BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8680 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen (VII) Hamburg hat als erstes Bundesland einen Abschiebegewahrsam eingerichtet und am 21. Oktober 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf einem eigens dafür hergerichteten Gelände am Hamburger Flughafen können nun bis zu 20 Personen und sogar Familien mit Kindern gegen ihren Willen festgehalten werden. Dieser Freiheitsentzug gilt nicht etwa Menschen, die nicht verurteilte Straftäter /-innen sind, sondern den Geflüchteten, die der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht (oder noch nicht) nachgekommen sind und geäußert haben, dass sie nicht ausreisen möchten. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Abschiebegewahrsams sind hoch, doch bisher nicht genau bezeichnet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. An welchem Datum wurde der Abschiebegewahrsam Hamburg in Betrieb genommen? Am 24. Oktober 2016. 2. Wie viele Menschen waren im Jahr 2016 dort in Gewahrsam genommen ? Bitte aufschlüsseln nach Daten der Ingewahrsamnahme, Staatsangehörigkeit , Geschlecht, Alter und Zielland der Abschiebung. Im Jahr 2016 wurden insgesamt sieben Personen auf Grundlage des § 62b Aufenthaltsgesetz in Gewahrsam genommen. Die jeweilige Dauer der Ingewahrsamnahmen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Lfd. Nr. Dauer der Ingewahrsamnahme 1. 24.10. – 25.10.2016 2. 25.10. – 27.10.2016 3. 07.11. – 09.11.2016 4. 15.11. – 18.11.2016 5. 29.11. – 02.12.2016 6. 05.12. – 08.12.2016 7. 06.12. – 08.12.2016 Die im Jahr 2016 im Ausreisegewahrsam untergebrachten Personen waren im Besitz der Staatsangehörigkeit folgender Herkunftsländer: Ägypten (2), Armenien (2), Aserbaidschan (2), Kosovo. Drucksache 21/8680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sechs Personen waren männlichen und eine Person weiblichen Geschlechts. Die Personen waren 22, 30, 32, 38, 46, 61 und 68 Jahre alt. In sechs Fällen erfolgte die Rückführung in das jeweilige Herkunftsland. In einem Fall konnte die Rückführung nach Armenien nicht erfolgen. Siehe hierzu Antwort zu 4. 3. Wie viele Menschen waren im 1. Quartal 2017 dort in Gewahrsam genommen? Bitte aufschlüsseln nach Daten der Ingewahrsamnahme, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Zielland der Abschiebung. Im 1. Quartal 2017 wurden insgesamt sechs Personen auf Grundlage des § 62b Aufenthaltsgesetz in Gewahrsam genommen, davon eine in Amtshilfe für das Land Sachsen -Anhalt. Die jeweilige Dauer der Ingewahrsamnahmen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Lfd. Nr. Dauer der Ingewahrsamnahme 1. 02.01. – 05.01.2017 2. 17.02. – 20.02.2017 3. 20.02. – 22.02.2017 4. 22.02. – 24.02.2017 5. 13.03. – 16.03.2017 6. 22.03. – 24.03.2017 Die sechs Personen waren im Besitz der Staatsangehörigkeit folgender Herkunftsländer : Afghanistan, Albanien, Eritrea, Ghana, Marokko und Serbien. Vier Personen waren männlichen und zwei Personen weiblichen Geschlechts. Die Personen waren 19, 20, 22 und 44 Jahre alt. In fünf Fällen erfolgte die Rückführung in die Herkunftsländer Afghanistan, Albanien, Ghana, Marokko und Serbien. In einem Fall erfolgte die Rückführung im Rahmen des Dublin-Übereinkommens nach Italien. 4. Wie viele Menschen wurden in 2016 beziehungsweise im 1. Quartal 2017 aus dem Ausreisegewahrsam entlassen, ohne ausgereist beziehungsweise abgeschoben zu sein? Aus welchen Gründen jeweils? Im Jahr 2016 wurde eine Person aus dem Ausreisegewahrsam entlassen, da die Beförderung aufgrund einer eingetretenen, nicht unerheblichen Flugverspätung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war. Im 1. Quartal 2017 wurde keine Person aus dem Ausreisegewahrsam entlassen, ohne ausgereist beziehungsweise abgeschoben worden zu sein. 5. In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/5773) konnte