BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8692 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 10.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Zinssicherungsgeschäfte der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Aus den Senatsangaben in Drs. 21/8499 ergeben sich Nachfragen hinsichtlich der in Zusammenhang mit Zinssicherungsgeschäften stehenden Entwicklungen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Verbirgt sich hinter den im Gesamtfinanzplan nach Anlage 3 der Drs. 21/8499 neu eingefügten Zeilen „Übrige Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (23)“ sowie „Übrige Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (24)“ ausschließlich der Austausch von Barsicherheiten im Zusammenhang mit Zinsderivaten (Collateral Management)?1 Wenn nein, welche Buchungen fallen in jeweils welchem Umfang noch hierunter? Ja. 2. Wie hoch war der Saldo der 2016 durch die FHH neu zu stellenden Barsicherheiten für Zinsderivate beziehungsweise sonstige Geschäfte? a. Wie hoch ist der aktuelle (Gesamt-)Bestand der von der FHH gestellten Barsicherheiten für Zinsderivate und andere Geschäfte? Der Saldo zum 31. Dezember 2016 betrug 478,5 Millionen Euro, der Gesamtbestand zum 31. März 2017 422,1 Millionen Euro. b. Welchen Einfluss hatten beziehungsweise haben hierbei zukünftig die Regelungen aus der Delegierten Verordnung 2016/2251 der EU- Kommission vom 04.10.2016? Keine. c. In welchen Fällen fallen derartige Barsicherheiten, insbesondere solche für Zinssicherungsgeschäfte, letztlich an den jeweiligen Geschäftspartner der FHH? Barsicherheiten dienen grundsätzlich der Absicherung für den Fall einer Insolvenz des Geschäftspartners. 3. In welchem Umfang und auf welche Weise gehen die Barsicherheiten in das Zinsergebnis beziehungsweise an welche anderen Stelle in den Ergebnisplan ein? 1 Vergleiche Senatsantwort zu Fragen 3. und 4. in Drs. 21/8499. Drucksache 21/8692 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Barsicherheiten werden vom Sicherungsnehmer verzinst. Zinsaufwand und -ertrag aus dem Collateralmanagement gehen in die Produktgruppe 282.03 (Kassenkredite, Liquiditätsmanagement) ein. a. In welchem Umfang wurden 2016 Drohverlustrückstellungen für negative Barwerte von Zinssicherungsgeschäften aufgelöst? In welchem Umfang wurden neue gebildet? Die entsprechenden Buchungen der 14. Periode sind noch nicht abgeschlossen. b. Wie beziehungsweise an welcher Stelle werden entsprechende Barsicherheiten bei der FHH bilanziert? Geleistete Sicherheitsleistungen werden unter den Sonstigen Vermögensgegenständen , erhaltene Sicherheitsleistungen unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen . 4. In jeweils welchem Umfang handelt es sich bei den Empfängern der Barsicherheiten um jeweils welche Tochterorganisationen beziehungsweise Beteiligungen der FHH? Tochterorganisationen oder Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg haben keine Barsicherheiten empfangen. 5. In welchem Umfang wurden von der FHH seit 2016 neue Zinsderivategeschäfte mit welcher Laufzeit und zu welchen Kosten abgeschlossen?2 Es gab keine neuen Abschlüsse. 2 Vergleiche hierzu auch Besprechung des Jahresberichts 2016 des Rechnungshof, Drs. 21/6600, Seiten 41 – 44.