BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8638 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung des Sondervermögens Schulimmobilien Das Sondervermögen ist Eigentümer der Schulimmobilien und finanziert Sanierung und Neubau der Schulgebäude über Kreditaufnahmen. In dem aktuellen Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Schulimmobilien wird ausgeführt, dass die Finanzierung für 2017 – 2019 nur über noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus Vorjahren sichergestellt werden kann. Diese Planung sah vor, dass die gesamte Kreditermächtigung des Jahres 2016 von 265 Millionen Euro in den Jahren ab 2017 genutzt werden kann. Gemäß Antwort des Senats in Drs. 21/7785 stand jedoch Ende 2016 nur noch eine freie und übertragbare Kreditermächtigung von 86,4 Millionen Euro zur Verfügung. Gleichzeitig hat der Senat ausgeführt, dass die Planungen der Kreditaufnahme für die Jahre 2017 und 2018 unverändert sind. Die höhere Kreditaufnahme des Sondervermögens in 2016 geht insbesondere auch auf ein Vorziehen der Abschlagszahlungen an den Landesbetrieb Schulbau zurück. Dabei handelt es sich jedoch gemäß der Drs. 21/6224 und 21/6358 nicht um das einmalige Vorziehen einer Zahlung, sondern um ein grundsätzlich geändertes Abrechnungsverfahren zur Vermeidung einer unzulässigen Dauerfinanzierung von Schulbau Hamburg über den Haushalt, sodass sich keine entsprechende Liquiditätsentlastung in dieser Höhe im nächsten Jahr daraus ergibt. Ich frage den Senat: 1. Welche Änderungen hat es im Einzelnen in den Wirtschaftsplänen des Landesbetriebs Schulbau Hamburg (SBH) sowie des Sondervermögens Schulimmobilien für die Jahre 2017 und 2018 gegenüber den zu den Haushaltsberatungen 2017/2018 vorgelegten Planungen gegeben? 2. Welche Änderungen haben sich in der geplanten Kreditaufnahme des Sondervermögens Schulimmobilien für die Jahre 2017 und 2018 ergeben ? Keine. 3. Geht der Senat weiterhin davon aus, dass zur Finanzierung des Sondervermögens in den Jahren 2017 und 2018 zusätzlich zu den für diese Jahre beschlossenen Kreditermächtigungen weitere Kreditermächtigungen genutzt werden müssen? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/8638 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie hoch war der Finanzmittelbestand bei SBH am 31.12.2016? 19,4 Millionen Euro. 5. Wie hoch war der Finanzmittelbestand des Sondervermögens Schulimmobilien am 31.12.2016? 20,4 Millionen Euro. 6. Wie sieht die Kapitalflussrechnung des Sondervermögens Schulimmobilien für das Jahr 2016 nach dem derzeitigen Stand im Einzelnen aus? 7. Wie sieht die Kapitalflussrechnung des SBH für das Jahr 2016 nach dem derzeitigen Stand im Einzelnen aus? Die Prüfung der Kapitalflussrechnungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ist noch nicht abgeschlossen. 8. Welche Abrechnungsmodalitäten im Einzelnen wurden zwischen dem Sondervermögen Schulimmobilien und SBH jeweils wann und in welcher Form vereinbart? Welche Änderungen sind aus welchen Gründen geplant? Im Dezember 2016 wurde vereinbart, dass die abgerechneten Investitionsprojekte beim Sondervermögen Schulimmobilien gegen die geleisteten Anzahlungen und bei Schulbau Hamburg (SBH) gegen die erhaltenen Anzahlungen gebucht werden. Änderungen sind in dieser Hinsicht derzeit nicht geplant. 9. Sollen die Konten von SBH auch am Jahresende 2017 auf null gesteuert werden? Wenn nein, wie wird dann eine Dauerschuldproblematik bei der Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen vermieden? In Artikel 4 des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 ist festgelegt worden, dass an mindestens einem Tag eines Kalenderjahres die gewährten Liquiditätshilfen vom Empfangenden vollständig zurückgezahlt werden müssen. 10. Kann die gesamte Finanzierung des Sondervermögens Schulimmobilien in den Jahren 2017 – 2019 auf Basis der beschlossenen und noch verfügbaren Kreditermächtigungen sowie der derzeitigen Limite für Liquiditätshilfen durchgeführt werden? Nach den derzeitigen Prognosen: ja.