BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8604 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 04.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Vogelgrippe in Hamburg – Wie ist der Stand? In Hamburg bestehen seit dem 08.02.2017 Sperr- und Beobachtungsbezirke gemäß der Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest (Geflügelpest- Verordnung). Seither sind auf Hamburger Stadtgebiet verschiedentlich Wildvögel aufgefunden worden, bei denen aviäre Influenza-Viren der in der Verordnung genannten Subtypen nachgewiesen wurden. Insgesamt wurden seither sieben Sperr- und Beobachtungsbezirke eingerichtet , sodass mittlerweile das gesamte Hamburger Stadtgebiet mit Ausnahme des Hamburgischen Wattenmeers zumindest als Beobachtungsgebiet deklariert ist. Damit einhergehend gelten somit verschiedene Einschränkungen und Auflagen für Geflügelhalter, aber auch für Besitzer anderer Haustiere, insbesondere von Katzen und Hunden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind entsprechend § 56 Absatz 1 b Geflügelpest-Verordnung die geforderten Untersuchungen an Wildvögeln, insbesondere von Wasservögeln , und an kranken oder verendet aufgefundenen Wildvögeln durchgeführt worden? Wenn ja, in welchem Umfang wurden Wildvögel, insbesondere Wasservögel untersucht? In welchem Umfang wurden kranke oder verendete Tiere untersucht? Welche Befunde ergaben sich dabei jeweils? Entsprechende Untersuchungen wurden auch in Hamburg an Wildvögeln durchgeführt . Der Anlage ist ein Überblick über die Untersuchungen und Befunde zu entnehmen . 2. Im Rahmen der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen über Einrichtungen von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten wurde bestimmt, dass Hunde und Katzen nicht frei im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet herumlaufen dürfen. Die Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen. Wie hat die zuständige Stelle die Tierhalter über diesen Umstand informiert? Die tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen werden sowohl im „Amtlichen Anzeiger“ als auch auf der Internetseite http://www.hamburg.de/tierschutztiergesundheit /4405926/gefluegelpest/ veröffentlicht. Die Internetseite informiert zusätzlich mit einer interaktiven Karte über den genauen Verlauf der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete, in denen Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen dürfen. Zusätzlich hat es zahlreiche Pressemitteilungen der zuständigen Behörde gegeben, Drucksache 21/8604 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die über die aktuelle Lage und Maßnahmen im Rahmen des Geflügelpestgeschehens informieren und die in der lokalen Presse ihren Niederschlag gefunden haben. Um Fragen von Tierhaltern und Bürgerinnen und Bürgern zur Geflügelpest und den entsprechenden vorbeugenden Schutzmaßnahmen zu beantworten, wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. 3. Gab es im Rahmen des Freilaufverbotes für Hunde und Katzen, was aufgrund der Lage und Größe der Sperr- und Beobachtungsgebiete im gesamten Stadtgebiet gilt, Kontrollen? Wenn ja, durch wen, in welcher Häufigkeit, wo und mit welchem Ergebnis ? Es werden hamburgweit und täglich Kontrollen durch den Hundekontrolldienst des Bezirksamtes Hamburg-Mitte im Rahmen seiner üblichen Kontrolltätigkeit durchgeführt . Mit Hundehaltern, die ihre Hunde nicht anleinen, werden Gespräche geführt und dabei die gesetzlichen Vorschriften verdeutlicht. 4. Die Hamburger Alsterschwäne sind so etwas wie die heimlichen Wappentiere Hamburgs. Über Winter waren die Schwäne dieses Jahr in einem Zelt untergebracht. Wie ist die Planung bezüglich der Freilassung der Tiere? Welche Auswirkungen hat die derzeitige Vogelgrippesituation auf die diesbezüglichen Planungen? Die Hamburger Alsterschwäne sind empfänglich für das Geflügelpestvirus H5N8, welches derzeit für die Geflügelpestausbrüche in Deutschland maßgeblich verantwortlich ist. Daher wurden auch für die Alsterschwäne im Winterquartier Vorkehrungen ergriffen , um diese vor einer Infektion zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen erfolgten auf freiwilliger Basis. Seit dem 8. März 2017 sind in Hamburg keine neuen Feststellungen der Geflügelpest zu verzeichnen. Die mit Ausbrüchen der Geflügelpest verbundenen Restriktionszonen richten sich nach der bundesweit gültigen Geflügelpestverordnung. Wildvögel sind von den dort verankerten Restriktionen nicht erfasst. Das Geflügelpestgeschehen ist in Deutschland und auch in Hamburg rückläufig. Die Rückkehr der Alsterschwäne auf die Alster erfolgt vor diesem Hintergrund am 12. April 2017. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8604 3 Anlage Untersuchungs - monat untersuchte Wildvögel insgesamt Untersuchte tote Wasservögel untersuchte tote andere Wildvögel untersuchte lebende* Wasservögel untersuchte lebende* andere Wildvögel Befunde: HPAI H5N8 tote Wildvögel insgesamt Befunde: HPAI H5N8 tote Wasservögel Befunde: HPAI H5N8 tote andere Wildvögel Befunde: HPAI H5N8 lebende* Wildvögel insgesamt Februar 2017 110 71 33 6 0 8 7 1 0 März 2017 130 75 54 1 0 1 1 0 0 * Bei lebenden Wild- oder Wasservögeln handelt es sich um kranke oder verletzt aufgefundene Tiere.