BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8584 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 04.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Großsiedlung am Gleisdreieck – Hält sich die Stadt an die Teilverständigung ? Im Bezirk Bergedorf hat der Senat ausgerechnet in den ländlichen Marschlanden die größte Flüchtlingssiedlung Deutschlands mit 750 Wohnungen für 2.500 Menschen als Expresswohnungsbau buchstäblich aus der grünen Wiese gestampft. Ohne Rücksicht auf den Verlust von (Teil-)Lebensräumen von Amphibien und Vögeln wurde damit ein städtebaulicher Fehler der SPD wiederholt: Stadt an neuen Orten zu schaffen, ohne jeglichen sozialräumlichen Bezug. Integration ist so kaum möglich. Entsprechend hoch ist die Sorge bei Anwohnern und Oppositionspolitikern, es könne sich eine integrationsfeindliche Großsiedlung entwickeln. Damit das Gleisdreieck und Billwerder kein Ort des sozialen Abstiegs werden, hat sich die die Bürgerinitiative „Integration Ja! – Ghetto Nein!“ (BI) mit viel Energie für ihre Umgebung, die Anwohner und integrationsfördernde Maßnahmen eingesetzt, die in einer Teilverständigung mit der Stadt vereinbart wurden. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass die Stadt sich nicht an alle Inhalte der Teilverständigung gebunden fühlt oder diese zumindest nicht ernst nimmt. Die begleitende Überprüfung zeigt Abweichungen von den Vereinbarungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bürgervertrage und die Teilverständigung sowie der Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative werden von den behördlichen Stellen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und rechtlich gebotenen Verfahren umgesetzt. Die Bürgerverträge enthalten mittel- und langfristige Maßnahmen, die mit zahlreichen Beteiligten erarbeitet werden und deren Umsetzung sich zum Teil über einen längeren Prozess erstreckt. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits konkret begonnen oder abgeschlossen , andere befinden sich noch im Planungsprozess. Im Übrigen handelt es sich bei den geplanten Quartieren der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen weder quantitativ noch qualitativ um Großunterkünfte beziehungsweise Großwohnsiedlungen. Beabsichtigt sind vielmehr dauerhafte Wohnquartiere im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Dabei werden frühzeitig alle Erfahrungen der Stadt- und Stadtteilentwicklung berücksichtigt . Die in den Bürgerverträgen sowie in den Vereinbarungen zur politischen Selbstverpflichtung genannten sozialen Maßnahmen sowie die Strukturen zur Beteiligung unterschiedlicher Gruppen und ehrenamtlichen Tätiger aus den Stadtteilen befinden sich im Aufbau. Im Übrigen siehe Drs. 21/1838 und 21/8462. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie sieht die aktuelle Belegung Am Gleisdreieck in Billwerder aus? Drucksache 21/8584 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit Stand vom 5. April 2017 sind 493 Personen am Standort untergebracht. 2. Kann die in der Teilverständigung vereinbarte Belegung insgesamt eingehalten werden? Bitte gegebenenfalls mit zeitlicher Einordnung darstellen . Ja, siehe Vorbemerkung. 3. Wie sieht die vereinbarte Durchmischung aus, wie ist diese definiert? 4. Wird die vereinbarte Durchmischung beim Belegungsmanagement sichergestellt und nicht nur durch den Statuswechsel der Bewohner umgangen? Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht? Siehe Drs. 21/1838, Drs. 21/3652, Drs. 21/8132 und Drs. 21/8250. 5. Wie ist aktueller Sachstand zur Errichtung einer Lärmschutzwand? Bitte die Kosten und den Kostenträger sowie gegebenenfalls die zeitliche Perspektive darstellen. Eine Lärmschutzwand an den Gebäuden wurde bereits fertiggestellt. Eine zweite Lärmschutzwand im Bereich des nördlich gelegenen Bahndamms ist geplant. Die ersten erforderlichen Schritte und Abstimmungen unter anderem mit der Deutschen Bahn AG sind bereits erfolgt; weitere sind geplant. Zu den Kosten und dem Kostenträger können zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskünfte gegeben werden. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 6. Wann und wie erfolgt die vereinbarte Sicherung der Kleingärten? Gemäß der „Teilverständigung Billwerder/Mittlerer Landweg“ soll die Sicherung der Kleingärten unter Wahrung des Abwägungsgebots in das Bebauungsplanverfahren einfließen. 