BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8620 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 05.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Geschäftsprozess zur Abrechnung der Kinderbetreuungsleistungen (ProCAB) (II) In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Geschäftsprozess zur Abrechnung der Kinderbetreuungsleistungen (ProCAB)“ (Drs. 21/4735) bestätigt der Senat, dass nicht in allen Teilschritten das in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften angeordnete Vier-Augen-Prinzip angewendet wird. Dies gilt für die Ermittlung der relevanten Individualdaten zu den Tagespflegepersonen , die Grundlage für die Abrechnung der Tagespflegegelder der Tagespflegepersonen sind, und ebenso für die Dateneingabe in den Teilprozessen „Antragsbearbeitung und Bewilligung“ sowie „Eintritt- und Austrittssetzung “. Der Senat begründet dies mit der erforderlichen signifikanten Erhöhung der Sachbearbeitungskapazitäten. Deshalb soll geprüft werden, ob ein qualifiziertes Stichprobenkontrollverfahren durchgeführt werden kann und ein Konzept zur Anpassung des Abrechnungsprozesses an die kassenrechtlichen Vorschriften erarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Im Mai 2016 hat die zuständige Fachbehörde die konzeptionellen Arbeiten zur notwendigen Anpassung des Abrechnungssystems für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege an die kassenrechtlichen Vorschriften aufgenommen. Diese sollten im 3. Quartal 2016 abgeschlossen sein. Sind diese konzeptionellen Arbeiten abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Ist die in Drs. 21/4735 genannte Abstimmung mit Finanzbehörde und Rechnungshof bereits erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem Ergebnis des Abstimmungsprozesses? 3. Ist die technische Umsetzung bereits realisiert? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? In welchem Umfang ist damit eine Erhöhung der Sachbearbeitungskapazitäten bereits erfolgt beziehungsweise wird geplant? 4. Sofern die konzeptionellen Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind: warum nicht? Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Konzepts ? Wann rechnet der Senat mit dem Abschluss der Abstimmungs- Drucksache 21/8620 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 prozesse zwischen Fachbehörde, Finanzbehörde und Rechnungshof? Für wann ist die Implementation der Anpassung geplant? 5. Ist das BASFI-Prüfverfahren zu der Option, anstelle des Vier-Augen- Prinzips ein qualifiziertes Stichprobenkontrollverfahren durchzuführen, abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bei der a. Erfassung der relevanten Individualdaten zu den Tagespflegepersonen ? b. Erfassung der Daten in den Teilprozessen „Antragsbearbeitung und Bewilligung“ sowie „Eintritt- und Austrittssetzung“? 6. Wie sieht das neue Verfahren im Einzelnen aus? Ist dieses Verfahren bereits implementiert? 7. Wie beurteilt der Senat die Erfahrungen mit dem neuen Verfahren bislang ? 8. Sofern das Prüfverfahren der BASFI noch nicht abgeschlossen ist: Warum ist es noch nicht abgeschlossen? Wie ist der genaue Bearbeitungsstand ? Wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit einem Abschluss des Prüfverfahrens? Siehe Drs. 21/8592. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.