BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8642 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Islamistische Straftäter/-innen, die sich der Verhaftung entziehen In Brandenburg sind, laut einer Parlamentarischen Anfrage der GRÜNEN Fraktion im Landtag, derzeit 20 verurteilte Extremisten untergetaucht (Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/radikale-in-brandenburg-20-verurteilteextremisten -abgetaucht/19607828.html). Bei den meisten Flüchtigen handele es sich um Rechtsextreme, jedoch auch um Islamisten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Begriff „Islamist“ ist keine Kategorie, die bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfasst wird. Eine Einordnung von politisch motivierter Kriminalität erfolgt in den verschiedenen Phänomenbereichen „links“, „rechts“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ und „nicht zuzuordnen“. Grundlage hierfür ist das durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz von 2001 eingeführte bundesweite und für die Länderpolizeien verbindlich anzuwendende „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (Stand: 23.02.2016)“. Danach werden Straftaten, bei denen bei Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine religiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war, dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet. Der Beantwortung der Anfrage wird daher die für diesen Phänomenbereich erfasste Personengruppe zugrunde gelegt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt 1. Wie viele Haftbefehle gegen in Hamburg wohnhafte a) Islamisten wurden seit dem Stichtag 13. Januar 2016 bis zum heutigen Datum nicht vollstreckt? Bitte aufschlüsseln nach Tat(-vorwurf), Art des Haftbefehls und Datum des Haftbefehls. 2. Wie viele gesuchte Personen sind davon berührt? 3. Wie viele der gesuchten Personen sind vom polizeilichen Staatsschutz als Gefährder oder „relevante Person“ eingestuft? 4. Wie viele Haftbefehle seit dem Stichtag 13. Januar 2016 bis zum heutigen Datum, die auf in Hamburg verübten Taten basieren, konnten nicht vollstreckt werden? Bitte aufschlüsseln nach Tat(-vorwurf), Art des Haftbefehls und Datum des Haftbefehls. 5. Stehen die Delikte, die zur Haftstrafe führten, im Zusammenhang mit der islamistischen Gesinnung der Gesuchten, das heißt wurden die Taten Drucksache 21/8642 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und ihre Umstände der politischen Orientierung der Täter/-innen zugeordnet ? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, inwiefern nicht? Es liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen sechs Personen, die jeweils als Gefährder eingestuft sind, vor. Gegen drei Personen konnten die Haftbefehle bislang nicht vollstreckt werden, weil sich die Betroffenen mittlerweile nach Syrien abgesetzt haben. Es handelt sich in allen drei Fällen um Haftbefehle zur Strafverfolgung wegen des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach den §§ 129a, 129b StGB. In keinem der drei Fälle lag der Tatort in Hamburg. Die Haftbefehle sind am 11.07., 29.08. und 01.12.2016 ergangen. Zu den Verfahren gegen die drei weiteren Personen können insoweit keine Angaben gemacht werden, da die Verfahren durch den Generalbundesanwalt geführt werden und bisher nicht abgeschlossen wurden. 6. Welche Abteilungen von Polizei/LKA und Staatsanwaltschaft arbeiten bei Straftaten zusammen, die im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) anzusiedeln sind? Wie gestalten sich die entsprechende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch, wenn die Straftat nicht politisch motiviert scheint, der/die Täter/-in aber in der PMK geführt wird? Bei den Hamburger Staatsanwaltschaften werden Straftaten, die der sogenannten politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen sind, jeweils bei den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen Abteilungen – Abteilung III bei der Generalstaatsanwaltschaft und Abteilung 71 bei der Staatsanwaltschaft – bearbeitet. Bei der Polizei Hamburg ist die Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA 7) für alle politisch motivierten Straftaten zuständig. Das LKA 7 arbeitet je nach Einzelfall mit der Abteilung 71 der Staatsanwaltschaft Hamburg, der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zusammen. Die Zuständigkeiten bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind delikts- und nicht personenbezogen, sodass Verfahren gegen Beschuldigte ohne (erkennbaren) politisch motivierten Bezug bei der Staatsanwaltschaft in den für den jeweiligen Tatvorwurf zuständigen Abteilungen geführt werden. Da in diesen Fällen eine Vielzahl von Polizeidienststellen und Abteilungen der Staatsanwaltschaft involviert sind, lassen sich allgemeine Aussagen über Zusammenarbeit und Informationsaustausch insoweit nicht treffen.