BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8682 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen aus Hamburg im 1. Quartal 2017 Aus Hamburg werden im Durchschnitt täglich mehrere Menschen abgeschoben . Allein im Februar 2017 wurden 86 Menschen aus Hamburg von den Behörden gezwungen Deutschland zu verlassen. Die Behörden unterscheiden dabei zwischen der sogenannten freiwilligen Ausreise, bei der die Betroffenen der Aufforderung auszureisen unter der Drohung der Abschiebung nachkommen und der Abschiebung, bei der die Betroffenen unter direktem Zwang von Polizei und Behörde ausreisen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ausländische Staatsangehörige sind nach Maßgabe von § 50 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausreisepflichtig. Unter den Voraussetzungen des § 58 Absatz 2 AufenthG ist die Ausreisepflicht vollziehbar mit der Folge, dass die betroffenen Ausländerinnen oder Ausländer nach § 58 Absatz 1 AufenthG abzuschieben sind. Bei Vorliegen der in § 60a AufenthG genannten Gründe kommt eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) in Betracht. Auf die Ausreisepflicht wird sowohl in den Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch in den sonstigen Verfahren durch die Ausländerbehörden hingewiesen und es werden die bundesgesetzlich vorgegebenen Ausreisefristen gewährt. Der freiwilligen Ausreise wird dabei von der zuständigen Behörde Priorität eingeräumt. Nur bei Personen , die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ausreise nicht Folge leisten, kommen Abschiebungen zum Tragen. Dies gilt auch gegenüber Eltern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Menschen mussten im letzten Quartal aus Hamburg ausreisen ? Bitte aufschlüsseln nach a. sogenannter freiwilliger Ausreise, 100 Personen sind freiwillig ausgereist. b. Abschiebung, 119 ausreisepflichtige Personen wurden in ihre Herkunftsländer abgeschoben. 55 Personen wurden in Drittländer überstellt. c. Alter (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Die Altersangaben zu den abgeschobenen/überstellten/freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Alter abgeschobene/überstellte/freiwillig ausgereiste Personen 0-6 29 Drucksache 21/8682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alter abgeschobene/überstellte/freiwillig ausgereiste Personen 6-12 24 12-18 3 18-24 55 24-30 58 30-36 37 36-42 34 42-48 15 48-54 10 54-60 5 60-66 2 über 66 2 Im Übrigen siehe Drs. 21/2763. d. Länge des Aufenthalts in Deutschland (unter einem Jahr, ein Jahr – fünf Jahre, fünf – zehn Jahre, über zehn Jahre), Bei den abgeschobenen und den überstellten Personen wird dieses Merkmal regelhaft nicht erfasst, siehe Drs. 21/2763. Eine Einzelfallauswertung aller 174 Ausländerakten ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Angaben zu den freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsdauer Personen < 1 Jahr 60 1 bis 5 Jahre 37 5 bis 10 Jahre 1 > 10 Jahre 2 e. gegebenenfalls Anzahl der Tage in Abschiebungshaftanstalt oder Abschiebgewahrsam, Siehe Drs. 21/8680 und 21/8681. f. Geburtsland, Siehe Drs. 21/2763. g. Land, in das abgeschoben wurde. Die Erfassung erfolgt nach Staatsangehörigkeiten der Betroffenen, nicht nach den Zielstaaten der Abschiebungen/Überstellungen. Da die Staaten jedoch in der Regel nur zur Aufnahme eigener Staatsangehöriger verpflichtet sind, ist davon auszugehen, dass der Zielstaat bei Abschiebungen nur in wenigen Ausnahmefällen von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen abweicht. Die Staatsangehörigkeiten der abgeschobenen/überstellten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Abschiebungen Überstellungen in Drittstaaten Afghanistan 7 13 Ägypten 1 Albanien 35 1 Algerien 1 2 Aserbaidschan 1 Bosnien und Herzegowina 7 Bulgarien 1 Chile 3 Eritrea 8 Georgien 2 Ghana 4 Guinea 1 Irak 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8682 3 Staatsangehörigkeit Abschiebungen Überstellungen in Drittstaaten Iran 2 1 Kolumbien 2 Kosovo 14 Litauen 1 Mali Marokko 2 2 Mazedonien, ehem. jugosl. Rep. 8 Montenegro 3 Polen 9 Rumänien 4 Russische Föderation 13 Serbien 10 Somalia 4 sonstige asiatische Staaten 2 Spanien 1 Syrien 1 2. Wie viele sogenannte freiwillige Ausreisen in Drittländer fanden seit Anfang des Jahres bis zum jetzigen Zeitpunkt statt? Bitte aufschlüsseln nach Nach Kenntnis der zuständigen Behörde sind drei Personen freiwillig in Drittländer ausgereist. a. Nationalität der ausreisenden Personen, Die Personen hatten folgende Staatsangehörigkeiten: irakisch, syrisch, sonstige asiatische Staatsangehörigkeit. b. Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Eine Person ist zwischen 18 und 24 Jahre alt, zwei Personen zwischen 24 und 30 Jahre. c. Zeitpunkt der Ausreise, Zwei Personen sind im Januar, eine Person im Februar ausgereist. d. Zielland der ausreisenden Personen, Zwei Personen sind nach Schweden, eine nach Spanien ausgereist. 3. Zu wie vielen Trennungen des Familienverband kam es bei Rückführungen im letzten Quartal, zum Beispiel, weil das 18-jährige Kind abgeschoben wurde, die Eltern aber in Deutschland blieben, oder weil der Vater aus Krankheitsgründen in Deutschland bleiben durfte, die Mutter mit Kindern aber abgeschoben wurde und so weiter und so fort? Wenn nötig, bitte schätzen. a. In wie vielen Fällen wurde eine entsprechende Zustimmung der Amtsleitung zur Familientrennung eingeholt? Im letzten Quartal erfolgte keine Erfassung von möglichen Familientrennungen beziehungsweise entsprechender Anträge. Eine nachträgliche Auswertung aller Fälle ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele der unter 1. genannten Abschiebungen gingen vom Flughafen Hamburg aus, wie viele von Flughäfen aus welchen anderen Städten und wie viele mit welchen anderen Verkehrsmitteln? Wie viele waren Sammelabschiebungen? Bitte mit Angabe des Ankunftsortes. Drucksache 21/8682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Zahl der Abschiebungen (inklusive Überstellungen in Drittländer) nach Flughafen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Flughafen Abschiebungen Hamburg 78 Hannover 25 Frankfurt/Main 25 Berlin (Schönefeld und Tegel) 12 München 4 Düsseldorf 2 Köln 1 Insgesamt wurden 59 Personen im Rahmen von Chartermaßnahmen abgeschoben. Die Zielländer waren Afghanistan, Serbien, Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.), Albanien , Kosovo und Montenegro. Darüber hinaus wurden 27 Personen über den Landweg mit Bussen oder Dienstfahrzeugen beziehungsweise mittels Fähre abgeschoben. 5. Wie viele Menschen erhalten derzeit eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Im März 2017 waren 539 Menschen von Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG betroffen. a. Wie viele davon sind Minderjährige? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. Von den in der Antwort zu 5. genannten Personen sind drei Personen minderjährig (17 Jahre alt), davon halten sich zwei im Familienverbund und ein Minderjähriger als Einzelperson in Hamburg auf. Der Grund für die Leistungseinschränkung ist der Tatbestand der fehlenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung, den die Minderjährigen in eigener Person erfüllen. b. Wie viele der Minderjährigen sind unter 16 Jahren? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. Keine.