BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/87 21. Wahlperiode 24.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 17.03.15 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank – Erneute US-Dollar-Funding-Transaktionen Die HSH Nordbank stand 2008/2009 kurz vor dem Aus und wurde mit Milliarden an Steuergeldern gerettet. Einer der Hauptgründe für die Schieflage der Bank war, dass sie – im Vergleich zu anderen bundesdeutschen Kreditinstituten – weit überdurchschnittlich abhängig war von der US-Dollar-Entwicklung. Nicht zuletzt deshalb hat die EU-Kommission der Bank im EU-Beihilfeverfahren (beschrieben in Drs. 20/3220) ein anderes Geschäftsmodell verordnet (Zitat Seite 3 der Drs. 20/3220: „Ausgehend von der strategischen Neuausrichtung der HSH Nordbank aus dem Jahr 2009 hat die EU-Kommission weitere Einschnitte in das Geschäftsmodell der HSH Nordbank verlangt . Damit sollen Geschäftsrisiken reduziert (Volatilität des Geschäftsmodells , Abhängigkeit von der USD-Refinanzierung) und Wettbewerbsverfälschungen kompensiert werden“ und weiter „Zudem sind beide Geschäftsfelder dollarlastig. Gerade aber der hohe Bedarf an USD-Refinanzierung sollte aus Sicht der EU-Kommission reduziert werden.“). Nun berichtet die HSH Nordbank selbst von erneuten drei US-DollarTransaktionen , die sie im Zusammenhang mit eigenen Refinanzierungen getätigt hat. So ist „CASTELLUM ABF“ die dritte Transaktion in einer Größenordnung über 360 Millionen US-Dollar nach „OCEAN FUNDING“ über 700 Millionen US-Dollar sowie „STRATUS ABF“ über 400 Millionen US-Dollar. Besichert haben will die Bank die Transaktionen zur eigenen Refinanzierung mit gewerblichen Kundenkrediten sowohl aus der Kernbank als auch aus der eigenen Abbaubank Restructuring Unit. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Sind diese erneuten Geschäfte mit US-Dollar-Währungsrisiken mit der EU-Kommission abgestimmt beziehungsweise von dieser genehmigt? 2. Sieht der Senat möglicherweise zusätzliche Probleme im Hinblick auf die immer noch ausstehende EU-Kommissionsgenehmigung hinsichtlich der vorläufigen Garantieerhöhung von 7 auf 10 Milliarden Euro? Drucksache 21/87 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Stehen diese Refinanzierungsaktivitäten der Bank im Zusammenhang mit dem Auslauf der durch Ländergewährträgerhaftung unterlegten Refinanzierungen ? 4. Sind diese „zur Besicherung“ hinterlegten Kundenkredite verpfändet, abgetreten oder sicherungsübereignet? 5. Welche Asset-Struktur haben diese „hinterlegten“ Kundenkredite? Bitte nach den Assetklassen aus den Geschäftsberichten der Bank prozentual aufführen. 6. Welche Sicherungen zur Minderung des Währungsrisikos hat die Bank eingezogen? 7. Ist die Bank bei den Transaktionen extern beraten worden? Wenn ja, von wem? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass die genannten Transaktionen auch unter Beratung von externen Rechtsanwälten – wie zum Beispiel White & Case LLP – sowie im Rahmen der EU-Vorgaben umgesetzt worden seien und dazu dienten, die von der EUKommission vorgegebenen USD-Funding-Quoten zu erfüllen (siehe Drs. 20/3220). Die Transaktionen seien mit marktüblichen Strukturen abgeschlossen und insofern unter Abtretung von Schiffs-, Flugzeug- und gewerblichen Immobilienkrediten besichert worden. Sie dienten der allgemeinen Refinanzierung der Bank, würden deren USD-Währungsrisiko insgesamt reduzieren und das originäre USD-Funding stärken. Die zuständige Behörde sieht eine Verbesserung der USD-Refinanzierung und die Einhaltung der bisherigen Auflagen der EU-Kommission nicht als Problem für das aktuelle Beihilfeverfahren an.