BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8621 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 05.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Sachstand und Zeitplan eBeihilfe (4) Bereits seit mehreren Jahren gibt es bei der Umsetzung des Projektes eBeihilfe gravierende Probleme. Ich frage den Senat: 1. Ist der Pilotbetrieb der Stufe 1a von eBeihilfe mittlerweile endgültig ausgewertet ? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen im Einzelnen? Wenn nein, bis wann soll die Auswertung abgeschlossen sein? Der Pilotbetrieb eBeihilfe ist erfolgreich abgeschlossen worden. Erforderliche technische und organisatorische Anpassungsmaßnahmen in der Belegerkennung und im Beihilfefachverfahren wurden während der Pilotphase umgesetzt. 2. Wann erfolgte im Einzelnen der Rollout der Stufe 1a von eBeihilfe? Wie sieht die weitere Planung des Rollouts im Einzelnen aus? Der Gesamtrollout wurde am 14. und 15. März 2017 durchgeführt und ist damit abgeschlossen . 3. Inwiefern sind die in Drs. 21/6420 angeführten Schwierigkeiten des Pilotbetriebs mittlerweile vollständig behoben? Die Beseitigung der in Drs. 21/6420 angeführten Schwierigkeiten des Pilotbetriebs wurde vor dem Gesamtrollout eBeihilfe vorgenommen. Die Optimierung der Belegerkennung bleibt ein kontinuierlich erforderlicher Prozess. 4. Wie hoch ist derzeit die Fehlerquote beziehungsweise die durchschnittliche Erkennungsrate der eingescannten Daten? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Fehlerquote zu verbessern? In welchem Umfang ist eine manuelle Nachkorrektur der Daten erforderlich und welche zusätzlichen Kosten werden dadurch verursacht? Eine Systemauswertung erfolgt auf Basis von Erkennungsraten auf Feldebene. Die automatische Erkennung erzielt einen Wert von circa 80 Prozent, die Menge der manuell zu bearbeitenden Felder in der Nachkorrektur beläuft sich auf circa 20 Prozent . Ein digitaler Verarbeitungsprozess erfordert zwingend eine manuelle Nachkorrektur . Es entstehen daher keine zusätzlichen Kosten. 5. In welcher Höhe sind bislang insgesamt Kosten für das Projekt eBeihilfe angefallen? Inwiefern haben sich die Angaben zu den angefallenen und erwarteten Kosten für eBeihilfe gegenüber den Angaben in Drs. 21/6420 verändert? Drucksache 21/8621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es sind Kosten in Höhe von 3,3 Millionen Euro bis Ende 2016 angefallen. Es gibt keine Veränderungen der erwarteten Kosten, die in Drs. 21/6420 genannt wurden. Aus der Nutzung der elektronischen Belegerkennung für die Rabatterstattung für Arzneimittel wurden seit 2013 rund 6,6 Millionen Euro erzielt. 6. Bis wann sollen die ursprünglich in Stufe 1b vorgesehenen medizinischen Prüfprogramme in das eBeihilfe-System eingebunden werden? Der Einsatz von medizinischen Prüfprogrammen wird erst mit dem Einsatz eines neuen Beihilfefachverfahrens realisiert. 7. Welche Planungen, Überlegungen und Kostenschätzungen gibt es derzeit im Einzelnen zur Entwicklung und Einführung einer Nachfolgelösung für das derzeitige Beihilfe-Verfahren PERMIS-B? Wie ist der Zeitplan für die Entwicklung und Einführung einer Nachfolgelösung? Welche Stellen sind hieran im Einzelnen beteiligt? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.