BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8665 21. Wahlperiode 13.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 07.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrsüberwachung in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h – Wie trägt der Senat dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis in sensiblen Verkehrsbereichen Rechnung? Rücksichtslose Raser und Drängler stellen insbesondere in Verkehrsbereichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken aus Sicherheitsgründen), in denen die anderen Verkehrsteilnehmer mit geringeren Geschwindigkeiten rechnen, eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit und somit für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer dar. Dies gilt insbesondere mit Blick auf schwächere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Kinder und Senioren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: I. Mobile Verkehrsüberwachung 1. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden 2016 in Tempo-30-Zonen und auf Tempo-30-Strecken in Hamburg durchgeführt und wie viele waren geplant? Wie hoch waren die Gesamteinnahmen , die 2016 hierdurch erzielt wurden? Es wurden 1.616 Messeinheiten durchgeführt. Die Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs - und Bußgeldern werden in Höhe von 1.197.767 Euro ausgewiesen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8356. 2. Wie viele der 2016 in Tempo-30-Zonen und auf Tempo-30-Strecken in Hamburg durchgeführten Messeinheiten erfolgten in unmittelbarer Nähe von besonders sensiblen Verkehrsbereichen wie insbesondere Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Einrichtungen von Menschen mit Assistenzbedarf? Wie hoch waren die Gesamteinnahmen, die 2016 durch mobile Geschwindigkeitsmessungen in diesen Bereichen erzielt wurden? Siehe. Drs. 21/8321. 3. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden von 2011 bis einschließlich 2015 in Tempo-30-Zonen und Tempo-30- Strecken in Hamburg durchgeführt? Wie hoch waren die Gesamteinnahmen , die hierdurch in diesen Jahren jeweils erzielt wurden? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs- und Bußgeldern sowie die Anzahl der von der Polizei durchgeführten Messeinheiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt; Handlasermessungen der Polizeikommissariate (PK) werden erst seit dem Jahr 2015 statistisch ausgewertet: Drucksache 21/8665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Messeinheiten 1.431 1.238 1.332 1.195 1.866 Einnahmen in € 1.279.593 1.423.656 1.313.627 1.280.390 1.241.134 4. Wie viele der von 2011 bis einschließlich 2015 in Tempo-30-Zonen und auf Tempo-30-Strecken in Hamburg durchgeführten Messeinheiten erfolgten in unmittelbarer Nähe von besonders sensiblen Verkehrsbereichen wie insbesondere Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Einrichtungen von Menschen mit Assistenzbedarf? Wie hoch waren die Gesamteinnahmen, die in diesen Bereichen durch mobile Geschwindigkeitsmessungen erzielt wurden? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Messeinheiten 1.277 1.133 1.279 1.158 1.480 Im Übrigen siehe Antwort zu I. 2. 5. Wie hoch waren seit 2011 bis einschließlich 2016 die Fallzahlen der mittels der mobilen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken in Hamburg ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitungen ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Fallzahlen untergliedert nach Verwarnungsgeld- und Bußgeldanzeigen: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Verwarnungsgeldanzeigen 48.649 40.570 38.994 40.238 38.712 40.041 Bußgeldanzeigen 3.672 2.938 2.124 2.007 2.527 2.201 Handlasermessungen der Polizeikommissariate (PK) werden erst seit dem Jahr 2015 statistisch ausgewertet. 6. In welcher Höhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei den in den Jahren 2011 bis einschließlich 2016 mittels der mobilen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken in Hamburg ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils überschritten ? (Bitte jahresweise und hinsichtlich der Überschreitung in den Schritten von 5, 10, 15, 20, 30 und mehr Stundenkilometern aufschlüsseln .) Die Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. 7. Wie viele der in den Jahren 2011 bis einschließlich 2016 mittels der mobilen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen und Tempo- 30-Strecken in Hamburg ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitungen fanden in unmittelbarer Nähe von besonders sensiblen Verkehrsbereichen wie insbesondere Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Einrichtungen von Menschen mit Assistenzbedarf statt? (Bitte jahresweise und nach Standorten aufschlüsseln .) Fallzahlen untergliedert nach Verwarnungsgeld- und Bußgeldanzeigen: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Verwarnungsgeldanzeigen 40.597 34.108 37.138 38.759 34.470 35.598 Bußgeldanzeigen 2.206 1.779 1.845 1.759 2.088 1.742 Handlasermessungen der Polizeikommissariate (PK) werden erst seit dem Jahr 2015 statistisch ausgewertet. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Messorten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8665 3 a) In welcher Höhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit hierbei jeweils überschritten? (Bitte jahresweise und hinsichtlich der Überschreitung in den Schritten von 5, 10, 15, 20, 30 und mehr Stundenkilometern aufschlüsseln.) b) Wie viele dieser Geschwindigkeitsüberschreitungen erfolgten durch Lkws? (Bitte ebenfalls jahresweise und nach Standort aufschlüsseln sowie für die Schritte von 5, 10, 15, 20, 30 und mehr Stundenkilometern angeben.) Die Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. 8. Welche Planzahl an mobilen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30- Zonen und Tempo-30-Strecken in Hamburg liegt für 2017 vor? Wie viele hiervon sollen in unmittelbarer Nähe von besonders sensiblen Verkehrsbereichen wie insbesondere Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Einrichtungen von Menschen mit Assistenzbedarf erfolgen? Siehe Drs. 21/8356. II. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) 1. Wie viele stationäre GÜA gibt es zurzeit in Tempo-30-Zonen und Tempo- 30-Strecken in Hamburg und um welchen Gerätetyp handelt es sich jeweils? Zwei stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Strecke. Dabei handelt es sich um Anlagen des Typs Jenoptik TRAF- FIPHOT-S. 2. Wie haben sich die Fallzahlen der mittels der stationären GÜA in Tempo- 30-Zonen und Tempo-30-Strecken in Hamburg gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 2011 bis einschließlich 2016 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Fallzahlen 2011 86.088 2012 78.004 2013 79.674 2014 65.674 2015 54.726 2016 82.116 3. Befinden sich einige dieser stationären GÜA in unmittelbarer Nähe von besonders sensiblen Verkehrsbereichen wie insbesondere Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Einrichtungen von Menschen mit Assistenzbedarf? Wenn ja, wie welche und wo? Und wie haben sich die Fallzahlen der mittels dieser stationären GÜA gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 2011 bis einschließlich 2016 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Wie hoch waren die Gesamteinnahmen, die durch diese stationären GÜA in den Jahren 2011 bis einschließlich 2016 erzielt wurden ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/8321.