BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8674 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 10.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Hat Rot-Grün endlich einen Überblick über die Flüchtlingskosten 2016? (II) Drs. 21/8434 verdeutlicht, in welchen Bereichen im Jahr 2016 die Flüchtlingskosten in Höhe von fast 1 Milliarde Euro angefallen sind. Drs. 21/8487 wiederum offenbart, welche Einzelpläne der Behörden jeweils Mittel aus der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ erhalten haben. So flossen 1 Million Euro der aus der zentralen Reserve verteilten konsumtiven Mittel in Höhe von 552 Millionen Euro an die Bezirke, insgesamt 333 Millionen Euro an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und 218,4 Millionen Euro an die Behörde für Inneres und Sport (BIS). Die BASFI finanzierte davon den Großteil ihrer durch die Flüchtlinge entstandenen Mehrbedarfe im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterkunft, für Asylbewerberleistung, Arbeitsmarktpolitik, Kinder- und Jugendarbeit oder Erziehungshilfen. Die BIS benötigte den Großteil der übertragenen zentralen Mittel für die Kosten im Bereich der Erstunterkunft und zusätzlich Personal im Einwohner-Zentralamt und für den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF). Außerdem flossen an die BASFI noch investive Mittel in Höhe von 8,8 Millionen Euro für Investitionen bei W.I.R und an die BIS 41,9 Millionen Euro für Umbaumaßnahmen im Ankunftszentrum und in einigen Erstaufnahmen. Andere Behörden hingegen erhielten keinen Cent aus der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung “, obwohl beispielsweise die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) laut Drs. 21/8434 im Bereich der allgemeinbildenden Schulen 2016 zusätzliche Personalkosten in Höhe von 42 Millionen Euro und im Bereich der beruflichen Schulen im Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) knapp 24 Millionen Euro zusätzliche Kosten zu verkraften hatte. Da die Zahl der in Hamburg lebenden Flüchtlinge im Jahr 2017 weiterhin auf hohem Niveau ist, sind die Antworten auf die folgenden Fragen von besonderer Relevanz bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten der Flüchtlingskosten des Jahres 2017. Dies auch, weil im Jahr 2017 nur noch 175,6 Millionen Euro in der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ vorgehalten sind und mögliche Reserven in den Einzelplänen bereits im Jahr 2016 verbraucht worden sein dürften. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat die von diesen Kosten besonders betroffenen Produktgruppen aus zentralen Mitteln verstärkt, wenn und soweit die dort veranschlagten Mittel nicht ausreichten . Zur Planbarkeit der Kosten der Flüchtlingsaufnahme und -integration siehe Drs. 21/1395. Kosten der Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung von zugewanderten Personen sind im Bereich der Regelsysteme (zum Beispiel Kinderbetreuung, Drucksache 21/8674 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beschulung, Kinder- und Jugendarbeit et cetera) von den Bedarfen der sonstigen Empfängerinnen und Empfängern nicht zu unterscheiden. Die für diese Zwecke ermächtigten Haushaltsmittel wurden, soweit möglich, auch für die zusätzlichen Bedarfe in Anspruch genommen. Die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2016 sind noch nicht abgeschlossen . Abschließende Aussagen über die erforderliche Höhe von Verstärkungen und zur Inanspruchnahme der zentralen Ermächtigung sind daher noch nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zusätzliche Mehrbedarfe in Höhe von über 65 Millionen sind im vergangenen Jahr allein der BSB entstanden. Angesichts nur bedingt vorhandener finanzieller Spielräume müssen die Mehrausgaben vor allem durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert worden sein. Daher bitte an dieser Stelle aufschlüsseln: Durch welche Reserven und Einsparungen in jeweils welchen Bereichen konnten die 65 Millionen Euro vom Einzelplan aufgebracht werden? 2. Auch die anderen Behörden außer BASFI und BIS sowie größtenteils die Bezirke bekamen durch das hohe Flüchtlingsaufkommen entstandene Mehrkosten nicht über zentrale Mittel ausgeglichen. Aber auch bei BAS- FI und BIS dürfte das nicht vollständig erfolgt sein. Wie hoch waren jeweils die Mehrbedarfe insgesamt und jeweils je betroffener Produktgruppe und wie wurden sie durch welche Reserven und Einsparungen in welchen Bereichen/Produktgruppen gegenfinanziert? Bitte detailliert für Behörden und Bezirke aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/8487 und Drs. 21/8211. 3. Von den zur Verfügung stehenden 115,4 Millionen Euro investiven Mitteln wurden nur 50,3 Millionen Euro an BIS und BASFI übertragen. Sind die verbliebenden Mittel für bereits geplante Investitionen reserviert? Wenn ja, für welche Investitionen in jeweils welcher Höhe? Wenn nein, was geschieht sonst mit den verbliebenen Millionen? Der Senat beabsichtigt, die für Flüchtlingszwecke vorgesehenen zentralen Investitionsmittel , die bisher nicht in Anspruch genommen wurden, ins Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, sodass diese weiterhin für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. 4. Auch von den zur Verfügung stehenden konsumtiven Mitteln sind in der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ immerhin knapp 4 Millionen Euro nicht übertragen worden (552,4 von 556,3 Millionen Euro, Drs. 21/8487). Warum erfolgte hier keine Übertragung, obwohl vonseiten der Behörde und Bezirke Bedarf bestand? Was geschieht mit den knapp 4 Millionen? Vor dem Hintergrund der noch laufenden Anpassungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurden bisher nicht in Anspruch genommene Mittel noch nicht abschließend zugeordnet.