BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8690 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 10.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Ein Jahr Pflegestellenförderprogramm – Was bringt es für Hamburg? Am 01.01.2016 trat das neue Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft. Um die Pflege am Bett zu stärken, wurde für die Jahre 2016 – 2018 das Pflegestellenförderprogramm mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 660 Millionen Euro aufgelegt. Gefördert werden 90 Prozent der Personalkosten für eine Pflegekraft, wenn unter anderem: es eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung gibt, die Pflegekraft eine mindestens dreijährige Pflegeausbildung hat, die Pflegekraft zusätzlich eingestellt wurde beziehungsweise die Stunden aufgestockt wurden (Referenzdatum 1.1.2015), die Pflegekraft für die unmittelbare Patientenversorgung auf einer bettenführenden Station eingesetzt wird. Nach über einem Jahr ist es Zeit, für Hamburg Bilanz zu ziehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Pflegestellenförderprogramm beruht auf § 4 Absatz 8 Krankenhausentgeltgesetz. Es gilt nur für die somatische Krankenhausversorgung. Deshalb haben Krankenhäuser , die allein im Bereich der psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhausversorgung tätig sind, keinen Anspruch auf Finanzierung von Personalkosten aus dem Pflegestellenförderprogramm. Nach dem Pflegestellenförderprogramm werden bei der Neueinstellung oder bei der Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von Gesundheits- und Krankenpflegern/ -innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/-innen die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2016 bis 2018 zu 90 Prozent gefördert. Dazu können die Vertragsparteien für diese Jahre jährlich einen Betrag bis zur Höhe von 0,15 Prozent des sogenannten Gesamtbetrags vereinbaren. Wurde für ein Kalenderjahr ein Betrag nicht vereinbart, kann für das Folgejahr ein Betrag bis zur Höhe von 0,3 Prozent vereinbart werden. Kommt demnach im Jahr 2016 keine Vereinbarung zustande, kann das Krankenhaus im Jahr 2017 den doppelten Betrag vereinbaren. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Krankenhaus nachweist, dass aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen im Vergleich zum Drucksache 21/8690 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bestand der entsprechend umgerechneten Vollkräfte am 1. Januar 2015 neu eingestellt beziehungsweise Teilzeitstellen aufgestockt wurden. Können Krankenhaus und Krankenkassen sich nicht auf eine Vereinbarung nach § 4 Absatz 8 Krankenhausentgeltgesetz verständigen, entscheidet auf Antrag die Schiedsstelle nach § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz. Soweit die mit dem zusätzlichen Betrag finanzierten Neueinstellungen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen nicht umgesetzt werden, ist der darauf entfallende Anteil der Finanzierung zurückzuzahlen; für eine entsprechende Prüfung hat das Krankenhaus den anderen Vertragsparteien eine Bestätigung des Jahresabschlussprüfers vorzulegen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) hat jährlich bis zum 30. Juni dem Bundesministerium für Gesundheit über die Zahl der Vollkräfte und den Umfang der aufgestockten Teilzeitstellen, die aufgrund dieser Förderung im Vorjahr zusätzlich beschäftigt wurden, zu berichten. Die Krankenkassen sind verpflichtet, dem GKV-SV die für die Berichterstattung erforderlichen Informationen über die Vereinbarungen der Vertragsparteien zur Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von Pflegepersonal zu übermitteln. Der GKV-SV hat bislang keinen Bericht zur Inanspruchnahme des Pflegestellenförderprogramms im Jahr 2016 erstellt. Die folgenden Angaben zu den Fragen 1. bis 4. und 6. beruhen daher ausschließlich auf Auskünften von Krankenhäusern beziehungsweise ihren Trägern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Hamburger Krankenhäuser haben eine entsprechende Betriebsoder Dienstvereinbarung oder sonstige schriftliche Vereinbarung abgeschlossen ? 2. In welchen Bereichen wurde in den Vereinbarungen eine konkrete Entlastung festgeschrieben (zum Beispiel Verstärkung der Nachtschichtbesetzung , Verstärkung eines Springerpools, Verstärkung einer bestimmten Station und so weiter)? Bitte nach Krankenhaus und Bereich auflisten . 3. Welche Hamburger Krankenhäuser erhielten für 2016 Fördermittel in welcher Höhe aus dem Pflegestellenförderprogramm? Bitte nach Krankenhaus auflisten. 