BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8661 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 07.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Wer erhält alles Zuschüsse für öffentlich-rechtliche Flüchtlingsunterkünfte ? Der Drs. 21/8133 ist zu entnehmen, dass für die Standorte Elfsaal und Duvenacker in den Mietverträgen des Betreibers der öffentlich-rechtlichen Flüchtlingsunterkünfte nach „Perspektive Wohnen“ f & w fördern und wohnen AöR (f & w) mit dem jeweiligen Investor Mietzuschüsse in Höhe von 0,50 Cent je Quadratmeter vereinbart wurden. Für weitere Einrichtungen befände sich f & w noch in Verhandlungen, hieß es am 3. März. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die stärkere „Abnutzung von Wohnraum und Kücheneinrichtungen“ im Rahmen der öffentlichen Unterkunft war Gegenstand von Verhandlungen zum Mietvertrag zwischen f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und dem Investor. Der Zuschuss für „Wohnungen für Haushalte mit besonderem Integrationsbedarf“ in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche hingegen bezieht sich auf entsprechend gebundene Wohnungen im Rahmen der Wohnraumförderung, die dem Investor durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bewilligt wird. Im Übrigen siehe Drs. 21/7943. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Für welche Standorte wurde inzwischen jeweils dieser Zuschuss beschlossen? Bitte jeweils mit Nennung des Empfängers/Investors und dem Zeitpunkt des Abschlusses sowie der Laufzeit der jeweils geschlossenen Vereinbarung angeben. Standort Investor Mietvertragsschluss Laufzeit Elfsaal HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH 2016 15 Jahre Duvenacker HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH 2016 15 Jahre 2. Für welche Standorte wird noch über die Zahlung eines Zuschusses verhandelt? Bitte mit Nennung des Empfängers/Investors und der Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarung angeben. Standort Verhandlungspartner Eiffestraße HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH Haferblöcken HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH Rehagen HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH  Die jeweiligen Laufzeiten stehen noch nicht fest, weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Drucksache 21/8661 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Als Voraussetzung für diese Zahlung wird die Förderrichtlinie „Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg“ der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB Hamburg) in der Drs. 21/7943 angeführt. a) Inwieweit ist die IFB in diese Zahlung involviert? Siehe Vorbemerkung. b) Wo finden sich unter den als besonders bedürftigen Zielgruppen Flüchtlinge? c) Sind mit Haushalte mit besonderem Integrationsbedarf nicht vor allem Menschen mit Behinderung, Ex-Inhaftierte und Frauen aus Frauenhäusern oder vordringlich wohnungsuchende Haushalte gemeint? Die Aufzählung der Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf in der Förderrichtlinie ist beispielhaft und nicht abschließend. Die Zielgruppe „Flüchtlinge“ gehört zu der Gruppe mit besonderem Integrationsbedarf. Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/7943. d) Wann wurde dieser Zuschuss für besonderen Integrationsbedarf von wem beschlossen? Siehe Drs. 19/2995 und 19/8515.