BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8588 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Thilo Kleibauer (CDU) vom 04.04.17 und Antwort des Senats Betr.: OSZE und G20 – Welche Kosten kommen auf Hamburg zu? Der Senat teilt in der Drs. 21/8397 mit, dass mit dem Bund eine Verwaltungsvereinbarung über die Beteiligung an den Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des OSZE-Ministerrates am 8./9. Dezember 2016 und des G20-Gipfels am 7./8. Juli 2017 in Hamburg geschlossen wurde . In der Drucksache heißt es: „Hinsichtlich sicherheitsrelevanter Ausgaben konnte mit dem Bund jetzt Einvernehmen über die pauschale Abgeltung für den OSZE-Ministerrat am 8./9. Dezember 2016 und den G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 in Hamburg erzielt werden. Danach wird sich die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2017 pauschal mit einem Betrag von 50 Millionen Euro an den sicherheitsrelevanten Ausgaben für den OSZE-Ministerrat und den G20- Gipfel in Hamburg beteiligen und gleichzeitig auf die Erstattung von Kosten der Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerkes verzichten .“ In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7234 konnte der Senat die Kosten für das vergangene OSZE-Treffen noch nicht beziffern. Allein der G8-Gipfel im Jahre 2007 in Heiligendamm kostete mehr als 90 Millionen Euro. Der im bayerischen Elmau durchgeführte G7-Gipfel im Jahre 2015 kostete den deutschen Staat 112,64 Millionen Euro (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g7-gipfel-auf-schloss-elmau-112- millionen-euro-fuer-gut-24-stunden-a-1071135.html). Es stellt sich die Frage, ob der Hamburger Senat bei der Unterzeichnung der Vereinbarung die tatsächlich auf Hamburg zurollenden Kosten im Blick gehabt hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der am 8. und 9. Dezember 2016 in Hamburg durchgeführte OSZE-Ministerrat sowie der am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg stattfindende G20-Gipfel erforderten beziehungsweise erfordern als Ereignisse außergewöhnlichen Charakters und spezifischer Gefährdung besondere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Vor diesem Hintergrund und früherer vergleichbarer Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern wurde im März 2017 die der Drs. 21/8397 beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesregierung geschlossen. Über einzelne Gesprächsinhalte gibt der Senat zur Wahrung der Vertraulichkeit der Gespräche keine Auskunft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/8588 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie hoch waren die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Treffen des OSZE-Ministerrates am 8./9. Dezember 2016 entstanden sind, und wie setzen sich diese im Detail zusammen? 2. Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz der auswärtigen Polizeikräfte ? Bestehen diesbezüglich Verabredungen mit anderen Bundesländern und wenn ja, welche? Zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Treffen des OSZE-Ministerrates am 8./9. Dezember 2016 entstanden sind, liegen noch keine abschließenden Angaben vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/7380 und 21/8397. 3. Übernimmt beziehungsweise beteiligt sich der Bund an weiteren Kosten als an denen, die für sicherheitsrelevante Ausgaben entstehen, zum Beispiel an Ausgaben für die organisatorische und protokollarische Vorbereitung und Durchführung des Gipfeltreffens, für die Medienbetreuung sowie für die Sicherung der Staatsgäste und ihrer Delegationen? Falls ja, an welchen und in welcher voraussichtlichen Höhe? Beim OSZE-Außenministerrat am 8. und 9. Dezember 2016 sowie beim G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 handelte beziehungsweise handelt es sich um eine Veranstaltung der Bundesregierung. Die Vorbereitung beider Veranstaltungen fiel beziehungsweise fällt in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Aufseiten des Bundes entstandene beziehungsweise entstehende Kosten werden von der Bundesregierung getragen (vergleiche Drs. 18/8772 des Deutschen Bundestages). Im Übrigen siehe Drs. 21/8397 und Vorbemerkung. 4. Inwiefern war die Finanzbehörde an den vorbereitenden Verhandlungen zum Abschluss der Verwaltungsvereinbarung konkret beteiligt? Die Finanzbehörde wurde gemäß GO des Senats beteiligt (vergleiche §§ 8 und 9 GO Senat). 5. Von welchen Gesamtkosten geht der Senat für den anstehenden G20- Gipfel am 7./8. Juli 2017 aus und wie hoch ist der Anteil der Kosten für sicherheitsrelevante Ausgaben? Falls diesbezüglich noch keine abschließende Schätzung vorgenommen wurde, auf welcher Informationsgrundlage wurde die Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesregierung geschlossen? Siehe hierzu Vorbemerkung und Drs. 21/8144.