BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8603 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 04.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Videoüberwachungsverbesserungsgesetz – Wie steht der rot-grüne Senat zur Ausweitung der Videoüberwachung? Der Bundesrat hatte in seiner 956. Sitzung am 31.03.2017 beschlossen, das sogenannte Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschuss passieren zu lassen. Durch dieses dem Bundesrat dabei erst am 30.12.2016, dem Bundestag sogar erst Ende Januar 2017, von der Bundesregierung vorgelegte und als eilbedürftige Vorlage eingestufte Gesetz wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geändert.1 Konkret geht es dabei um die Ausweitung der Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raumes durch eine Ergänzung des § 6b des BDSG. Dadurch wird die Videoüberwachung von „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ sowie Fahrzeugen und sonstigen öffentlich zugänglichen Einrichtungen des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs vom Bundesgesetzgeber zukünftig deutlich erleichtert. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 06.03.2017 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert.2 Dies geschah dabei insbesondere vor dem Hintergrund, dass seitens der Bundesregierung als Gesetzesanlass explizit auf eine Anordnung des HmbBfDI an einen „Betreiber von bundesweit betriebenen Einkaufscentern mit Sitz in Hamburg“ verwiesen wurde, wonach dieser die Videoüberwachung seiner Ladenpassagen deutlich reduzieren musste.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das von Bundestag und Bundesrat nunmehr verabschiedete Videoüberwachungsverbesserungsgesetz? Sieht er noch Kritikpunkte? Dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht. 2. Wie hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im Bundesratsplenum am 10.02.2017 zu den drei Ausschussempfehlungen für die Stellung- 1 Vergleiche BR.-Drs. 791/16 bzw. BT.-Drs. 18/10941. 2 Vergleiche http://www.bundestag.de/blob/495892/968dd6e4291bf978ad9c0d20840fe306/18- 4-785-f-data.pdf 3 Vergleiche hierzu auch Drs. 20/3570, Kapitel IV.1.2 Drucksache 21/8603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nahme des Bundesrats zum Videoüberwachungsverbesserungsgesetz4 – mithin a. der Bitte um Prüfung der Ausweitung der Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, b. die Ergänzung des Anwendungsbereichs um Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen, c. der Ausweitung des Datenspeicherzeitraums auf bis zu zwei Monate – jeweils abgestimmt? https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56630/abstimmung-hamburgs-inder -953-sitzung-des-bundesrates.pdf. 3. Hat die FHH im Bundesratsplenum am 31.03.2017 eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt oder dieser zugestimmt? Wenn nein, warum nicht und wie hat sie sich dann in dieser Frage verhalten ? Die FHH hat selbst keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Es lag auch kein Antrag eines anderen Landes vor, zu dem sich die FHH hätte verhalten können. 4. In welchem Umfang wurde der HmbBfDI vom Senat in die Beratung des Gesetzentwurfs zum Videoüberwachungsverbesserungsgesetz im Bundesrat – mithin jenseits der öffentlichen Anhörung im Bundestag – eingebunden ? Welche Empfehlungen hatte er dem Senat hierzu gegeben? Die Justizbehörde hat den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits im Vorfeld des Bundesratsverfahrens im Rahmen der vom Bundesministerium des Innern durchgeführten Länderanhörung eingebunden. Dieser hat sich mit Stellungnahme vom 8.November 2016 kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert . 