BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8635 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 06.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Polizeihunde im Ruhestand Wie in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/8332 von Dennis Thering (CDU) berichtet, werden knapp 50.000 Hundehalter im Hamburger Hunderegister geführt. Eine besondere Stellung nehmen jedoch die Diensthunde der Hamburger Polizei ein. Diensthunde stellen für die Polizei Hamburg eine sinnvolle Ergänzung für die Erfüllung der Aufgaben dar. So unterstützen sie die Einsatzkräfte bei der Fahndung nach Tätern und Opfern sowie bei der Sicherung von Einsatzlagen. Fraglich ist jedoch, was mit den Diensthunden passiert, wenn ihre aktive Dienstzeit aus gesundheitlichen oder anderen Gründen endet. Oftmals werden die Diensthunde von ihren ehemaligen Besitzern übernommen, auf die dann eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung zukommt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Diensthunde hält die Polizei Hamburg zurzeit? 2. Wie viele Diensthundeführer/-innen beschäftigt die Polizei Hamburg zurzeit ? Die Polizei setzt derzeit (Stand: 7. April 2017) 50 Beamte als Diensthundeführer (DHF) ein, denen jeweils ein Diensthund (DH) zugeordnet ist. 3. Wie haben sich die Zahlen der Diensthunde und Diensthundeführer/ -innen seit 2014 jährlich entwickelt? (Jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben.) Jahr Diensthundeführer Diensthunde 2014 48 47 2015 52 50 2016 52 51 2017 49 47 Stichtag: 1. Januar 2017 4. Wie viele Diensthunde und Diensthundeführer/-innen wurden jeweils seit 2014 jährlich ausgebildet und sollen in den nächsten Jahren ausgebildet werden? Jahr DHF DH 2014 7 7 2015 7 7 2016 5 5 2017 Drucksache 21/8635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr DHF DH (Stand 6. April 2017) 4 4 Die Planungen für die nächsten Jahre sind derzeit nicht abgeschlossen. 5. Welche Kosten sind hierbei jeweils und insgesamt entstanden? Kosten im Sinne der Anfrage werden durch die Polizei nicht gesondert erfasst. 6. Welche Hunderassen wurden hierfür jeweils ausgewählt? Deutscher Schäferhund und Mix Belgischer Schäferhund/Malinois und Mix Holländischer Herder Bayerischer Gebirgsschweißhund 7. Welche Anforderungen werden an die Auswahl von Diensthunden und Diensthundeführern/-innen gestellt? Anforderungen für Diensthundeführer/-innen: Polizeivollzugsbeamter mit mindestens vier Jahren Diensterfahrung nach Abschluss der entsprechenden Laufbahnprüfung Sicherstellung einer geeigneten Unterbringung für den Diensthund. Vornahme einer Hospitation von mindestens zwei Wochen im Bereich Diensthundewesen /Diensthundeschule Anforderungen für Diensthunde: Individuelle Veranlagung, Selbstsicherheit und Belastbarkeit 8. Wie viele Diensthunde sind jeweils seit 2014 jährlich aus dem Dienst aus welchen Gründen ausgeschieden? 2014: acht. Sechs Diensthunde wurden altersbedingt pensioniert. Ein Diensthund wurde im Zusammenhang mit Sonderurlaub (Mutterschutz) des DHF pensioniert. Ein Diensthund erfüllte nicht die Einsatzvoraussetzungen. 2015: drei. Ein Diensthund ist verstorben. Ein Diensthund wurde wegen Dienststellenwechsels des DHF pensioniert. Ein Diensthund wurde altersbedingt pensioniert. 2016: sieben. Ein Diensthund wurde altersbedingt pensioniert. Drei Diensthunde wurden wegen Dienststellenwechsels des DHF pensioniert. Ein Diensthund erfüllte nicht die Einsatzvoraussetzungen. Zwei Diensthunde sind verstorben. 2017: drei. Ein Diensthund erfüllte nicht die Einsatzvoraussetzungen. Ein Diensthund wurde altersbedingt pensioniert. Ein Diensthund ist verstorben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8635 3 9. Wie viele Diensthundeführer/-innen sind jeweils seit 2014 jährlich aus welchen Gründen mit einer anderen Funktion betraut worden oder in den Ruhestand gegangen? 2014 2015 2016 2017 (Stand:31.03.2017) Ruhestand 2 1 Funktionswechsel aufgrund Personalentwicklungsmaßnahmen 2 3 4 1 10. Wie ist das Verfahren grundsätzlich bei der Polizei Hamburg mit Diensthunden , die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen den aktiven Dienst verlassen müssen? Außer Dienst gestellte Diensthunde werden in der Regel vom jeweiligen DHF übernommen . Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Vermittlung des DH in private Haltung angestrebt oder eine Vermittlung an andere Behörden oder gewerbliche Anbieter geprüft und umgesetzt. 11. Mit welchem Alter haben die seit 2014 ausgeschiedenen Diensthunde den aktiven Dienst verlassen? Alter DH Anzahl DH 1 1 2 2 3 1 4 1 6 2 7 2 8 2 9 6 10 1 11 3 12. Wie wurden und werden die seit 2014 ausgeschiedenen Diensthunde bei der Hamburger Polizei untergebracht und versorgt? Siehe Antwort zu 10. 13. Welche (monatliche/jährliche) Aufwandsentschädigung erhalten die Diensthundeführer/-innen für die Haltung, medizinische Versorgung und weiteren Kosten während der aktiven Dienstzeit des Diensthundes? Futterpauschale 102 Euro Pflegekosten (zum Beispiel für Bürsten, Decken, Reinigungskosten für Hundeboxen, Auto und Wohnung) 10 Euro Zwingerpauschale 10 Euro Monatliche Aufwandsentschädigung 122 Euro Kosten für medizinische Versorgung bei aktiven DH werden über die Dienststelle Direktion Einsatz (DE) 3 abgerechnet und erstattet. 14. Welche (monatliche/jährliche) Aufwandsentschädigung erhalten die Diensthundeführer/-innen oder späteren Halter für die Haltung, medizinische Versorgung und weiteren Kosten nach der aktiven Dienstzeit bis zum Tode des Diensthundes? 15. Welche Kosten bleiben somit offen und sind von den Haltern nach der aktiven Dienstzeit zu tragen? Die Hundehalter erhalten pro Monat 110 Euro für Futter und Hundesteuer. Kosten für Tierarzt, Pflege und Haftpflichtversicherung sind von den Hundehaltern zu tragen. 16. Inwieweit wird den Diensthunden und Diensthundeführer/-innen aus Sicht der zuständigen Behörde damit nur unzureichend Wertschätzung entgegengebracht? Drucksache 21/8635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Diensthunde sind seit Jahren bei unterschiedlichen Anlässen als zuverlässiges und flexibles Einsatzmittel anerkannt. Aus Sicht der zuständigen Behörde wird die Leistung von den Diensthundeführern/-innen und ihren Diensthunden mit Wertschätzung anerkannt. 17. Welche Kosten übernehmen nach Kenntnis der zuständigen Behörde die anderen Länder und der Bund für ehemalige Diensthunde? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor.