BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8614 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 05.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Förderung von Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit Menschen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen haben seit 2005 die Möglichkeit, eine Berufsausbildung in Teilzeit nach § 8 des Berufsausbildungsgesetzes zu absolvieren. Die Mittel für das Projekt wurden wiederholt aufgestockt. Für die Laufzeit bis 31.12.2016 hatte sich die Freie und Hansestadt Hamburg zum Ziel gesetzt, die Teilzeitausbildung im Rahmen ihrer Fachkräftestrategie weiter auszubauen und ihr Potenzial als alternatives Ausbildungsmodell zu prüfen. Seit März 2017 führt nun das „ServiceCenter Teilzeitausbildung“ das ESF-Projekt fort. Eine umfassende Evaluation des Instrumentes liegt bislang nicht vor. Der letzte Bericht zur Förderung von Teilzeitausbildungen in Hamburg stammt aus dem Jahr 2008. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Um auch jungen Menschen mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen, häufig Frauen, die Aufnahme und Absolvierung einer Berufsausbildung zu ermöglichen, wurden flexible Ausbildungsangebote in Form einer Teilzeitausbildung verfügbar gemacht. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) kann die zuständige Stelle (Kammer) eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit zulassen. Erforderlich ist ein entsprechender gemeinsamer Antrag des Ausbildungsbetriebs und der auszubildenden Person (siehe § 8 BBiG/§ 27b HwO). Zur Förderung der Teilzeitausbildung haben sich zunächst Vertreterinnen und Vertreter der Hamburger Behörden, der Handelskammer Hamburg (HK) und der Handwerkskammer Hamburg (HWK) sowie der Agentur für Arbeit Hamburg Ende 2006 zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, um ein Konzept zur Förderung und Etablierung der Teilzeitausbildung in Hamburg zu erarbeiten. Mit dem Ziel, die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit der Fachöffentlichkeit näher zu bringen, fand am 31. Oktober 2007 in der HWK eine Auftaktveranstaltung der beteiligten Behörden, der Agentur für Arbeit Hamburg und der HK statt. In dieser Veranstaltung wurden Hamburger Betriebe, Interessierte sowie Ausbildungs- und Beratungseinrichtungen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten informiert. Zudem wurde von der Agentur für Arbeit Hamburg von Oktober 2007 bis Juni 2010 eine Telefonhotline für an Teilzeitausbildungen Interessierte betrieben. Die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit ist mittlerweile fester Bestandteil der Beratung durch die Agentur für Arbeit. Insofern können sich Interessierte nunmehr unmittelbar an den zuständigen Berufsberater beziehungsweise die zuständige Berufsberaterin wenden, um nähere Informationen zu erhalten. Um die Nutzung der Teilzeitausbildung weiter auszubauen, hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Zuge der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 – 2013 das Projekt „Teilzeitausbildung in Hamburg“ gefördert. Im Drucksache 21/8614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rahmen einer Einzelfallberatung und -begleitung für alleinerziehende junge Frauen und Männer sowie Personen, die zu Hause Angehörige pflegen, sollten Teilzeitausbildungen angebahnt werden. Die Servicestelle informiert Ratsuchende über die Möglichkeit der Teilzeitausbildung, unterstützt sie bei der Organisation ihres Lebensalltags und vermittelt gezielt auf Teilzeitausbildungsplätze. Die Servicestelle arbeitet eng mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise seit ihrer Eröffnung im Jahr 2012 für die Zielgruppe der Unter-25-Jährigen mit der Jugendberufsagentur Hamburg (JBA) zusammen . Sie nimmt Kontakt zu Betrieben auf, informiert diese über die Möglichkeiten der Einrichtung von Teilzeitausbildungsplätzen und akquiriert Ausbildungsplätze. Für die Förderperiode 2014 – 2020 wurde dieses Vorhaben erneut ausgeschrieben und vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 das Projekt „Servicestelle Ausbildung in Teilzeit – SAiT“ gefördert. Seit März 2017 wird nach einer Neuausschreibung dieses Angebot als „ServiceCenter Teilzeitausbildung“ weitergeführt (siehe: http://www.kwb.de/kwb/pages/index/p/1292). Neben Interessierten können auch Betriebe sich im Rahmen dieses Projektes über die Teilzeitausbildung informieren und über Möglichkeiten der Umsetzung beraten lassen. Die nachfolgenden Angaben beruhen teilweise auf Auskünften der zuständigen Stellen (Kammern). