BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8632 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 06.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Leiharbeit bei der Hamburger Hochbahn Die Hamburger Hochbahn Wache GmbH arbeitet seit Jahren mit der Firma Securitas GmbH ÖPV im Bereich der Fahrkartenkontrolle und der Objektsicherung zusammen. Aufgrund des zum 1. April 2017 geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden die eingesetzten Arbeitnehmer/-innen der Securitas seitdem als Leiharbeitnehmer/-innen geführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die gestellten Fragen unter anderem auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn-Wache GmbH (HHW) wie folgt: 1. Welcher Art war das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Securitas und der Hamburger Hochbahn Wache GmbH bis zum 31.3.2017? 2. Welches Vertragsverhältnis besteht seit dem 1.4.2017 zwischen diesen Unternehmen? Siehe Drs. 21/8618. 3. Wie viele Mitarbeiter/-innen hatten zum 31.3.2017 einen Arbeitsvertrag mit der Hochbahn-Wache und wie viele Mitarbeiter/-innen stellte die Securitas zur Verfügung? Bitte in Personen und Vollzeitäquivalenten angeben . Siehe Drs. 21/8500. 4. Wie viele der unter 3. genannten Mitarbeiter/-innen waren jeweils im Bereich Prüfdienst eingesetzt? Im Prüfdienst wurden 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Securitas eingesetzt. 5. Wer hat bis zum 31.3.2017 die Ausbildung neu eingestellter Mitarbeiter/ -innen der Securitas durchgeführt und in welchen Räumen fand dies statt? Die Ausbildung wurde durch Securitas mit Beteiligung von Referenten der HOCH- BAHN, der Securitas und externen Dienstleistern (unter anderem zur Schulung der Ersthilfe) in den Räumlichkeiten von Securitas und der HHW durchgeführt. 6. Hatten die Mitarbeiter/-innen der Securitas, welche bis zum 31.3.2017 zur Fahrkartenprüfung eingesetzt waren, die gleiche Unternehmenskleidung wie Mitarbeiter/-innen der Hochbahn-Wache? Falls nein: Worin unterschied sich diese? Ja. Drucksache 21/8632 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wer erstellte die Dienstpläne der Mitarbeiter/-innen der Securitas bis zum bis zum 31.3.2017? 8. Wie wurde den Mitarbeitern/-innen der Securitas bis zum 31.3.2017 der persönliche Dienstplan ausgehändigt? 9. Wer erstellte die Urlaubspläne der Mitarbeiter/-innen der Securitas bis zum bis zum 31.3.2017? 10. Wie wurde den Mitarbeitern/-innen der Securitas bis zum 31.3.2017 der persönliche Urlaubsplan ausgehändigt? Die Dienst- und Urlaubspläne wurden von Securitas erstellt. Die Übermittlung der persönlichen Dienstpläne sowie Urlaubspläne erfolgt durch Securitas. 11. Besteht bei der Firma Securitas GmbH ÖPV ein Betriebsrat? Falls ja: Hat dieser die Dienst-, Urlaubs- und Fortbildungspläne der Mitarbeiter /-innen bis zum 31.3.2017 jeweils genehmigt? Ja. Das Genehmigungsverfahren von Securitas bei den Dienst-, Urlaubs- und Fortbildungsplänen ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 12. Besteht bei der Hamburger Hochbahn Wache GmbH ein Betriebsrat? Falls ja: Hat dieser die Dienst-, Urlaubs- und Fortbildungspläne der Mitarbeiter /-innen bis zum 31.3.2017 jeweils genehmigt? Nein. 13. Bei wem sind die direkten Vorgesetzten, die Einsatzgruppenleiter/-innen, angestellt? Die direkten disziplinarischen Vorgesetzten sind bei Securitas eingestellt. Die in der Frage als Einsatzgruppenleiterinnen und Einsatzgruppenleiter bezeichneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind keine disziplinarischen Vorgesetzten und haben ausschließlich fachliche Aufgaben zu erfüllen. 