientierungswerten der „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs -, Spiel- und Sportanlagen in der III. Fassung von 1976“. Danach liegt der Bedarf an nutzbarer Sportfläche bei 3,5 qm pro Einwohner. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in der III. Fassung von 1976 wurden durch die Deutsche Olympische Gesellschaft in Verbindung mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Sportbund und den Landessportbünden 1976 erstellt. Sie gelten weiterhin als grobe Orientierungswerte für die Sportfreiflächenplanung zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Gründen orientiert sich der Senat bei der Ermittlung von Sportflächenbedarfen noch immer an den städtebaulichen Orientierungswerten der über 40 Jahre alten „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen“? Die Richtlinien haben weiterhin Gültigkeit. 2. Hält der Senat den in der Richtlinie genannten Orientierungswert für Sportflächenbedarfe weiterhin für adäquat, um die in der Dekadenstrategie formulierten Ziele zu erreichen? Wenn ja, warum? Wenn nein, hält der Senat eine Aktualisierung der Richtlinie für erforderlich beziehungsweise plant der Senat bereits eine Aktualisierung der Richtlinie? Die bundesweit geltenden Richtlinien basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Untersuchungen der an der Erstellung beteiligten Organisationen. Der Senat hat sich damit nicht befasst. 3. Wo ist diese Richtlinie veröffentlicht? Sofern möglich, bitte als Anlage beifügen. Siehe http://www.hamburg.de/innenbehoerde/sportamt/richtlinien/. 4. Welche aktuelleren Richtlinien, Leitfäden, Handlungsanweisungen oder Ähnliches sind dem Senat für die Ermittlung Sportflächenbedarfen anhand von städtebaulichen Orientierungswerten bekannt? Bitte Name, Drucksache 21/8574 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Veröffentlichungsdatum, Herausgeber und Hauptmerkmale (beispielsweise Bedarf an Sportfläche pro Einwohner) der Richtlinien, Leitfäden, Handlungsanweisungen oder Ähnliches angeben. Zur Ermittlung der Sportflächenbedarfe in Hamburg werden ergänzend die „Richtwerte für die Planung von Grün- und Freiflächen in Hamburg“, Landschaftsprogramm Juli 1997 herangezogen. Das Landschaftsprogramm wurde 1997 von Senat und Bürgerschaft beschlossen. Für Sportplätze (auf das gesamte Stadtgebiet bezogen: Sportplätze , Schulsportplätze, Vereinssportplätze, Tennisflächen (ohne Hallen) wird dort als Richtwert für die Planung 6 m²/E brutto angegeben. Im Rahmen des Schulbaus gelten das „Musterraumprogramm für Sporthallen“ sowie „Außensportanlagen für Schulen“, enthalten in: „Musterraumprogramme für Grundschulen , Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen in Hamburg“ (Hrsg.: Hamburg. Behörde f. Schule, Jugend u. Berufsbildung. Hamburg 1994). Die aktuellste bekannte Ausarbeitung des Themenfeldes Sportflächenbedarfsplanung ist der im Jahr 2000 vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft herausgegebene „Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung“. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft hat 2006 einen Kommentar zum „Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung “ als Hilfe zur praktischen Umsetzung der Planungsmethodik des Leitfadens veröffentlicht . Zudem wurde 2011 im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg die Studie zu den „Grundlagen der Sportentwicklungsplanung in der Freien und Hansestadt Hamburg“ von Prof. Dr. Wopp und Forschungsteam veröffentlicht: http://www.hamburg.de/contentblob/2742950/5f4492c872314fac50f2316274aeacad/d ata/pdf-sportentwicklungsplan-low.pdf. 5. In welchen Stadtteilen wird der in der Richtlinie genannte Orientierungswert von 3,5 qm pro Einwohner nicht erreicht? 6. Wie viele Quadratmeter Sportfläche stehen in Hamburg durchschnittlich pro Einwohner zur Verfügung? Wie hat sich dieser Wert in den letzten zehn Jahren entwickelt? Für die Beantwortung müssten stadtteilbezogene Bevölkerungsdaten mit der Nettosportfläche aller kommunalen Sportstätten, Schulsporthallen, Landesleistungszentren, Sondersportstätten, Eisflächen, Freizeit-, Outdoor- beziehungsweise Parksporteinrichtungen und Bäder ins Verhältnis gesetzt und mit den Orientierungswerten verglichen werden. Außerdem müssten alle Vereine, Verbände und kommerzielle Sportanbieter nach (vereins-)eigenen Anlagen abgefragt werden. Das ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Entwicklung größerer Wohnungsbauvorhaben der in der Richtlinie genannte Orientierungswert eingehalten wird? 8. Welche Maßnahmen plant der Senat um den in der Richtlinie genannten Orientierungswert in den unter 5. genannten Stadtteilen zu erreichen? In der Senatskommission Stadtentwicklung und Wohnungsbau beraten die Senatsmitglieder aller beteiligten Behörden und Ämter regelmäßig über die strategische Stadtentwicklungsplanung. Hier werden auch die Orientierungswerte für Sportflächen eingebracht. Diese werden im Rahmen der Realisierung jedes Einzelvorhabens geprüft. Im Rahmen der Entwicklung größerer Wohnungsbauplanungen finden zu den jeweiligen Vorhaben außerdem Workshops mit den Bedarfsträgern sowie in der Regel öffentliche Plandiskussionen und Ausschreibungen statt. Auch hier erfolgt eine Einbeziehung sportlicher Belange. Im Übrigen siehe Drs. 21/8199.