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit seit Einführung der Möglichkeit mit dem Berufsbildungsgesetz im Jahr 2005 in Hamburg entwickelt? Siehe Antwort zu 9. a) Wie viele Teilzeitausbildungen mit Verlängerungen der Ausbildungszeit wurden in den Jahren von 2009 bis 2017 aufgenommen? Wie viele erfolgreich abgeschlossen? b) Wie viele Teilzeitausbildungen ohne Verlängerungen der Ausbildungszeit wurden in den Jahren von 2009 bis 2017 aufgenommen? Wie viele erfolgreich abgeschlossen? Anzahl der Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit (TZA) – kumuliert – seit 2005 in Verantwortung der Ärztekammer, Landwirtschaftskammer und Zahnärztekammer ⃰ Zu Fragen 1 a und b⃰⃰ ⃰ ÄKHH L WK Zaek TZA mit Verlängerung 4 0 2 davon mit erfolgreichem Abschluss 4 k.A. 1 TZA ohne Verlängerung 67 5 23 davon mit erfolgreichem Abschluss 29 1 10 Übernahme nach Beendigung der Ausbildung k.A. 0 k.A. Quelle: Angaben der Kammern, Stand 07.04.2017 ÄKHH = Ärztekammer, LWK = Landwirtschaftskammer, ZaeK = Zahnärztekammer, k.A.= keine Angabe ⃰ Die Handelskammer konnte die erfragten Daten in der Kürze der Zeit nicht ermitteln. Die Rechtsanwaltskammer erhebt keine Daten bezüglich der Teilzeitausbildung, eine Angabe ist deshalb nicht möglich. Die Handwerkskammer erhebt zu den hier gewünschten Auskünften keine Daten. ⃰ ⃰ Eine Differenzierung nach Jahren ist den zuständigen Stellen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. Darüber hinaus haben bis zum Stichtag 31. März 2017 im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms beziehungsweise der Jugendberufshilfe insgesamt 143 Jugendliche und Jungerwachsene, davon drei männliche, diese Möglichkeit in Anspruch genommen. Von den 109 jungen Menschen, die die Ausbildung bis zum Stichtag beendeten, haben 73 mit Erfolg abgeschlossen. 35 der erfolgreichen Absolventen haben im Anschluss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen , zwölf Absolventen sind in eine Weiterqualifizierung (zum Beispiel als Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8614 3 Gesundheits- und Pflegeassistent beziehungsweise Gesundheits- und Pflegeassistentin in eine Altenpflegeausbildung) eingemündet. c) Wie viele Auszubildende, die ihre Ausbildung in Teilzeit absolviert haben, wurden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung vom Unternehmen übernommen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Weder das Projekt „SAiT“ noch Handels- und Handwerkskammer, Ärzte- und Zahnärztekammer erheben Daten zur Frage der Übernahme nach Beendigung der Ausbildung . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a. und b. 2) Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsabbrüche bei Teilzeitausbildungen seit 2005 entwickelt? a) Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden innerhalb der Probezeit beendet? b) Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden innerhalb des ersten Lehrjahres abgebrochen? HK LWK ÄKHH Zaek Beendigung der Ausbildung in der Probezeit 47 1 4 0 Beendigung der Ausbildung innerhalb des 1. Ausbildungsjahres 94 0 5 0 Quelle: Angaben der Kammern, Stand 07.04.2017 TZA= Teilzeitausbildung, HK=Handelskammer, LWK = Landwirtschaftskammer, ÄKHH = Ärztekammer, ZaeK = Zahnärztekammer Eine Differenzierung nach Jahren ist den zuständigen Stellen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Die weiteren angefragten Kammern (HWK, Rechtsanwaltskammer) konnten die erfragten Daten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht liefern. c) Ist bekannt, welche Gründe für Ausbildungsabbrüche vorlagen? Gründe für den Ausbildungsabbruch werden von den zuständigen Stellen statistisch nicht erhoben. 3) Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, wie häufig die Ausbildung in Teilzeit von den einzelnen Zielgruppen (Eltern, Alleinerziehende, Pflegende ) genutzt wird? Wenn möglich, auch nach Geschlecht aufschlüsseln . Die zuständigen Stellen (Kammern) konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit die Daten nicht zur Verfügung stellen. Bezogen auf den Zeitraum 2015 bis einschließlich 2016 waren im Projekt „SAiT“ von 237 Teilnehmenden 234 Eltern, davon 121 Alleinerziehende, zwei Teilnehmende mit pflegebedürftigen Angehörigen. Drei Teilnehmende waren kinderlos, fünf Teilnehmende waren männlich. 4) In welchen Berufsgruppen finden vermehrt Teilzeitausbildungen statt? Die Teilzeitausbildung findet überwiegend in kaufmännischen und Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in der Ausbildung zur Friseurin beziehungsweise zum Friseur statt. Im Übrigen siehe Drs. 19/1042 und Drs. 20/9359. 5) Wie viele Anträge auf Ausbildung in Teilzeit gingen von 2009 bis 2017 bei den zuständigen Stellen ein? Bitte aufschlüsseln für a) Handwerkskammer, b) Industrie- und Handelskammer und c) Landwirtschaftskammer. Anzahl der Anträge auf Teilzeitausbildung (TZA) von 2009 bis 2017 Drucksache 21/8614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Handwerkskammer 19 44 41 33 32 31 29 29 258 Handelskammer 35 28 27 63 59 40 40 49 341 Landwirtschaftskammer * 5 Ärztekammer* 60 Zahnärztekammer * 25 Quelle: Angaben der Kammern, Stand 07.04.2017 * Eine Aufteilung nach Jahren war der zuständigen Stelle in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6) Gab es auch Fälle, in denen ein Antrag auf Ausbildung in Teilzeit abgelehnt worden ist? Wenn ja, aus welchen Gründen. Nein. 7) Wie hat sich die Zahl der teilnehmenden Ausbildungsbetriebe seit 2005 verändert? Im Zuständigkeitsbereich der Handelskammer haben im Jahr 2005 zwei Betriebe, 2016 62 Betriebe Teilzeitausbildungsverhältnisse eingerichtet (siehe Anlage). Im Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer hat im Jahr 2005 ein Betrieb, haben im Jahr 2010 fünf Betriebe und 2016 zehn Betriebe entsprechende Ausbildungsverhältnisse eingerichtet. Im Zuständigkeitsbereich der Zahnärztekammer liegt die Zahl der Betriebe , die Teilzeitausbildungsverhältnisse eingerichtet haben, relativ konstant bei circa sieben bis acht Betrieben. Die weiteren zuständigen Stellen konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit die Daten nicht zur Verfügung stellen. 8) Welche konkreten Maßnahmen zur Gewinnung von Betrieben für die Teilzeitausbildung wurden bislang entwickelt? Welche dieser Maßnahmen haben sich bis dato als vielversprechend erwiesen? Im Rahmen des ESF-Projektes „Servicestelle Ausbildung in Teilzeit“ wurde der Zugang zu Betrieben erfolgreich durch die Kooperation mit der Handwerkskammer und Innungen sowie durch die Zusammenarbeit mit der Handelskammer eröffnet. In diesem Kontext wurden branchenspezifische Info-Tage sowie Projektpräsentationen in Unternehmen und Netzwerken durchgeführt. Darüber hinaus haben sich die Präsenz auf Messen und die Direktansprache von Unternehmen als geeignete Maßnahmen erwiesen. Auch zukünftig werden durch das ab dem Jahr 2017 in neuer Trägerschaft durchgeführte ESF-Projekt „ServiceCenter Teilzeitausbildung“ (SAiT) Betriebe durch persönliche Ansprache und Kommunikation bezüglich der Chancen einer Teilzeitausbildung akquiriert. Die Unternehmen und Auszubildenden werden darüber hinaus persönlich bei der Umsetzung unterstützt. Außerdem wird ein Leitfaden zur Einrichtung von Teilzeitausbildungsplätzen erstellt. Zusätzliche Maßnahmen sind die Einrichtung eines Forums für den Erfahrungsaustausch sowie Präsentationen bei Fachtagungen und Workshops für Personalverantwortliche. 9) Wurden neue Teilzeitausbildungsplätze gezielt durch „SAiT“ akquiriert beziehungsweise werden neue Teilzeitausbildungsplätze durch das „ServiceCenter Teilzeitausbildung“ akquiriert? Wenn ja, wie hat sich die Zahl der Neuakquirierungen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Das ESF-Projekt „Servicestelle Ausbildung in Teilzeit“ (SAiT) hatte die Ziele, Bewerberinnen und Bewerber ohne berufliche Erstausbildung, mit besonderem Fokus auf Alleinerziehenden und mit der Pflege von Angehörigen Betrauten, in eine Teilzeitausbildung zu vermitteln und Betriebe hinsichtlich der Möglichkeiten und Durchführung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8614 5 von Teilzeitausbildungen zu beraten. In der Zeit von 2012 bis 2016 konnten für 175 Teilnehmende Teilzeitausbildungsplätze akquiriert und mit diesen Teilnehmenden besetzt werden. Die Anzahl der in diesem Zeitraum unterstützten Bewerberinnen und Bewerber lag bei 1.251. Mit Unternehmen fanden 1.071 Beratungsgespräche statt. 