4. Wie viele zusätzliche Pflegekräfte (in VZÄ) wurden durch das Pflegestellenförderprogramm in 2016 eingestellt beziehungsweise nach der Ausbildung übernommen und wie oft handelte es sich dabei um die Aufstockung von Teilzeit-Stellen? Bitte auflisten nach Krankenhaus und Anteil der zusätzlichen Vollzeitstellen und der zusätzlichen Teilzeitaufstockungen . In der nachstehenden Übersicht sind alle Krankenhäuser berücksichtigt, die angegeben haben, eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder sonstige schriftliche Vereinbarung abgeschlossen zu haben. Sofern ein Krankenhaus für das Jahr 2016 noch kein Budget vereinbart hat, können die Fragen 3. und 4. nicht beantwortet werden. Krankenhaus Betriebsoder Dienstvereinbarung abgeschlossen Entlastung für konkreten Bereich vereinbart1) Budget 2016 Höhe der Fördermittel in € Zusätzliche Pflegekräfte (VZÄ)2) Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg Ja Nein Ja 105.000 ca. 2,2 Albertinen-Krankenhaus Ja Insbesondere Verstärkung der konservativen Abteilungen mit Nein - - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8690 3 Krankenhaus Betriebsoder Dienstvereinbarung abgeschlossen Entlastung für konkreten Bereich vereinbart1) Budget 2016 Höhe der Fördermittel in € Zusätzliche Pflegekräfte (VZÄ)2) hochaltrigen und pflegeintensiven Patienten Altonaer Kinderkrankenhaus Ja Nein Nein - - Asklepios Klinik Barmbek Ja Nein Nein - - Asklepios Klinik Nord - Betriebsteil Heidberg Ja Nein Nein - - Asklepios Klinik St. Georg Ja Verstärkung eines Springerpools und Einrichtung einer Pausenablösung Nein - - Asklepios Klinik Wandsbek Ja Insbesondere Verstärkung der konservativen Abteilungen (Geriatrie, Innere Medizin) Nein - - Asklepios Klinikum Harburg Ja Nein Nein - - Ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus Ja Verstärkung eines Springerpools Nein - - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf Ja Nein Ja 38.308 1 HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg Ja Entlastung für Pausenablösung Nein - - Israelitisches Krankenhaus Ja Nein Ja 44.059 0,94 Praxisklinik Bergedorf Ja Nein Nein - - Wilhelmsburger Krankenhaus "Groß Sand" Ja Nein Nein - - 1) Sofern keine Entlastung für bestimmte Bereiche vereinbart wurde, bezieht sich die Entlastung gemäß den Vorgaben aus § 4 Absatz 8 KHEntgG auf die Pflege auf bettenführenden Stationen des gesamten Krankenhauses. 2) Eine Differenzierung zwischen Neueinstellungen und der Aufstockung von Teilzeitstellen ist auf Grundlage der Angaben der Krankenhäuser nicht verlässlich möglich. 5. Wie hat sich die Zahl der vollstationären Fälle in den Hamburger Krankenhäusern in 2016 entwickelt? Bitte Zahl der vollstationären Fälle in 2015 und 2016 nach Krankenhaus aufgeschlüsselt auflisten. Die vollstationären Fälle sind für das Jahr 2015 aufgeschlüsselt nach Krankenhäusern in der nachstehenden Übersicht aufgeführt. Die Daten des Jahres 2016 sind noch nicht abschließend abgestimmt. Krankenhaus Vollstationäre Fälle im Jahr 2015 Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg 17.854 Albertinen-Krankenhaus 28.695 Altonaer Kinderkrankenhaus 11.621 Asklepios Klinik Altona 36.307 Asklepios Klinik Barmbek 33.749 Asklepios Klinik Eimsbüttel – CardioCliniC 1) 307 Asklepios Klinik Nord 2) 45.758 Asklepios Klinik St. Georg 29.863 Asklepios Klinik Wandsbek 19.221 Asklepios Klinikum Harburg 34.014 Asklepios Westklinikum Hamburg 15.045 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 13.887 Drucksache 21/8690 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Krankenhaus Vollstationäre Fälle im Jahr 2015 BG Klinikum Hamburg 3) 4.698 Bundeswehrkrankenhaus 4) 7.970 Ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus 13.493 Ev. Krankenhaus Alsterdorf 5.205 Facharztklinik Hamburg 6.627 HELIOS Endo-Klinik Hamburg 6.538 HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg 11.998 Israelitisches Krankenhaus 7.801 Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 8.901 Katholisches Marienkrankenhaus 27.633 Klinik Dr. Guth 2.707 Klinik Fleetinsel Hamburg 3.867 Krankenhaus Jerusalem 2.048 Krankenhaus Tabea 6.871 Praxisklinik Bergedorf 1.891 Schön Klinik Hamburg Eilbek SE & Co. KG 19.513 Stadtteilklinik Hamburg 876 Universitäres Herzzentrum GmbH 10.060 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 59.964 Wilhelmsburger Krankenhaus "Groß Sand" 6.411 Gesamt 501.393 1) ab dem Jahr 2016 im Asklepios Klinikum Harburg aufgegangen 2) einschließlich der Fälle, die auf die Betten im Krankenhausplan Schleswig-Holstein zu beziehen sind 3) ohne berufsgenossenschaftlich Versicherte 4) nur Zivilpatienten Quelle: Krankenhäuser und Krankenhausträger, Krankenhausstatistik gemäß § 15 HmbKHG 6. Gab es Hamburger Krankenhäuser, die Fördermittel zurückzahlen mussten , zum Beispiel, weil Neueinstellungen oder Teilzeitaufstockungen in der Pflege nicht umgesetzt wurden oder aus anderen Gründen? Welche Krankenhäuser betrifft dies und in welcher Höhe wurden Fördermittel zurückgefordert? Falls die Prüfungen für 2016 noch nicht abgeschlossen sind, bitte Information nachreichen. Nach Angabe der Krankenhäuser werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Fördermittel zurückgefordert.