der Senat noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten für die Herstellung des Geländes machen. Ist dies heute möglich? Wenn ja, bitte darstellen; wenn noch nicht möglich, dann teilweise darstellen . Im Haushaltsjahr 2016 sind für die Herstellung des Geländes Kosten in Höhe von 1.927,80 Euro für Gebühren, 1.236.707,23 Euro für Montagearbeiten und 2.006,91 Euro für Werkmaterialien angefallen. Für den Zeitraum Januar bis einschließlich März 2017 sind weitere Kosten in Höhe von 129.519,06 Euro für Montagearbeiten, 609,40 Euro für Werkmaterialien und 8.250,00 Euro für Honorare angefallen. 6. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/5773) konnte der Senat noch keine abschließenden Angaben zu den jährlichen Personalkosten für den Betrieb des Ausreisegewahrsams machen? Bitte detailliert aufschlüsseln nach Kosten für den Sicherheitsdienst, Mitarbeitende der Innenbehörde, Reinigungspersonal und sonstigem Personal. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8680 3 Die Angaben zu den Personalkosten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen : 2016 2017 (Januar – März) Kosten Sicherheitsdienst 136.057,60 Euro1 41.482,81 Euro Personalkosten FHH2 114.534,33 Euro 177.967,50 Euro Reinigung 14.469,46 Euro 13.505,51 Euro gesamt 265.061,39 Euro 232.955,82 Euro 7. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/5773) konnte der Senat noch keine abschließenden Angaben zu den jährlichen Betriebskosten des Abschiebegewahrsams machen. Bitte die Gesamtkosten angeben und aufschlüsseln, zum Beispiel nach Miet-, Strom-, sonstigen Kosten. Die Angaben zu den Betriebskosten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: 2016 2017 (Januar – März) Reinigungsmittel 353,70 Euro ./. Gas 2.094,71 Euro 1.153,11 Euro Zu-/Abwasser, Sielnutzung 280,00 Euro 840,00 Euro Schnee- u. Eisbeseitigung 2.657,26 Euro ./. Abfall und Entsorgung 1.801,01 Euro 1.618,15 Euro Miete (Container) 200.413,77 Euro 149.009,67 Euro Fernmeldegebühren ./. 2.100,00 Euro gesamt 207.600,45 Euro 154720,93 Euro 8. Fünf der 20 Plätze im Hamburger Ausreisegewahrsam werden für Schleswig-Holstein bereitgestellt. Meiner Kenntnis nach waren diese bis zum 22.03. nicht belegt. a. Wann genau wurde eine Verwaltungsvereinbarung dazu abgeschlossen ? Die Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung des Ausreisegewahrsams am Hamburger Flughafen ist auf Arbeitsebene zwischen der Behörde für Inneres und Sport und dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein abgestimmt. Mit einem zeitnahen Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist zu rechnen. b. Waren mittlerweile Plätze mit Menschen aus Schleswig-Holstein belegt? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Daten der Ingewahrsamnahme, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Zielland der Abschiebung . Nein. Es wurden im 1. Quartal 2017 keine Personen aus Schleswig-Holstein auf Grundlage des § 62b Aufenthaltsgesetz im Ausreisegewahrsam untergebracht. c. Wie ist die Kostenübernahme durch Schleswig-Holstein für die fünf Plätze geregelt? Bitte detailliert darstellen. Das Land Schleswig-Holstein wird sich entsprechend seines Anteils von fünf Plätzen an den Fixkosten des Ausreisegewahrsams und zusätzlich entsprechend dem Anteil an den tatsächlich belegten Plätzen an den variablen Kosten beteiligen. d. Welche Gelder sind bisher aus Schleswig-Holstein geflossen? Dem Land Schleswig-Holstein wurden bislang noch keine Kosten in Rechnung gestellt. Nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist eine erste Rechnungsstellung für das 2. Quartal 2017 vorgesehen. 1 Eine Bewachung und Kontrolle des Zugangs fand bereits während der Bauphase statt. 2 Bei geringer Auslastung des Ausreisegewahrsams kann das Personal im Regelbetrieb des Referats Rückführungen eingesetzt werden.