2012 2013 2014 2015 2016 gesamt beratene/unterstützte Bewerber /-innen 243 255 279 312 162 1251 Vermittlungen In TZA 38 24 39 37 37 175 Beratungsgespräche mit Unternehmen 117 192 219 457 86 1071 Das Verhältnis zwischen Beratungsaufwand und Vermittlungen verdeutlicht die mit der Förderung der Teilzeitausbildung bestehenden Herausforderungen: Die Projektteilnehmenden sind überwiegend alleinerziehende Frauen, davon viele mit Migrationshintergrund . Aufgrund der Lebenslage der Frauen ist in vielen Fällen zunächst Unterstützung bei der Organisation des Alltags ebenso erforderlich wie die Stärkung von Eigenwahrnehmung und Motivation, bevor der Bewerbungs- und Vermittlungsprozess Erfolg versprechend in Angriff genommen werden kann. Vielfach entsprechen zudem die Anforderungen des angestrebten Berufes nicht den bestehenden Qualifikationen der Teilnehmenden, sodass mit einer vertieften Berufsorientierung, zunächst den Qualifikationen und Neigungen entsprechende Ausbildungsberufe identifiziert werden müssen. Gleichzeitig gelten vonseiten der Unternehmen die gleichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren wie für Vollzeitausbildungen. Viele Unternehmen scheuen zudem die mit der Teilzeitausbildung verbundenen organisatorischen Herausforderungen ebenso wie unterschiedliche Arbeitszeitmodelle in ihrer Belegschaft. Schließlich ist in Betrieben teilweise die Befürchtung verbreitet, dass die an die Ausbildung bestehenden Anforderungen in der zur Verfügung stehenden Zeit bei einer Teilzeitausbildung nicht erfüllt werden können. Auch durch das zum 01.01.2017 gestartete ESF-Projekt „ServiceCenter Teilzeitausbildung “ sollen weitere Unternehmen für die Teilzeitausbildung sensibilisiert und gewonnen sowie bei der Organisation und Durchführung unterstützt werden. Bis zum Ende der Projektlaufzeit im Februar 2019 sollen mindestens 75 neue Teilzeitausbildungsplätze akquiriert und besetzt werden. Das Projekt hat dabei auch den Auftrag, das Spektrum der Berufe, in denen Teilzeitausbildungen durchgeführt werden, zu erweitern. 10) Welche Ansätze hat der Senat zur Umsetzung von Modellen zur Teilzeitausbildung im Bereich der schulischen Berufsausbildung entwickelt? Da erfahrungsgemäß vor allem junge alleinerziehende Frauen auf Angebote der Teilzeitausbildung angewiesen sind, konzentriert sich die Ausgestaltung auf jene Bildungsgänge der schulischen Berufsausbildung, in denen diese Zielgruppe besonders stark vertreten ist. Die hier in Rede stehenden schulischen Berufsausbildungen werden in vollqualifizierenden Berufsfachschulen angeboten. Die nachfolgend aufgeführten Bildungsgänge sind in der Broschüre „Berufliche Bildungswege 2017“ (http://hibb.hamburg.de/ 2017/01/01/berufliche-bildungswege-2017/) aufgelistet und werden dort erläutert. Grundsätzlich ermöglichen die diesen Bildungsgängen zugrundeliegenden Ausbildungs - und Prüfungsordnungen (APO) auch die Öffnung im Sinne einer Teilzeitausbildung . Das gilt insbesondere für die Bildungsgänge: Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenz: Fachrichtung Fremdsprachen Berufsfachschule für Kaufmännische Medienassistenz Berufsfachschule für Screen Design Drucksache 21/8614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Berufsfachschule für Freizeitwirtschaft Berufsfachschule für biologisch-technische Assistenz Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenz sowie für die Erzieherausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik. Die genannten Bildungsgänge werden nachfrageorientiert seitens der zuständigen berufsbildenden Schulen angeboten. Die APOen können Im Internet unter http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?st=lr aufgerufen werden. Darüber hinaus betrifft dies nach Hamburgischem Gesetz geregelte Berufe in folgenden Bereichen: Altenpflege (siehe www.hsb-ev.de) Gesundheits- und Pflegeassistenz (siehe www.einfal.de und http://www.asklepios.de/bzg_GuK_Teilzeit_neu.Asklepios) Des Weiteren hat das Berufszentrum für Gesundheitsberufe Hamburg (BZG) der Asklepios Kliniken ein Konzept entwickelt, das es ermöglicht, die praktische Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger in Teilzeit zu absolvieren. Dadurch verlängert sich die Ausbildungszeit auf insgesamt vier Jahre. Die Umsetzung des Konzepts beginnt mit dem kommenden Ausbildungsjahrgang. 