BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8648 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 06.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Hammerbrooklyn als Silicon Valley – Big City statt Wachsender Stadt? (II) Der Senat hat auf die Schriftliche Kleine Anfrage am 4.4.2017 geantwortet (Drs. 21/8475). Daraus ergeben sich weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auch auf der Grundlage von Auskünften der Initiatoren des Projektes Hammerbrooklyn wie folgt: 1. Zu 4.: Wann rechnen die genannten Behörden mit einem Ergebnis der Prüfung? Die Prüfung basiert auf den konkretisierten Planungen beziehungsweise Realisierungen der Initiatoren des Projektes. Die zuständigen Behörden gehen davon aus, dass diese innerhalb der nächsten 18 Monate sukzessive erarbeitet und möglichen Projekt -, Programm- oder Maßnahmenpartnern schrittweise zur Verfügung gestellt werden . Auf dieser Basis werden die genannten Behörden ihre Prüfungen abschließen können. 2. Zu 5.: In welcher Form werden die genannten Flächen dem Investor zur Verfügung gestellt und was beinhaltet der diesbezügliche Vertrag? Zu den laufenden Verhandlungen nimmt der Senat zur Wahrung der Verhandlungspositionen keine Stellung. 3. Zu 8.: Wie sieht der Zeitplan der zu beteiligenden Fachbehörden aus? Sobald der Bauantrag für das Projekt eingereicht ist, wird das Bezirksamt Hamburg- Mitte die Genehmigungsvoraussetzungen unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbehörden prüfen. Ein Zeitplan erfolgt erst im Anschluss. 4. Zu 9.: Ist eine flächendeckende „leistungsfähige Grundversorgung“ verfügbar ? Bitte einzeln nach Straßenzügen und MBit aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 6. 5. Zu 9.: Welche „weitergehende Versorgung“ bei welchen privatwirtschaftlichen Netzbetreibern ist in welchen Straßenzügen und zu welchen Konditionen möglich? Bitte jeweils einzeln nach Straßenzügen, MBit und Netzbetreibern aufschlüsseln. Grundsätzlich ist an nahezu jedem Ort der Stadt eine Internetzugangsanbindung über Glasfaserleitung herstellbar. Mit dieser Anschlusstechnologie sind Verbindungsleistungen im Gigabit-Bereich möglich. Die Preisbildung findet im Wettbewerb der Anbieter in jeweiliger Abhängigkeit von den Bedarfen und Umständen der Auftraggeber Drucksache 21/8648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 statt. Eine konkrete Erhebung der erfragten Daten durch die fachlich zuständige Behörde erfolgt nicht. 6. Zu 10.: Welche Anschlüsse welcher Straßenzüge haben eine Leistungsfähigkeit von wie viel MBit und welche Anschlüsse welcher Straßenzüge werden wann zu welchem Termin von welchen Netzbetreibern zu welchen Kosten und Konditionen auf welche MBit-Stärke ausgebaut? Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln. An den Anschlüssen im Bereich Oberhafenstraße, Stadtdeich, Abschnitt Bankstraße bis zum Schleusenkanal können durch die Telekom Deutschland GmbH ab voraussichtlich Juni des Jahres 2017 Internetzugangsleistungen von bis zu 100 MBit/s zur Verfügung gestellt werden. Die hierzu erforderlichen Investitionen in das Netz wurden im Rahmen des Eigenausbaus ausschließlich durch den Netzbetreiber finanziert. Angaben zu den hierfür angefallenen Kosten unterliegen dem Geschäftsgeheimnis des Unternehmens und sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 7. Zu 11.: Welche Aufgaben ergaben sich für wen aus diesen Gesprächen? Die Initiatoren des Projekts sowie der Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen verfolgen mit den Gesprächen das Ziel, mit den Mietern auf dem Teil des Großmarktes westlich der Hammerbrookschleuse die angedachten Nutzungen abzustimmen . Dabei besteht seitens des Senats die Vorgabe, dass die Nutzungsmöglichkeiten der Großmarkthändler nicht beeinträchtigt werden. 8. Zu 12.: Wann ist mit diesem Konzept zu rechnen und welche sind die zu beteiligenden Stellen? Das Konzept wurde seitens der Initiatoren des Projektes Hammerbrooklyn für das 2. Quartal des Jahres 2017 angekündigt. Sofern Änderungen bei der Verkehrsführung und im Bereich des Parkraumes zu prüfen sind, sind die Innenbehörde (Polizei) und die Behörde für Umwelt und Energie (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) wegen der Hochwasserschutzanlagen in dem Bereich und das Bezirksamt Hamburg Mitte wegen des Parkraumes zu beteiligen.