BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8591 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 04.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Sammelfonds für Bußgelder – Entwicklung im Jahre 2016 Die Strafprozessordnung (StPO) eröffnet im Rahmen von Bewährungsauflagen sowie bei der Einstellung von Strafverfahren die Möglichkeit, eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung anzuordnen. In Hamburg gibt es hierfür seit 1972 den Sammelfonds für Bußgelder. Seitdem entscheiden vier mit Vertretern von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörde sowie beratenden Mitgliedern der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration besetzte Verteilungsgremien unabhängig über die Verteilung der Bußgelder an gemeinnützige Einrichtungen, die in einem Verzeichnis bei der Justizbehörde geführt werden. Daneben besteht für die Gerichte auch weiterhin die Möglichkeit, Bußgelder zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen direkt oder über das Treuhandkonto des Sammelfonds zuzuweisen (sogenannte Direktzuweisungen). Die Verteilungsgremien beschließen jeweils im Frühjahr und im Herbst jedes Jahres über die Verteilung der in dem Fonds angesammelten Bußgelder. Es werden nur solche Einrichtungen bei der Verteilung berücksichtigt, die auch auf der Liste der Justizbehörde genannt werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist ein schriftlicher Antrag, in dem unter anderem Höhe und Zweck der beantragten Zuweisung anzugeben sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann finden konkret die Bußgeldverteilungen im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres statt und bis wann müssen die Anträge hierfür von den Antragstellern jeweils eingereicht sein? Gemäß Abschnitt II „Verteilungsverfahren“ Nummer 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Verteilungsgremien des Sammelfonds für Bußgelder müssen die Bittschriften für die Frühjahrsverteilung bis zum 28. Februar des Jahres und für die Herbstverteilung bis zum 31. August des Jahres bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Die Verteilungen erfolgt im Anschluss so zeitnah wie möglich. 2. Wie viele Anträge sind für die Bußgeldverteilung im Frühjahr 2016 und im Herbst 2016 jeweils eingegangen? 3. Wie hoch waren die Einnahmen des Sammelfonds für Bußgelder im Jahr 2016? 4. Welche Summen standen für die Bußgeldverteilungen im Jahr 2016 jeweils zur Verfügung? Drucksache 21/8591 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verteilungen (VT) 2016 Bittschriften Einnahmen Summe zur Verteilung 86. VT (Frühjahr) 238 442.270,82 € 442.270,82 € 87. VT (Herbst) 225 532.923,03 € 532.923,03 € 5. Welche Direktzuweisungen wurden im Jahr 2016 vorgenommen? Bitte jeweils unter Angabe des Datums und des Betrages angeben. Direktzuweisungen insgesamt zugunsten der Staatskasse andere (ohne Staatskasse) 15.02.2016 200.926,06 € 191.006,06 € 9.920,00 € 30.04.2016 432.942,00 € 418.412,00 € 14.530,00 € 30.06.2016 138.176,00 € 128.161,00 € 10.015,00 € 15.08.2016 293.686,00 € 281.666,00 € 12.020,00 € 31.10.2016 528.420,00 € 449.950,00 € 78.470,00 € 31.12.2016 163.430,00 € 153.700,00 € 9.730,00 € Gesamt 1.757.580,06 € 1.622.895,06 € 134.685,00 € 6. Welche Empfänger haben jeweils welchen Betrag über die Bußgeldverteilungen und/oder Direktzuweisung im Jahr 2016 erhalten und wie hoch waren die jährlichen Gesamtbeträge der erhaltenen Bußgelder? Bitte unter Angabe des Namens des Empfängers sowie getrennt nach gemeinnützigen Einrichtungen, die als Empfänger von Bußgeldern in Betracht kommen, Einrichtungen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste nicht erfüllen, und der Staatskasse darstellen. Welchen Einrichtungen welche Beträge zugewiesen wurden und wie hoch die jährlichen Gesamtbeträge der erhaltenen Bußgelder waren, kann den jährlichen Berichten entnommen werden. Seit dem Jahr 2015 wird dieser über den Internetauftritt der zuständigen Behörde veröffentlicht. (abrufbar unter http://www.hamburg.de/justizbehoerde/service/3810240/ bussgeldfonds/) Der Bericht für das Jahr 2016 kann erst nach der 87. Verteilung, die nach jetzigen Planungen im Mai 2017 stattfinden wird, veröffentlicht werden. Geplant ist eine Veröffentlichung des Berichtes für 2016 im Herbst dieses Jahres.