BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8610 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 05.04.17 und Antwort des Senats Betr.: 0-Prozent-Kredite der Stadt für öffentliche Unternehmen – Wie ist der aktuelle Stand bei den Liquiditätshilfen? (2) Laut Artikel 4 des Haushaltsbeschlusses kann der Senat diversen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verzinsliche Liquiditätshilfen gewähren . Von 2015 an wurde die mögliche Gesamthöhe sogar noch deutlich von 600 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro erhöht. Angesichts der extrem niedrigen Refinanzierungskosten der öffentlichen Hand können damit auch viele öffentliche Unternehmen und Landesbetriebe Kredite zu äußerst niedrigen Zinsen aufnehmen. Darüber hinaus nutzen mehrere Gesellschaften der Stadt die Möglichkeit, sich im Rahmen des Cash-Poolings der HGV zu refinanzieren . In seiner Beratenden Äußerung „Monitoring Schuldenbremse 2015“ hatte der Rechnungshof den Anstieg der Liquiditätshilfen und die damit verbundene Gefahr einer strukturellen Verschuldung kritisiert. Zudem stellte der Rechnungshof einige Fälle dar, in denen festgelegte Limite überschritten wurden und in denen aus den zur Deckung kurzfristiger Mittelbedarfe gedachten Liquiditätshilfen systematische Dauerfinanzierungen wurden. Auch im Jahr 2016 kam es nach den Angaben des Senats in den Drs. 21/4081, 21/6224 und 21/7388 mehrfach zu Limitüberschreitungen. Zudem wurde der Zinssatz für Liquiditätshilfen im August 2016 um 0,0 Prozent abgesenkt, sodass es sich inzwischen um zinslose Finanzierungen aus dem Haushalt handelt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Nutzung der Liquiditätshilfen: 1.1 Welchen der im jeweiligen Haushaltsbeschluss genannten Unternehmen und Einrichtungen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde wann und warum im Zeitraum Januar bis März 2017 Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt? 1.2 In welcher Höhe wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte jeweils zum Monatsende angeben. 1.3 Wie lange und zu welchem Zins wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte keinen Durchschnittszins über alle Unternehmen wie in Drs. 20/13852 angeben. Drucksache 21/8610 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1.4 Woran orientiert sich jeweils die Höhe des Zinssatzes beziehungsweise wie wird sie ermittelt? 2. Limite für die Liquiditätshilfen: 2.1 Welche Veränderungen der für die Liquiditätshilfen festgelegten Limite hat es jeweils wann und aus welchen Gründen seit der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drs. 21/7388 gegeben? 2.2 Wie häufig, aus welchen Gründen und für jeweils welchen Zeitraum gab es im 1. Quartal 2017 bei welchen einzelnen Unternehmen und Einrichtungen Überschreitungen der Limite? Siehe Anlage 1. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,0 Prozent. Das Limit für das Betriebsmittelkonto der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde zum 21. Februar 2017 von 0 auf 5 Millionen Euro erhöht. Limitüberschreitungen bestanden beim Sondervermögen Bodenordnung in der Zeit vom 24. bis zum 26. Januar 2017, da in der Gründungsphase vorhandene Erlöse verspätet gebucht wurden , und beim Landesbetrieb Planetarium in der Zeit vom 3. bis zum 26. Februar 2017 sowie vom 16. bis zum 20. März 2017 aufgrund von Überschneidungen von Zahlungen des Landesbetriebs mit den entsprechenden Betriebskostenzuweisungen der Kulturbehörde. Im Übrigen siehe Drs. 21/218, 21/4081, 21/5102, 21/6224 und 21/7388. 3. HGV-Cash-Pooling: Welche Unternehmen haben wozu im Zeitraum Januar bis März 2017 in jeweils welcher Höhe Liquidität aus dem HGV- Cash-Pooling in Anspruch genommen? Zu welchen Konditionen wurde diese Liquiditätshilfe verzinst? Bitte jeweils per Monatsende angeben. Siehe Anlage 2. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,1 Prozent. 2017* 31.01. 28.02. 31.03. Hamb. Ges.f. Vermögens- u. Beteiligungmanagement mbH 143.000.000 € 39.000.000 € 59.000.000 € Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf KöR 161.152 € 7.902.766 € 10.692.731 € Hamburg Port Authority AöR - € - € 21.748.066 € Landesbetrieb Schulbau und SV Schulimmobilien - € 39.014.295 € 22.156.657 € Institut für Hygiene und Umwelt 296.400 € 875.691 € - € Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer 11.037.383 € 9.401.973 € 5.490.193 € Landesbetrieb Planetarium Hamburg - € - € 35.238 € Immobilien-Service-Zentrum 377.638 € 848.675 € 816.406 € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8610 3 Anlage 1 2017* 31.01. 28.02. 31.03. Flughafen Hamburg GmbH 19.850.000 € - € 9.250.000 € Grundstücksges. Billstraße 82-84 mbH 20.000 € 10.000 € 670.000 € Grundstücksges. Polizeipräsidium mbH 650.000 € 1.110.000 € 1.050.000 € HADAG Seetouristik und Fährdienst AG 930.000,00 € - € 500.000 € Hafencity Hamburg GmbH 900.000 € 2.800.000 € 3.750.000 € Hamburg Energienetze GmbH 44.590.000 € 30.290.000 € 30.960.000 € Hamburger Hochbahn AG 55.300.000 € 25.200.000 € 49.700.000 € Hamburger Wasserwerke GmbH 13.610.000 € - € - € P+R GmbH 450.000 € 450.000 € 450.000 € P+R GmbH Bau 15.800.000 € 900.000 € 490.000 € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Drucksache 21/8610 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 8610ska_text 8610_Anlagen 8610ska_Antwort_Anlage1 8610ska_Antwort_Anlage2