BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8626 21. Wahlperiode 11.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 05.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Überbauung von Gleisen und Stellplätzen (II) In dem Antrag Drs. 21/8326 wird „von nicht mehr benötigten Stellplatzflächen “ gesprochen. Dazu bitte ich den Senat, folgende Fragen zu beantworten : Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Welche Dienststelle stellt fest, ob es sich um eine nicht mehr benötigte Stellplatzfläche handelt? 2. Wird aktiv seitens der zuständigen Dienststelle nach nicht mehr benötigten Stellplätzen gesucht beziehungsweise wie erfährt diese von den nicht mehr benötigten Stellplätzen? 3. Wenn eine vermeintlich nicht mehr benötigte Stellplatzfläche zur Kenntnis gelangt ist, anhand welcher Kriterien oder sonstiger Gegebenheiten wird dann beurteilt, ob eine Stellplatzfläche tatsächlich nicht mehr benötigt wird? Die Initiative zur Überbauung privater Stellplatzflächen geht in der Regel vom Grundeigentümer aus. Größere, nicht mehr genutzte Stellplatzflächen werden von den Bezirken identifiziert und mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen erfasst, siehe Drs. 21/8398. Die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung in den Bezirken suchen aktiv im Rahmen von Gutachten, Voruntersuchungen beziehungsweise im Rahmen von Bebauungsplanverfahren . Bei Bauvorhaben, die auf vorhandenen Stellplatzflächen beantragt werden, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft, ob die Stellplatzfläche überbaut werden darf. Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks stellt auf Antrag fest, ob ein öffentliches Interesse an Stellplätzen gemäß § 48 der Hamburgischen Bauordnung noch vorhanden ist. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die Stellplätze für andere Nutzungen öffentlich-rechtlich gesichert waren und ob der Grund dafür entfallen ist, das heißt die Stellplätze für die andere Nutzung nicht mehr benötigt werden. 4. Wie viele Stellplätze genau sind in Summe seit Beginn der 21. Wahlperiode durch Bautätigkeiten in den nachfolgenden Straßen weggefallen? Bitte die Anzahl der Stellplätze vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahme angeben. a) Maria-Louisen-Straße b) Weidenstieg/Tornquiststraße c) Schöne Aussicht/Bellevue/Fernsicht d) Osterstraße Drucksache 21/8626 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e) Henriettenweg f) Leinpfad g) Klosterstern h) Eppendorfer Baum i) Wiesendamm j) Grindelberg/Grindelallee k) Harvestehuder l) Fuhlsbütteler Straße 5. Wie viele der in diesem Zuge weggefallenen Stellplätze fielen davon in die Kategorie „nicht mehr benötigte Stellplatzflächen“? 6. Wie viele Stellplätze sind durch den Bau von Radwegen, Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen seit Beginn der 21. Wahlperiode in Summe weggefallen? Bitte nach Bezirk aufschlüsseln. Siehe Drs 21/7282.