BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8585 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 04.04.17 und Antwort des Senats Betr.: G20 und die Krankenhäuser Am 3. April 2017 kam heraus, dass der Senat offenbar drei Monate vor dem G20-Gipfel noch nicht mit den Hamburger Krankenhäuser über den Behandlungsbedarf als Folge des G20-Gipfels gesprochen hat. Wir fragen den Senat: 1. Wann werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden mit den Hamburger Krankenhäusern über den Behandlungsbedarf als Folge des G20-Gipfels reden? Die Feuerwehr ist als Träger des Rettungsdienstes für die präklinische Versorgung im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes zuständig. Hierzu gibt es fortlaufende Abstimmungsgespräche mit allen beteiligten Behörden und Organisationen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Hamburger Plankrankenhäuser mit Teilnahme an der Notfallversorgung frühzeitig über die Organisation des G20-Gipfels informiert. Weitere Gespräche über etwaige Gefährdungslagen werden in Abstimmung mit dem G20-Stab der Senatskanzlei bedarfsgerecht geführt werden. Die Polizei hat am 4. April 2017 beim Landeskommando Hamburg der Bundeswehr einen Antrag auf Amtshilfe zur Versorgung verletzter und/oder erkrankter Polizeibeamter während des G20-Gipfeltreffens gestellt. 2. Welches sind die hierfür zuständigen Behörden? Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und gegebenenfalls die Behörde für Inneres und Sport. 3. Wann wird das entsprechende Konzept vorgelegt? 4. Haben Bundesbehörden entsprechende Gespräche geführt und/oder ein solches Konzept vorgelegt? Wenn ja: Wo kann man das Konzept nachlesen? Wenn nein: warum nicht? Siehe Antwort zu 1. 5. Welchen Behandlungsbedarf gab es als Folge der letzten drei G20- Gipfel? Bitte die Zahl der Verletzten aufgeschlüsselt nach stationärem und ambulantem Behandlungsbedarf angeben. Die letzten drei G20-Gipfel fanden in Brisbane, Antalya und Hangzhou statt. Die erfragten aufgeschlüsselten Zahlen liegen nicht vor. Drucksache 21/8585 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Mit wie vielen Verletzten als Folge des G20-Gipfels rechnet der Senat? Bitte aufschlüsseln nach stationärem und ambulantem Behandlungsbedarf . Ein Auftreten von Verletzten als Folge des Gipfels selbst wird nicht erwartet. Inwieweit sich auf Gegenveranstaltungen ein Auftreten von Verletzten ergeben könnte, lässt sich derzeit nicht bewerten. Die Maßnahmen der Polizei sind darauf ausgerichtet, sowohl Verletzungen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten als auch die Verletzung von Dritten nach Möglichkeit zu vermeiden. 7. Gibt es ein Konzept für die ambulante Behandlung von Verletzten in Folge des G20-Gipfels? Wenn ja: Wo kann man das Konzept nachlesen? Wenn nein: warum nicht? Die entsprechenden Konzepte der Feuerwehr sind aus Sicherheitsgründen als Verschlusssache eingestuft. Sie dürfen nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 9. November 1982 nur Personen zugänglich gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung Kenntnis erhalten müssen. 8. Wie erfolgt die Bezahlung der Behandlung von ausländischen Verletzten ? Werden gegebenenfalls Land oder Bund die Kosten übernehmen, wenn ein Kostenträger nicht identifiziert werden kann? Rettungsdienstkosten und Kosten für eine Notfallbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union können über die „EHIC“ (European Health Insurance Card) abgerechnet werden. Die EHIC ist gültig in allen EU-Staaten sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien, Serbien und Mazedonien. Darüber hinaus gelten die bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Ist diese Voraussetzung nicht gegeben oder stammen die Patientinnen und Patienten aus anderen Ländern als den oben genannten, werden die Leistungen des Rettungsdienstes und der medizinischen Versorgung privat berechnet. 9. Wie wird sichergestellt, dass Krankenhäuser und Arztpraxen die zusätzlichen Behandlungen vollständig vergütet erhalten? Gibt es Ausnahmen vom Mehrleistungsabschlag oder der Deckelung der Gesamtvergütung? Die Vergütung von medizinischen Leistungen während des G20-Gipfels erfolgt im Rahmen der üblichen Abrechnungen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.