BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8653 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 07.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Diskriminierung von Zuschauern/-innen im Rollstuhl beim Handball- Bundesligaspiel in der Barclaycard Arena? Am kommenden Samstag findet in der Barclaycard Arena ein Halbfinalspiel der Handball Bundesliga statt. Die Selbstvertretungsorganisation „Barrierefrei – So geht menschlich“ hat eine Protestaktion vor dem Veranstaltungsort angemeldet. Der Hintergrund, so der Vertreter der Organisation (vergleiche auch http://rollingplanet.net/vorwurf-sportveranstalter-dkb-handballbundesliga -gmbh-diskriminiert-schwerbehinderte-in-hamburg/) sei, dass Karten für rollstuhlgerechte Zuschauerplätze nur im teureren Unterrang erhältlich seien und 124 Euro kosten. Billigere Karten ab 55 Euro seien lediglich für Stehplätze im Oberrang erhältlich. Die Diskriminierung liege darin, dass ein auf den Rollstuhl angewiesener Mensch keinen Zugang zu Plätzen im billigeren Oberrang habe, weil dieser nicht barrierefrei ist, wofür er nicht verantwortlich sei. Er habe im Gegensatz zu Stehplatznutzern/-innen nicht die Wahl, diesen zu nutzen und somit weniger Geld zu bezahlen, und dies sei eine Ungleichbehandlung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Fragestellerin bezieht sich auf das REWE Final Four 2017 um den Pokal des Deutschen Handballbundes (DHB). Die beiden Halbfinalspiele fanden am Sonnabend, den 08. April 2017 und das Finale am Sonntag, den 09. April 2017 statt. Die DKB Handball-Bundesliga ist Veranstalter des REWE Final Four und somit auch für die Preisgestaltung der Tickets verantwortlich. Weder der Senat noch die Barclaycard Arena als Veranstaltungsort haben darauf Einfluss. Der Veranstalter DHB ist mit der Selbstvertretungsorganisation „Barrierefrei – So geht menschlich“ bezüglich des in der vorliegenden Schriftlichen Kleinen Anfrage thematisierten Sachverhalts im Gespräch. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen im Hinblick auf Sportveranstaltungen wie folgt: 1. Hat sich der Senat bereits mit diesem konkreten Anliegen befasst? Wenn ja, seit wann, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen ist in der oben genannten Angelegenheit am 31. März 2017 seitens „Barrierefrei – So geht menschlich “ angeschrieben worden. Der Organisation wurde mitgeteilt, dass die Senatskoordinatorin keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Preispolitik von Veranstaltungen habe. Darüber hinaus hat sich der Senat bisher nicht mit diesem konkreten Thema auseinandergesetzt . Drucksache 21/8653 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Sind dem Senat weitere Fälle bekannt, in denen es Beschwerden über die Diskriminierung behinderter Menschen an Veranstaltungsorten gab? In Bezug auf Sportveranstaltungen sind dem Senat keine weiteren Fälle bekannt. 2. Wie bewertet der Senat diesen Diskriminierungsvorwurf, insbesondere vor dem Hintergrund der im Landesaktionsplan festgeschriebenen Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit? Dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wer ist dafür zuständig, an Veranstaltungsorten wie der Barclaycard Arena den diskriminierungsfreien, barrierefreien Zugang zu gewährleisten , zu überprüfen und eine nicht erfolgte Umsetzung anzumahnen und gegebenenfalls zu sanktionieren? Barrierefreie Zugänge zu Veranstaltungsorten wie der Barclaycard Arena sind vom Betreiber zu gewährleisten und werden im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren und somit in Zuständigkeit des Fachbereiches Bauprüfung der Bezirksämter geprüft. Die Barclaycard Arena wird von der Anschutz Entertainment Group, einer Tochtergesellschaft der Anschutz Corporation, privatwirtschaftlich finanziert und betrieben. Die baurechtlich erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Anforderungen für Menschen mit Behinderungen wurden für die Barclaycard Arena umgesetzt. Es existieren 79 Besucherplätze für Rollstuhlfahrer und ihre Begleitpersonen. In unmittelbarer Nähe zur Zugangstreppe auf dem Parkplatz „Blau“ sind Stellplätze mit einer Breite von 3,5 m vorhanden. Die Abnahme ist durch den Fachbereich Bauprüfung des Bezirksamtes Altona erfolgt. Eine Veränderung zum genehmigten Stand gab es nicht.