BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8654 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 07.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Gleichbehandlung der privaten Hochschulen Der Senat teilte auf meine Anfrage unter anderem mit, dass an der Universität nur ein sehr geringer Anteil der Studiengänge bisher akkreditiert wurde. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Studiengänge wurden an den privaten Hochschulen in Hamburg nicht akkreditiert? Alle Studiengänge, für die eine Akkreditierungspflicht besteht, sind akkreditiert beziehungsweise befinden sich im (Re-)Akkreditierungsverfahren. Nicht zu akkreditieren sind Diplom-Studiengänge. Im Übrigen siehe Drs. 21/7867. 2. Trifft es zu, dass die zuständige Behörde nur solche privaten Hochschulen in Hamburg zulässt, die für alle von ihr vorgesehenen Studiengänge sowie für die Hochschule selbst eine Akkreditierung vorlegen? Ja. 3. Verlangt die zuständige Behörde von allen Hochschulen eine regelmäßige Re-Akkreditierung? Wenn ja: Welche Folgen hat eine fehlende Nicht-Re-Akkreditierung? Wenn nein: wieso nicht? 4. Wieso hat die zuständige Behörde nicht längst Konsequenzen daraus gezogen, dass bei der Universität Hamburg nur wenige Studiengänge akkreditiert wurden? Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller mit einer „fehlenden Nicht- Reakkreditierung“ eine fehlende „Reakkreditierung“ meint. Die Reakkreditierungspflicht ergibt sich aus den Regelwerken der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates , insofern verlangt auch die zuständige Behörde die regelmäßige Reakkreditierung . Eine fehlende Reakkreditierung kann viele Gründe haben. Beispielsweise hat die Agentur Auflagen erteilt, die noch umgesetzt werden müssen. Die Frage nach den Folgen ist abhängig von den Gründen und daher in dieser Allgemeinheit nicht zu beantworten. Im Übrigen siehe Drs. 21/7867.