BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8587 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 04.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Situation in der öffentlichen Unterbringung am Standort Schaarsteinweg Im Rahmen des Winternotprogramms (WNP), das am 01.04. geendet ist, standen in der Unterkunft am Schaarsteinweg 14 (Neustadt) 385 Schlafplätze zur Verfügung. Unseren Informationen zufolge herrscht Unmut unter Anwohnern /-innen über die Zustände vor Ort. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lange existiert der Standort zur Unterbringung wohnungsloser Menschen bereits und für welche Zwecke und Zielgruppen? Der Standort Schaarsteinweg wird seit November 2015 genutzt. Bisher wurden dort das Winternotprogramm (WNP) 2015/2016 und das WNP 2016/2017 umgesetzt. Beide WNP standen für die Zielgruppe obdachloser auf der Straße lebender Menschen zur Verfügung. Im Sommerhalbjahr 2016 wurde die Belegenheit darüber hinaus für die Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen der Erstaufnahme genutzt. a. Hat es über die Jahre eine Veränderung der Platzzahlen gegeben? Im WNP 2015/2016 wurde dort eine Soll-Kapazität von 350 Plätzen zur Verfügung gestellt. Im WNP 2016/2017 wurde am 1.11.16 mit 360 Plätzen Soll-Kapazität begonnen und am 17.11.2016 auf 385 Plätze erhöht. Die Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Sommer 2016 wurde mit einer Soll-Kapazität von 200 Plätzen betrieben. b. Gibt es eine Nutzung des Standortes auch aktuell, also nach dem Ende des WNP, beziehungsweise ist eine geplant? Wenn ja, mit welcher Platzzahl und für welche Zielgruppe(n)? Die entsprechenden Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. c. Ist eine Nutzung auch für das kommende WNP geplant? Ja. Für das WNP 2017/2018 ist eine Nutzung des Schaarsteinweg vorgesehen. 2. Wie viele und welche Beschwerden von Anwohnern/-innen hat es im Zusammenhang mit der Einrichtung gegeben? Bitte die Adressaten/ -innen (Einrichtung, Polizei et cetera), den Inhalt und die Art des Umgangs damit angeben. Im Rahmen der Laufzeit des WNP 2016/2017 sind vereinzelt Beschwerden von Anwohnern an die Einrichtung herangetragen worden. Hierbei handelte es sich insbesondere um die Nutzung der vor Ort aufgestellten Dixie-Toiletten (zwei Stück), die der Betreiber hatte aufstellen lassen, um einen ganztägigen Zugang zu einer Toilette zu Drucksache 21/8587 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ermöglichen. Den jeweiligen Anliegen der Nachbarschaft ist seitens f & w fördern und wohnen AöR (f & w) umgehend nachgegangen worden. An die zuständige Behörde wurde seitens des ortsansässigen Hotels herangetragen, dass Nutzer des WNP die Lobby des Hotels aufgesucht haben. Daraufhin wurde die Finanzierung eines Wachdienstmitarbeiters zur Sicherung der Hotellobby vereinbart. Darüber hinaus erhielt die zuständige Behörde am 28. März 2017 vom Quartiersmanager eine E-Mail mit zusammengefassten Beschwerden von Bewohnern, die an ihn gerichtet worden waren. Alle genannten Beschwerden wurden im März 2017 formuliert . Folgende Themen wurden dabei benannt: Bitte um Austausch zum WNP Beschwerde wegen Urinierens der Nutzer in der Umgebung und Vermüllung Information über die weitere Nutzung des Schaarsteinwegs Lärmbelästigung und Belastung des Stadtteils durch WNP und Touristen Im Hinblick auf die Vermeidung des Urinierens in der Öffentlichkeit hat f & w Dixie- Toiletten aufgestellt. Auch die Stadtreinigung wurde gebeten, in der näheren Umgebung öfter zu reinigen. Aufgrund der Erfahrungen aus dem vorherigen WNP wies f & w während der Betriebszeit des WNP den Wachdienst an, in halbstündigen Abständen sowohl das Gelände mit den Dixie-Toiletten, wie auch die nahegelegene Michelwiese und den dortigen Spielplatz zu bestreifen und gegebenenfalls Nutzer des WNP dort abzuholen, um solche Konflikte zu vermeiden. Dies war tagsüber wegen der Schließung des WNP jedoch nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 3. Hat es Gesprächsangebote von Behördenseite an Anwohner/-innen gegeben? Vor Beginn des WNP hatte f & w den Anwohnern die Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen eines angekündigten Abends der offenen Tür zu informieren und ihre Fragen zu formulieren. Die Einrichtung und der Betreiber f & w standen den Bürgern jederzeit für Informationen oder Beschwerden zur Verfügung. Diese Möglichkeit wurde auch genutzt (siehe auch Antwort zu 2.). Die zuständige Behörde ist ferner zur Teilnahme an der Stadtteilkonferenz am 11. April 2017 eingeladen. a. Ist eine Teilnahme von Behördenvertretern/-innen an der Stadtteilkonferenz am 11.04.2017 geplant? Wenn ja, durch wen? Ja. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.