11) Welche Aufgabenbereiche werden mit den zugewiesenen Mitteln in welcher Höhe gefördert? Die Teilzeitausbildungen werden im Rahmen der Regelangebote der zuständigen Behörden finanziert. Die geförderten Projekte waren beziehungsweise sind ESF- Projekte. Die ESF-Finanzvorgaben sehen keine Differenzierung nach Aufgabenbereichen vor. Teilzeitausbildungen der berufsschulischen Bildungsgänge werden als Regelangebot der staatlichen beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12) Plant der Senat, angesichts des drohenden Fachkräftemangels, weiteren Personengruppen die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung zu eröffnen? Wenn nein, warum erachtet der Senat eine Erweiterung des Verständnisses von dem Instrument Teilzeitausbildung, über eine reine Benachteiligtenförderung hinaus, nicht als sinnvoll? Die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung ist bundesrechtlich im BBiG und der HwO geregelt und damit Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden gibt der derzeit gültige rechtliche Rahmen für Teilzeitausbildung ausreichende Möglichkeiten zur Reduzierung der täglichen Ausbildungszeit im Bedarfsfall. 13) Wie bewertet der Senat die Entwicklung des Instrumentes Teilzeitausbildung ? Wo sieht der Senat noch Handlungspotenziale? Die Teilzeitausbildung bietet gegenüber der Vollzeitausbildung generell für Menschen mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen die Chance, einen Berufsabschluss zu erwerben und damit langfristig eine bessere Ausgangslage für das Erreichen einer existenzsichernden Beschäftigung zu schaffen. Besonders profitieren von dem Modell der Teilzeitausbildung können insbesondere Alleinerziehende ohne berufsqualifizierenden Abschluss. Um die Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden zu verbessern, verfolgt der Senat daher im Rahmen der Fachkräftestrategie unter anderem das Ziel, die Teilzeitausbildung auszubauen. Im Speziellen können ferner Frauen im SGB-II-Bezug (Sozialgesetzbuch) ohne berufsqualifizierenden Abschluss von diesem Angebot profitieren. Häufig scheitert eine erfolgreiche Ausbildung daran, den Alltag von (Allein-)Erziehenden mit den starren Ausbildungsplänen und -zeiten zu vereinbaren. Dies erfordert eine verstärkte Förderung und Qualifizierung dieser Frauen, und zwar gerade auch durch den weiteren Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8614 7 Ausbau von Teilzeitmodellen in der Ausbildung, verbunden mit der Bereitstellung einer ausreichenden Kinderbetreuung. In diesem Zusammenhang fördern die Freie und Hansestadt Hamburg und der Europäische Sozialfonds (ESF) das „Servicecenter für Teilzeitausbildung“ (Vorgängerprojekt „Servicestelle Teilzeitausbildung“, siehe auch Drs. 21/4857). Der Senat wirbt im Rahmen der Umsetzung der Hamburger Fachkräftestrategie bei den Wirtschafts- und Sozialpartnern für den Ausbau innerbetrieblicher Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu gehört auch, Betriebe für die Chancen der Teilzeitausbildung zu sensibilisieren. Jahr Auszubildende mit neu eingetragenem Ausbildungsvertrag Bestehende Ausbildungsverhältnisse Lösungen in der Probezeit Lösungen im ersten Ausbildungsjahr Ausbildungsbetriebe , die in Teilzeit ausbilden 2003 0 0 0 0 0 2004 1 1 0 0 1 2005 1 2 1 1 2 2006 12 14 0 1 13 2007 15 29 0 0 25 2008 23 48 4 5 38 2009 35 68 2 2 39 2010 28 68 5 13 41 2011 27 66 1 2 39 2012 63 102 9 12 62 2013 59 128 5 14 68 2014 40 129 8 13 72 2015 40 112 5 15 63 2016 49 101 7 16 62 Stichtag ist jeweils der 31.12. Teilzeitausbildung im Bereich der Handelskammer Hamburg Quelle: Handelskammer Hamburg Drucksache 21/8614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 8614ska_text 8614ska_Antwort_Anlage1