7. Wird die Teilverständigung hinsichtlich der Wegeanbindung eingehalten und wird entsprechend keine Anbindung nach Osten erfolgen? Wenn nein, warum nicht und was ist geplant? Die Prüfungen möglicher Wegeanbindungen sind noch nicht abgeschlossen. 8. Wird die Vereinbarung zum Grabenschutz eingehalten? Wenn ja, was ist geplant? Wenn nein, wieso nicht? Der Bürgerinitiative wurde zum Grabenschutz eine Lösung vorgestellt, die vorsieht, dass ein 1 m hoher Zaun direkt am Gewässer mit einem zusätzlichen Amphibienschutz errichtet wird. 9. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen und wer trägt die Kosten in welcher Höhe? Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Billwerder 29/Allermöhe 29/Neuallermöhe 1 wird eine Umweltprüfung erfolgen, wobei die Prüfung der Erforderlichkeit von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen inbegriffen ist. Im Rahmen des bereits abgeschlossenen Baugenehmigungsverfahrens wurde als Ausgleichsmaßnahme das städtische Flurstück 342 der Gemarkung Curslack zugeordnet . Der Bauantragsteller hat für die Flächenbereitstellung, Herrichtung und dauerhafte Pflege einen Betrag von 907.500 Euro an das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege gezahlt. 10. Wie wird die aktuelle polizeiliche Sicherheitslage eingeschätzt? Bisher hat es abgesehen von Sachbeschädigungen an der Baustelle keinerlei polizeilich relevante Auffälligkeiten gegeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8584 3 11. Wie sieht das zugesagte Sicherheitskonzept aus? Die Polizei gewährleistet mit regelmäßigen, unregelmäßigen und anlassbezogenen Maßnahmen zur Präsenz, Bestreifung und Kontaktpflege polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort. Ansprechpartner sind der Polizeiposten und die Außenstelle Allermöhe. Ein Büro in der Anlage ist zu täglichen Sprechzeiten durch Beamte der Dienstgruppe Operative Aufgaben (DGOA) oder durch Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes (BFS) besetzt und steht als Ansprechstelle vor Ort den Anwohnern zu Verfügung. Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 12. Wie wird die Polizei die vereinbarte Präsenz sicherstellen und in welchem Umfang? Das Polizeikommissariat (PK) 43 führt die erforderlichen Maßnahmen zur Präsenz mit dem zur Verfügung stehenden Personal der Dienstgruppe Operative Aufgaben sowie mit Beamten im besonderen Fußstreifendienst durch. Die polizeilichen Maßnahmen werden dabei, wie auch vorgesehen, im Rahmen der Belegungsentwicklung angepasst . Derzeit ist erst eine Teilbelegung erfolgt. Darüber hinaus siehe Antwort zu 11. 13. Hat das PK 43 hier, wie zugesagt, zusätzliches Personal bekommen? Wenn ja, wie viele VZÄ beziehungsweise wann wird diese Verstärkung in welchem Umfang erfolgen? Wenn nein, wieso nicht? Die verfügbare Personalkapazität am PK 43 hat sich von 153,59 (1. Juli 2016) auf 156,44 (1. März 2017) erhöht. Für das PK 43 bestehen derzeit keine Erfordernisse für eine personelle Aufstockung. Personalzuweisungen an die PK erfolgen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung erforderlicher Prioritätensetzungen sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen . Dies gilt auch für das PK 43, wobei die Vereinbarungen zur Gewährleistung erforderlicher polizeilicher Präsenz aufgrund veränderter Bewohnerstrukturen Beachtung finden. 14. Wird die Beleuchtung im Umfeld des Bahnhofs verbessert? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, wieso nicht? Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen einer möglichen Anpassungen der Beleuchtung ergriffen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Wird die zugesagte Verbesserung der Frequenz des ÖPNV vorgenommen ? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht? Die Neubausiedlung liegt im fußläufigen Einzugsbereich der S-Bahn-Haltestelle Mittlerer Landweg, die einen dichten Takt in die Hamburger Innenstadt und nach Bergedorf bietet. Eine Leistungsanpassung im Busverkehrsangebot wird vorgenommen, sobald die Nachfrage dies erfordert. Derzeit ist das Leistungsangebot ausreichend bemessen . 16. Fühlen sich Senat und Bezirksamt an die Teilverständigung gebunden, und welche Verbindlichkeit messen sie den Vereinbarungen bei? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/4991 und Drs. 21/6110.