BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8672 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Gamm und Dennis Thering (CDU) vom 10.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Der endlose Leerstand des ehemaligen Polizeireviers 32 in der Weidestraße 6 In der Weidestraße Nummer 6 steht seit bald sieben Jahren das Gebäude des ehemaligen Polizeireviers 32 leer. Das Grundstück/Gebäude wurde bereits 2011(!) von der Türkischen Republik mit dem Ziel, dort ein neues, größeres und geräumigeres Konsulat als Alternative zum Standort Tesdorpfstraße einzurichten, gekauft. Anfang 2014 wurde in den regionalen Medien berichtet, dass gemäß Informationen des Türkischen Generalkonsuls eine Ausschreibung für die erforderlichen Umbaumaßnahmen vorbereitet werde, sodass kurzfristig noch im Frühjahr 2014 mit den erforderlichen Umbaumaßnahmen begonnen werden könne. Leider steht das Gebäude bis heute leer, Vorbereitungen für Umbaumaßnahmen oder gar einen Einzug sind derzeit nicht zu beobachten. Gemäß zwei Schriftlichen Kleinen Anfragen der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (Drs.-Nr. 20-4150 und 20-3084) existierte eine bis zum 05.03.2017 gültige Baugenehmigung mit dem Vorhabentitel: „Aufstockung , An- und Umbau an ein bestehendes Gebäude, Umbau zu dem Türkischen Generalkonsulat“, die jedoch nicht verlängert wurde und gemäß Information des Bezirksamtes auch nicht in anderslautender Form weiter verlängert wurde. Das Gebäude ist durch den langen Leerstand mittlerweile zum Teil in einen schlechten Zustand gekommen, sodass hier ein kurzfristiges Handeln erforderlich ist. Da Wohnungs- und Gebäudeleerstand ein ernstes Thema ist, bei dem Politik und Gesellschaft nachvollziehbar sehr sensibel reagieren, sollte keine weitere Zeit mehr verstreichen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, ob die Republik Türkei weiterhin das Ziel hat, das Gebäude künftig als Konsulat zu nutzen? Wenn ja, wie genau soll der geplante zeitliche Ablauf sein? Die Senatskanzlei ist dazu im Kontakt mit dem Generalkonsulat der Republik Türkei. Nach dessen Informationen ist geplant, das Gebäude künftig als Konsulat zu nutzen. Hierfür werde das Generalkonsulat einen neuen Antrag auf Baugenehmigung an das zuständige Bezirksamt stellen. 2. Ist dem Senat bekannt, ob die bis zum 05.03.2017 gültige und jetzt ausgelaufene Baugenehmigung mit dem Vorhabentitel: „Aufstockung, An- und Umbau an ein bestehendes Gebäude, Umbau zu dem Türki- Drucksache 21/8672 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schen Generalkonsulat“ eventuell durch eine anderslautende Genehmigung jetzt indirekt verlängert wurde? Es liegen gegenwärtig keine Baugenehmigungen vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Ist dem Senat bekannt, ob die politischen Veränderungen in der Türkei seit dem Putschversuch vom 15./16. Juli 2016 eine eventuelle Prioritätenänderung ihrer Vorhaben in Hamburg bewirkt haben und ob auf die Nutzung des Gebäudes als Konsulat verzichtet wird? 4. Gibt es seitens des Senats bereits Ideen oder Vorschläge für eine alternative Nutzung des Gebäudes, die gegebenenfalls an das Türkische Konsulat herangetragen werden können – oder bereits herangetragen wurden? Siehe Antwort zu 1. 5. Gibt es im Zusammenhang mit der Immobilie und dem Grundstück noch Aufgaben oder Verpflichtungen, die bei der Freien und Hansestadt Hamburg liegen? Nein. 6. Gemäß Antwort des Bezirksamtes HH-Nord auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 20-4150 „Ehemaliges Polizeirevier 32 in der Weidestraße 6“ liegt das ehemalige Polizeirevier 32 im Untersuchungsgebiet des Magistralen Gutachtens, welches sich derzeit im Vergabeverfahren durch das Bezirksamt HH-Nord (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) befindet. Das Gutachten hat das Ziel, „Potentiale zur Verdichtung Entlang der Magistrale und in deren Umfeld zu identifizieren und Ideen für die städtebaulichen (stadtgestalterischen) und verkehrlichen (funktionalen) Entwicklungsmöglichkeiten der Magistrale aufzuzeichnen“ und betrifft die Straßenführung der Hamburger Straße vom Mundsburger Damm bis zur Bramfelder Chaussee (Bezirksgrenze). Ist dem Senat bekannt, ob es im Zusammenhang mit der Erstellung der Anforderungen des Gutachtens auch Sachverhalte oder Wünsche gibt, die das ehemalige Polizeirevier 32 und/oder das Grundstück Weidestraße 6 betreffen können? Wenn ja, welche? Nein, derartige Sachverhalte oder Wünsche gibt es nicht. 7. Sind dem Senat beziehungsweise der LSBG mittlerweile Planungen für den Umbau der Kreuzung Dehnhaide bekannt? Wenn ja, was beinhalten sie zeitlich und verkehrsinfrastrukturell genau und welche Wirkung haben sie auf das ehemalige Polizeirevier 32? Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erstellt derzeit eine Machbarkeitsstudie für einen möglichen Umbau der Kreuzung Barmbeker Markt. Angestrebtes Ziel ist es, den Knoten etwas enger zu fassen bei gleichzeitiger Optimierung der Führung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Derzeit sind keine Auswirkungen auf das ehemalige Polizeirevier 32 absehbar.