5. Wie viel Geld wurde durch jeweils welche Dienststellen der FHH seit Juli 2016 für die Beschaffung von Videoüberwachungstechnik und -software ausgegeben? Wie viele Kameras und welche sonstigen Güter und Dienstleistungen wurden hiervon jeweils beschafft? a. Wie viel Geld haben seit demselben Zeitpunkt jeweils welche öffentlichen Unternehmen der FHH hierfür ausgegeben? Wie viele Kameras und welche sonstigen Güter und Dienstleistungen wurden hiervon jeweils beschafft? b. Welche weiteren Investitionen in Videoüberwachungstechnik beziehungsweise entsprechende Ausgaben sind im 2. und 3. Quartal 2017 seitens Dienststellen der FHH sowie ihrer öffentlichen Unternehmen jeweils geplant? Nr. Dienststelle/Landesbetrieb /Unternehmen Ausgaben/Umfang (seit Juli 2016) Planung 2. und 3. Quartal 2017 1. Senatskanzlei Landesbetrieb Rathaus Service keine keine 2. Justizbehörde (mit Gerichten und Staatsanwaltschaften ) 25.258,16€ (Neu- und Ersatzbeschaffung von drei Kameras , Austausch) keine 2.1 Justizvollzugsanstalten (JVA) 159.000,00€ (Ersatz und Neubeschaffung von Kameratechnik ; neun Kameras) 700.000,00€ (Erneuerung der Außensicherung JVA Fuhlsbüttel) 300.00,00€ (u.a. Erneuerung und Erweiterung Kameratechnik JVA 4 Vergleiche BR.-Drs. 791/1/16 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8603 3 Nr. Dienststelle/Landesbetrieb /Unternehmen Ausgaben/Umfang (seit Juli 2016) Planung 2. und 3. Quartal 2017 Billwerder und Hahnöfersand) 3. Behörde für Schule und Berufsbildung Keine Keine 3.1 Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Keine Keine 3.2 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Keine Keine 4. Behörde für Wissenschaft Forschung und Gleichstellung Keine Keine 5. Behörde für Kultur und Medien Keine Keine 6. Behörde für Arbeit, Soziales und Integration Keine Keine 6.1 Landesbetrieb Erziehung und Bildung Keine Keine 6.2 Elbewerkstätten GmbH Keine Keine 6.3 F & w fördern und wohnen AöR 2.996,00€ (Neubeschaffung einer Videoanlage) 951,00€ (Wartung/Reparatur) Keine 6.4 Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH 9.681,06€ (Neubeschaffung von vier Videoanlagen) 925,97€ (Wartung/Reparatur) 9.397,01€ (Neubeschaffung von Videoanlagen) 7. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Keine Keine 7.1 HU – Institut für Hygiene und Umwelt ca. 7.000€ (Ersatzbeschaffung von vier Kameras) Keine 8. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Keine Keine 8.1 Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung Keine Keine 8.2 HafenCityHamburg GmbH 4176,00€ (Bereitstellung und Betrieb eines Kamerasystems) 1566,00€ (Bereitstellung und Betrieb eines Kamerasystems) 8.3 SAGA Siedlungs- Aktiengesellschaft 240.500,00€ (Neubeschaffung von 118 Kameras, Montage und PC zur Auswertung) 130.000,00€ (Neubeschaffung von 38 Kameras) 9. Behörde für Umwelt und Energie Keine Keine 9.1 Stromnetz Hamburg GmbH keine 109,481,20€ (Neubeschaffung von vier Kameras, Videoserver, Client-Arbeitsplatz und Lizenzen für Videomanagementsystem) 9.2 Hamburg Wasser 500,00€ (Neubeschaffung Kamera ) 10. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 947,00€ (Ersatzbeschaffung einer Kamera) Keine 10.1 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) 55.478,34€ (Beschaffung zweier Kameras, sowie Übertragungstechnik und Einbindung in die Verkehrsleitzentrale und Tunnelbetriebszentrale) rd. 10.000 €. (Nachrüstung einer Kamera) 10.2 Landesbetrieb Großmarkt , Obst, Gemüse und Blumen Keine 5.300,00€ (Ersatzbeschaffung von fünf Kameras) 10.3 AKN Eisenbahn AG (AKN) 1.500,00€ (Updates für die Videotechnik sowie Wartungs- Keine Drucksache 21/8603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nr. Dienststelle/Landesbetrieb /Unternehmen Ausgaben/Umfang (seit Juli 2016) Planung 2. und 3. Quartal 2017 verträge) 10.4 CCH Immobilien GmbH & Co.KG (CCHi) rd. 14.000,00€ (Miete zweier Kamerasysteme nebst technischer Ausrüstung und Software ) Keine 10.5 Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (EEHH) Keine Keine 10.6 Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ca. 82.000,00€ (Beschaffung von Kameras) und ca. 4.000,00€ (Software). ca. 12.000,00€ (Kameras) sowie ca. 14.000,00€ (Software) 10.7 Hamburg Marketing GmbH (HMG) Keine Keine 10.8 Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) 120.019,89€ (Beschaffung von Videoüberwachungstechnik und Software; 40 Kameras, 2 Server und 4 Client PCs mit Monitoren). Keine 10.9 Hamburg Port Authority AöR (HPA) 68.685,00€ (16 Kameras Neuund Ersatzbeschaffung) 142.000,00€ (35 Kameras Neuund Ersatzbeschaffung) 10.1 0 Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) Keine Keine 10.1 1 Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) Die HHLA beantwortet als börsennotierte Aktiengesellschaft Fragen ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung. Die HHLA beantwortet als börsennotierte Aktiengesellschaft Fragen ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung . 10.1 2 Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) Keine Keine 10.1 3 Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) Keine Keine 10.1 4 P+R Betriebsgesellschaft mbH (P+R) 259.000,00€ (Planungsleistung , Beschaffung und Installation von 73 Videokameras) 329.000,00€ (Planung und Beschaffung von Videotechnik für das gesamte noch folgende Jahr 2017, inkl. des 4. Quartals) 10.1 5 Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbH & Co. KG (ProFi) Keine Keine 10.1 6 ReGe Hamburg Projekt- Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) Keine Keine 10.1 7 Verkehrsbetriebe Hamburg -Holstein GmbH (VHH) rd. 425.000,00€ (Investitionen in 190 Videoüberwachungsanlagen in Bussen; diese werden von den Bus-Herstellern direkt eingebaut und sind somit in den Busbeschaffungspreisen enthalten. rd. 456.000,00€ (Investitionen in 210 Videoüberwachungsanlagen in Bussen) 11. Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung 1670,76€ (Austausch zweier defekter Kameras) 1213,80€ (Wartungskosten) 1113,84€ (Austausch defekter Kameras) 2427,60€ (Wartungskosten für das Gesamtjahr 2017) 11.1 Landesamt für Verfassungsschutz Keine Keine 11.2 Einwohnerzentralamt Kostenvoranschlag 20.872,71 € (Installation von vier Kameras im Zuge der Umbaumaß- Keine Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8603 5 Nr. Dienststelle/Landesbetrieb /Unternehmen Ausgaben/Umfang (seit Juli 2016) Planung 2. und 3. Quartal 2017 nahmen anlässlich des Umzuges des Einwohner- Zentralamts in die Hammer Straße) 11.3 Landesbetrieb Verkehr Keine Keine 11.4 Polizei 1.200.000€ (sechs Kamerasysteme , Software, Dienstleistungen ) Auf Basis des bestehenden Video - und Verkehrsüberwachungsnetzwerk -es findet eine Anpassung bzw. Erneuerung der Systemtechnik statt. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen . 11.5 Feuerwehr Keine Ca. 30.000,00€ (Investitionen für Überwachungstechnik für den Kampfmittelräumdienst) 11.6 Statistikamt Nord Keine Keine 12. Finanzbehörde (ohne Steuerverwaltung) Keine Keine 12.1 Steuerverwaltung rd. 13.000€ (Lieferung und Montage von Hard- und Software von vier Videoüberwachungsanlagen ) Keine 12.2 Landesbetrieb Hamburgische Münze rd. 70.000,00€ (Erneuerung bzw. Teilerweiterung der Videoüberwachungstechnik ) Keine 12.3 Dataport AöR Keine rd. 40.000€ 12.4 Sprinkenhof GmbH rd. 20.000,00€ (Kauf von zwölf Kameras) rd. 2.000,00€ (Miete einer Kamera) Keine 12.5 Schulbau Hamburg (SBH) Keine rd. 20.000,00€ (Einbau einer Videoüberwachungsanlage im Rahmen der Instandsetzung 2017) 13. Bezirksamt Altona Keine 4.000,00€ (neue Kameratechnik) 14. Bezirksamt Bergedorf Keine Keine 15. Bezirksamt Eimsbüttel 651,65€ (zwei Kameras) Keine 16. Bezirksamt Hamburg- Nord 800,00€ (jährliche Wartungskosten ) 800,00€ (jährliche Wartungskosten ) 17. Bezirksamt Hamburg Mitte Keine Keine 18. Bezirksamt Harburg Keine Keine 19. Bezirksamt Wandsbek Keine Keine 20. Personalamt Keine Keine