14. Welche disziplinarischen Befugnisse hatten die Einsatzgruppenleiter/ -innen gegenüber Mitarbeitern/-innen der Securitas bis zum 31.3.2017? Keine. 15. Welche Tarifverträge galten jeweils für die Mitarbeiter/-innen der Hamburger Hochbahn Wache GmbH und der Securitas bis zum 31.3.2017? Welche außertariflichen Zulagen wurden den Beschäftigten der jeweiligen Firmen zusätzlich gezahlt? Siehe Drs. 21/8500. 16. Wurden die Mitarbeiter/-innen der Securitas bis zum 31.3.2017 bei der Fahrscheinkontrolle in gemischten Gruppen mit Mitarbeitern/-innen der Hochbahnwache eingesetzt? Falls ja: Hatten Mitarbeiter/-innen der Securitas bei diesen Einsätzen ein von den anderen Mitarbeitern/-innen unterscheidbares Aufgabenprofil? Siehe Drs. 21/8500. 17. Wie werden die unter 5. – 16. erfragten Punkte seit dem 1.4.2017 gehandhabt? Der Einsatz der Securitas-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern erfolgt nunmehr nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags vom 30. März 2017. 18. Weshalb greift die Hamburger Hochbahn Wache GmbH auf Mitarbeiter/ -innen der Securitas zurück, statt Mitarbeiter/-innen selbst anzustellen? Die HHW ist für die Sicherheit in den Verkehrsanlagen und Fahrzeugen (Bus und U- Bahn) der HOCHBAHN verantwortlich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8632 3 Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen unterliegen aufgrund neuer und gestiegener Sicherheitsrisiken im öffentlichen Raum einem Wandel. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit der Securitas wird konzeptionell durch die Sicherheitspartnerschaft ÖPNV der Freien und Hansestadt Hamburg geprägt, um den sich ändernden Rahmenbedingungen, den veränderten Sicherheitsaufgaben und den daraus resultierenden schwankenden Personalanforderungen begegnen zu können. Die Zusammenarbeit mit einem externen Partnerinnen und Partner ermöglicht, den wechselnden Anforderungen in der gebotenen kurzen Zeit gerecht zu werden. 19. Wie bewertet der Senat die Äußerung des HOCHBAHN-Sprechers in der Presse, die Anstellung von Mitarbeitern/innen durch die Securitas diene der „Bestenauslese“, insbesondere vor dem Hintergrund des Bürgerschaftsbeschlusses „Hamburg – Stadt der guten Arbeit“, in welchem festgestellt wird, dass eine Probezeit von sechs Monaten im Allgemeinen ausreichend sei? Eine derartige Aussage des HOCHBAHN-Pressesprechers ist nach Auskunft der HHW so weder erfolgt noch in der Presse wiedergegeben worden. Darüber hinaus sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. 20. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll die Zusammenarbeit von Hochbahn-Wache und Securitas künftig fortgesetzt werden? a) Existieren Bestrebungen einer neuen Unternehmenskonstruktion? b) Falls ja: welche? Siehe Drs. 21/8618. 21. Soll für die Mitarbeiter/-innen der Securitas bei der Hochbahn-Wache künftig der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten? Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt bereits jetzt. 22. Kam es bei anderen Unternehmen mit wesentlicher städtischer Beteiligung , zum Beispiel Flughafen Hamburg, zu ähnlichen Ausweitungen der Leiharbeit durch die Änderungen im AÜG zum 1.4.? Nein, auch im Hinblick auf die Hochbahn-Wache ist es zu keiner Ausweitung gekommen . Im Übrigen siehe Drs. 21/8618. 23. Wie gedenkt der Senat in Zukunft mit seiner Richtlinie zur Eindämmung der Leiharbeit in Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg umzugehen? a) Existieren Bestrebungen, die Richtlinie in eine verbindlichere Form zu bringen? b) Wenn ja: in welcher Form? Siehe Drs. 21/5141. Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit nicht befasst.