BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/86 21. Wahlperiode 24.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 17.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Gefahrengebiete in Hamburg Ich frage den Senat: 1. Welche Gefahrengebiete bestehen derzeit in Hamburg beziehungsweise sind seit Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 12.11.2014 (Drs. 20/13625) neu eingerichtet worden? Bitte nach Ort, Zeit, Lageerkenntnis , Anzahl der angehaltenen Personen, Anzahl der befragten Personen , Anzahl der Identitätsfeststellungen, Anzahl der Durchsuchungen (Inaugenscheinnahme mitgeführter Sachen), Anzahl der Platzverweise, Anzahl der Aufenthaltsverbote und Anzahl der Straftaten im zweiten Halbjahr 2014 auflisten. BtM-Gefahrengebiet „St. Georg“ (PK 11) Ort: St. Georg Zeit: Seit 1. Juni 1995 Lageerkenntnisse: Betäubungsmittelkriminalität Identitätsfeststellungen Aufenthaltsverbote Platzverweise Gewahrsamnahmen Straftaten 2. HJ. 2014 2.626 2.476 385 63 806 BtM-Gefahrengebiet „St. Pauli“ (PK 15) Ort: St. Pauli Zeit: Seit 1. April 2001 Lageerkenntnisse: Betäubungsmittelkriminalität Identitätsfeststellung Aufenthaltsverbote Platzverweise Gewahrsamnahmen Straftaten 2. HJ. 2014 34 1.799 120 59 517 Gefahrengebiet „PK 15 Vergnügungsviertel St. Pauli“ (Gewalt) Ort: Vergnügungsviertel St. Pauli Zeit: Seit 1. Juli 2005 Lageerkenntnisse: Gewaltkriminalität Drucksache 21/86 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Angehaltene Personen Inaugen - scheinnah - men Identitätsfest - stellungen Aufenthalts - verbote Platzver - weise Gewahrsam - nahmen Straftaten 2. HJ. 2014 1.816* 593 Werden nicht erhoben 655 112 87 1.945* * Beim Abgleich der für die Beantwortung zu ermittelnden Daten wurde festgestellt, dass es bei den entsprechenden Angaben in Drs. 20/13625 für das erste Halbjahr 2014 hinsichtlich der Anzahl der angehaltenen Personen sowie der Straftaten zu Erfassungs- beziehungsweise Übertragungsfehlern gekommen ist. Die richtigen Zahlen dafür lauten: Angehaltene Personen 2.157, nicht 4.186; Straftaten: 1.912, nicht 604. 2. In welchen Stadtteilen liegen diese Gefahrengebiete beziehungsweise welche Straßenzüge werden umfasst? Bitte detailliert die Straßennamen auflisten, die das jeweilige Gefahrengebiet eingrenzen. Siehe Drs. 19/2659. 3. Welche „Zielgruppen“ wurden von der Polizei in den jeweiligen Gefahrengebieten festgelegt? Bitte detailliert für jedes Gefahrengebiet darlegen . 4. Welche Änderungen wurden hinsichtlich „Zielgruppen“ und hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs der Gefahrengebiete „St. Georg“, „St. Pauli“ und „St. Pauli/Vergnügungsviertel“ seit ihrem Bestehen vorgenommen ? Bitte Jahr, Grund, anweisende Stelle und entsprechend Frage 2. genaue räumliche Änderungen angeben. Siehe Drs. 19/6229; darüber hinaus hat die Polizei im Jahr 2013 eine Konkretisierung der Zielgruppen in den BtM-Gefahrengebieten wie folgt vorgenommen: BtM-Gefahrengebiet „St. Georg“ (PK 11) Für die Zielgruppe „potenzielle Drogendealer“ sind als Merkmale festgelegt:  Person ist bereits als Arzneimittel-/Betäubungsmittelhändler in Erscheinung getreten und dem einschreitenden Beamten als solcher bekannt oder  Personen zeigen aktives Zugehen oder augenscheinliches Warten auf potenzielle Betäubungsmittel- und/oder Arzneimittelerwerber oder  Personen zeigen konspiratives Verhalten durch Kontaktaufnahme zu offensichtlichen Betäubungsmittelkonsumenten unter Sicherung nach allen Seiten, enges abgeschirmtes und verdecktes Zusammenstehen mit anderen Personen oder  Personen erwecken den Anschein, dass szenetypische Austauschhandlungen (Austausch von Geld und rauschmittelverdächtigen Substanzen unter verdecktem und abgeschirmtem Zusammenstehen) vorgenommen werden. Für die Zielgruppe „potenzielle Drogenkonsumenten“ sind als Merkmale festgelegt:  Personen lassen durch ihr äußeres Erscheinungsbild und/oder ihr Verhalten eine Zugehörigkeit zur öffentlich wahrnehmbaren Drogenszene erkennen oder  Personen zeigen konspiratives Verhalten, wie Sicherung nach allen Seiten, enges abgeschirmtes und verdecktes Zusammenstehen mit anderen Personen oder  Personen nehmen Kontakt zu Angehörigen der öffentlich wahrnehmbaren Drogenszene (siehe oben) auf oder  Personen führen typische Konsumutensilien, wie zum Beispiel benutzte und/oder unbenutzte Spritzen, Teelöffel, Crackpfeifen, Stahlwolle, kleine Messer zum Zerkleinern , Ascorbinsäure, Ammoniak, Salmiakgeist, Verpackungsmaterial bei sich oder Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/86 3  Personen erwecken den Anschein, dass szenetypische Austauschhandlungen (Austausch von Geld und rauschmittelverdächtigen Substanzen unter verdecktem und abgeschirmtem Zusammenstehen) vorgenommen werden. BtM-Gefahrengebiet „St. Pauli“ (PK 15) Für die Zielgruppe „potenzielle Drogendealer“ sind als Merkmale festgelegt:  Alter zwischen 16 und 40 Jahren oder  Personen gehen im Gefahrengebiet aktiv auf potenzielle Betäubungsmittelerwer- ber zu oder  Personen zeigen durchgängige Präsenz und bewegen sich in großen Teilen des Gefahrengebietes oder  Personen zeigen ein konspiratives Verhalten, indem sie arbeitsteilig vorgehen, sich gegenseitig abschirmen und eine Gegenaufklärung durchführen, oder  Personen, die gegenüber der Polizei ein ausgeprägtes Fluchtverhalten zeigen. Das Spektrum der als Betäubungsmittelkonsumenten auftretenden Personen umfasst nahezu alle Gesellschaftsschichten und kann nicht belastbar an bestimmten Indikatoren festgemacht werden. Gemeinsame Merkmale der von der Polizei als Betäubungsmittelerwerber festgestellten Personen sind  das Aufsuchen bekannter Örtlichkeiten, an denen sich Betäubungsmittelhändler aufhalten, und/oder  konspiratives Verhalten bei der Ausschau nach Betäubungsmittelhändler. Hinsichtlich der Zielgruppe für das Gefahrengebiet „PK 15 Vergnügungsviertel St. Pauli (Gewalt)“ ergaben sich keine Veränderungen.