BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8600 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausschreibungen des Betriebs von Flüchtlingsunterkünften Im Sozialausschuss haben die Senatsvertreter ausgeführt, Flüchtlingsunterkünfte künftig nur noch von f & w fördern und wohnen AöR betreiben zu lassen . Es wurde darauf verwiesen, dass insbesondere der Betrieb von Folgeunterkünften nicht an Dritte (private Betreiber wie zum Beispiel Hilfsorganisationen ) vergeben wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. A) Warum will der Senat den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, insbesondere Folgeunterkünften, nicht an Dritte (zum Beispiel Hilfsorganisationen ) vergeben? (Bitte ausführlich begründen.) Die Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) bietet mit ihren Steuerungsmöglichkeiten unter anderem über den Aufsichtsrat die Möglichkeit, Ziele schnell und wirksam zu erreichen und auf erforderliche Veränderungsbedarfe zügig zu reagieren . f & w kann als Betreiber vieler Einrichtungen über die Belegungssteuerung vieler Einrichtungen im Durchschnitt eine deutlich höhere Auslastung sicherstellen als ein Betreiber mit nur einer oder weniger Einrichtungen. Auch kann das im Zuge der gestiegenen Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 für den Betrieb von Erstaufnahmen eingestellte Personal bei f & w bei zurückgehenden Belegungszahlen in Erstaufnahmeeinrichtungen in Folgeunterkünften eingesetzt werden. Darüber hinaus sichert das Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR (AöR) die Durchführung hoheitlicher Aufgaben (zum Beispiel Gebührenbescheide) ab. Bei erweiterten Betreibermodellen müssen gesonderte Regelungen getroffen und Prozesse geschaffen werden, um dem hoheitlichen Aspekt Rechnung zu tragen. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Erfahrungen in anderen Ländern gezeigt haben, dass die Vergabe an einen Betreiber hohe Risiken von rechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahrens bergen, da die zugrundeliegenden Leistungsund Preiskriterien Potenzial für Anfechtungen bieten. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass bereits fertiggestellte Unterkünfte aufgrund anhängiger Verfahren nicht in Betrieb genommen werden konnten. Im Ergebnis erfüllt ein nach kaufmännischen Kriterien geführtes öffentliches Unternehmen gute Voraussetzungen, benachteiligte Bevölkerungsgruppen mit Wohnraum zu versorgen und zugleich wirtschaftlich mit entsprechenden Controlling-Verfahren zu steuern. Drucksache 21/8600 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zuständige Behörde hält daher daran fest, öffentlich-rechtliche Folgeunterkünfte von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) betreiben zu lassen und sieht deshalb bis auf Weiteres grundsätzlich davon ab, den Betrieb von Folgeunterkünften extern zu vergeben: Zur Vergabe des Betriebes öffentlich-rechtlicher Folgeunterkünfte (örU) an Dritte für die Standorte Am Röhricht und Suurheid als Pilotverfahren siehe Drs. 21/6815 und Drs. 21/7486. B) Steht diese Entscheidung mit dem Controlling – der sogenannten Prüfung der Kostenabrechnung und Erstattungen zwischen Behörde und Betreibern von Flüchtlingsunterkünften – in Zusammenhang? Wenn ja, bitte begründen. Nein. Da bei den örU die Abrechnung über Kostensätze erfolgt, ist die Kostenprüfung und das Controlling mit den Erfahrungen aus der Abrechnung der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) nicht vergleichbar. C) Gilt diese Entscheidung auch für den Betrieb von Erstaufnahmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Derzeit sind die vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) an verschiedene, auch privatrechtlich organisierte Betreiber übergeben. Dort hat sich die Einbindung von Hilfsorganisationen grundsätzlich bewährt und würde in entsprechenden Situationen auch wieder eine Option sein. Im Übrigen siehe Drs. 21/2312. 2. Wann läuft jeweils welcher Vertrag über den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften mit den privaten Betreibern aus? (Bitte aufführen für alle Erstaufnahmen und Folgeunterkünfte, die nicht von f & w fördern und wohnen betrieben werden. Bitte nach Standort sowie Datum des Auslaufens des Vertrags aufschlüsseln.) Zu den EA siehe Drs. 21/6488 und Veröffentlichung der Vereinbarungen im Transparenzportal : http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/vereinbarung-zum-betrieb-drklandesverband http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/awo-vereinbarung-zum-betrieb-einererstaufnahmeeinrichtung -fuer-asylbewerber http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/awo-vereinbarung-zum-betriebeinererstaufnahmeeinrichtung -fuer-asylbewerber http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/malteser-hilfsdienst-vereinbarungzum -betrieb-12-09-2016 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/vereinbarung-zum-betrieb-johanniterunfall -hilfe-e-v http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/drk-kreisverband-harburg-e-vvereinbarung -zum-betrieb-12-09-2016 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/vereinbarung-zum-betrieb-einerersteinnahmeeinrichtung -fuer-asylbewerber-und-duldungsantragsste http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/vereinbarung-zea-arbeiter-samariterbund -vertrag Zum örU-Standort Am Röhricht siehe im Transparenzportal: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/aschenland-ii-vertragvergabeverfahren Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8600 3 3. Welche der unter 2. aufgeführten Standorte werden mit Vertragsende geschlossen und welche werden weiterbetrieben? (Bitte je Standort ausführen .) 4. Für welche Standorte wird f & w fördern und wohnen den Betrieb übernehmen (sowohl für die weiter zu betreibenden Unterkünfte als auch für die derzeit geplanten aufführen und begründen)? Siehe Drs. 21/7876. Die Reihenfolge und Anzahl der zu schließenden Objekte ist dabei von der Verfügbarkeit von fertiggestellten Folgeunterkünften und der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen abhängig. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 5. Für welche Standorte (geplante beziehungsweise existente Erstaufnahmen , Folgeunterkünfte, Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen) wird der Betrieb ausgeschrieben? Für die örU siehe Drs. 21/7486. Im Übrigen: entfällt.