BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8702 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 11.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Raumauslastung der Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg Die Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg verfügen über zahlreiche Räume, um Lehrveranstaltungen durchzuführen. Diese werden aber nicht alle durchgehend für Forschung und Lehre benötigt. Deshalb sollten sie für externe Veranstaltungen oder für Aktivitäten der Hochschulgruppen genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der durch die Feiertage bedingten Kürze der Frist können von den Hochschulen nicht alle Fragen für die Jahre 2015 – 2017 vollständig beantwortet werden. In einigen Hochschulen müssen Datenprotokolle aufwändig ausgelesen und/oder ergänzend die Buchhaltung befragt werden, was innerhalb der gegebenen Frist nicht möglich ist. So konnten zum Beispiel in der Universität Hamburg (UHH) für die jahresbezogenen Fragen lediglich die Angaben für 2017 ermittelt werden. Der nicht näher bestimmte Begriff „Hochschulgruppen“ wurde von den Hochschulen unterschiedlich aufgefasst, was sich in den Antworten zu den diesbezüglichen Fragen niederschlägt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), der Technischen Universität Hamburg (TUHH), der Hafen- City Universität (HCU), der Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) und der Hochschule für Bildende Künste Hamburg (HFBK) wie folgt: 1. Über wie viele Veranstaltungsräume (Hörsäle, Seminarräume) verfügen die Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. 2. Nach welchen Kriterien werden die Räume für Aktivitäten von Hochschulgruppen zur Verfügung gestellt? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln . Siehe Anlage 1. 3. Wie oft wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils Räume für Aktivitäten von Hochschulgruppen zur Verfügung gestellt? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. 4. Welche Hochschulgruppen haben die Räume jeweils nutzen dürfen? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. 5. Nach welchen Kriterien werden die Räume für externe Veranstaltungen von nicht universitären Organisationen zur Verfügung gestellt? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. Drucksache 21/8702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Räume der TUHH können durch nicht universitäre Organisationen gegen ein Entgelt genutzt werden. Kommerzielle Nutzungen, in deren Rahmen Produkte oder Dienstleistungen angeboten, erläutert und beworben werden, werden nicht zugelassen . Veranstaltungen politischer, religiöser und sonstiger Organisationen, die zu Meinungsäußerungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung führen könnten , werden ebenfalls nicht zugelassen. Die HCU vergibt ihre Räumlichkeiten nach folgenden Prioritäten: Eigene Fachveranstaltungen der HCU, Fachveranstaltungen von Mitgliedern des Fördervereins „waterfront e.V.“, Veranstaltungen von Senat, Bürgerschaft und Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg, Veranstaltungen anderer Hochschulen oder außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, Fachveranstaltungen von Berufsverbänden mit thematisch engem Bezug zu Lehre und Forschung an der HCU (mit verbilligter/kostenloser Teilnahmemöglichkeit für HCU-Lehrende und -Studierende), Fachveranstaltungen von Unternehmen mit thematisch engem Bezug zu Lehre und Forschung an der HCU (mit verbilligter/kostenloser Teilnahmemöglichkeit für HCU-Lehrende und -Studierende), Fachveranstaltungen von Berufsverbänden mit thematisch engem Bezug zu Lehre und Forschung an der HCU (ohne Teilnahmemöglichkeit für HCU-Lehrende und -Studierende) oder sonstige Veranstaltungen mit Fachbezug. Soweit Räume der HfMT nicht für Hochschulzwecke genutzt werden, können sie für im Interesse der Hochschule liegende wissenschaftliche, kulturelle, politisch bildende oder sonstige Veranstaltungen natürlichen oder juristischen Personen außerhalb der Hochschule auf Antrag überlassen werden. Grundsätzlich nicht berücksichtigt werden Organisationen, deren weltanschauliche Ausrichtung mutmaßlich einem freiheitlichdemokratischen Weltbild widerspricht. Veranstaltungen politischer Organisationen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums. Die HFBK vergibt ihre Räume nicht zu kommerziellen Zwecken und nur nach Verfügbarkeit . Zur Vergabe gilt die Grundlage der Raumvergabebestimmungen der HFBK. Für die UHH und HAW siehe Anlage 1. 6. Wie oft wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils Räume für externe Veranstaltungen von nicht universitären Organisationen zur Verfügung gestellt? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. 7. Welche Veranstalter haben die Räume jeweils gemietet? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. Siehe Anlage 3 sowie Vorbemerkung. 8. Wie oft wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Anfragen für Veranstaltungen an Hochschulen durch Hochschulgruppen abgelehnt? Mit welchen Begründungen? 9. Wie oft wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Anfragen für Veranstaltungen an Hochschulen durch externe Veranstalter abgelehnt? Mit welchen Begründungen? An der UHH sind keine entsprechenden Ablehnungen dokumentiert. An der TUHH wurde im Jahr 2017 eine Veranstaltung der Hochschulgruppen zusammen mit politischen Parteien abgelehnt, die in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Bundestagswahl stattfinden sollte. Im Übrigen lehnt die TUHH alle Veranstaltungen ab, die unter die in der Antwort zu 5. genannten Kriterien fallen. Die HAW kann die Fragen nicht beantworten, da die Ablehnungen nicht systematisch erfasst werden. Grundsätzlich werden nur Veranstaltungen abgelehnt, welche nicht den Vergabebestimmungen der HAW entsprechen. An der HCU wurden im Jahr 2017 50, im Jahr 2016 76 und im Jahr 2015 circa 90 Veranstaltungen externer Veranstalter abgelehnt. Die Gründe hierfür waren Beeinträchtigungen des studentischen Betriebs, Kapazitätsgrenzen oder fehlender Fachbezug der Veranstaltungen. Die HfMT schätzt, dass dort jährlich circa zehn bis 15 Anfragen zur Ausrichtung von Veranstaltungen abgelehnt werden. Auch hier gibt die HfMT den Eigenbedarf der Räumlichkeiten als Begründung an. 10. Wie hoch sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils die Einnahmen aus solchen Vermietungen? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8702 3 2017 2016 2015 UHH Die Angaben konnten innerhalb der Frist nicht ermittelt werden. TUHH 4.995,00 Euro 34.790,50 Euro 36.005,15 Euro HAW 83.291 Euro 190.690 Euro 133.976 Euro HCU 2.160,00 Euro netto 14.481,88 Euro netto 9.986,60 Euro netto HfMT 2.440,00 Euro 4.500,75 Euro 4.447,50 Euro HFBK (bis Juli geplant): 800,- Euro 3.500,- Euro 6.493,- Euro 11. Wie hoch sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils die zusätzlichen Kosten, die im Zuge dieser externen Vermietungen entstanden sind? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. Den Hochschulen sind keine zusätzlichen Kosten durch externe Vermietungen entstanden . Die TUHH ermittelt die zusätzlichen Kosten systematisch nicht. An der UHH, HAW und HfMT werden zusätzliche Kosten dem Veranstalter zulasten gelegt. 12. Wie hoch ist die Auslastung der Räume durch Lehrveranstaltungen der Hochschulen? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. 13. Wie hoch ist die Auslastung der Räume durch Lehrveranstaltungen der Hochschulen plus Veranstaltungen von Hochschulgruppen oder externen Organisationen? Bitte nach Hochschule aufschlüsseln. Die UHH gibt an, dass gemäß einer Auslastungsuntersuchung im Wintersemester 2015/2016 für die Hörsäle eine im Bundesvergleich durchschnittliche Auslastung ermittelt wurde. Die UHH erfasst jedoch nicht, wie hoch die Gesamtauslastung ihrer Räumlichkeiten inklusive der Nutzung durch externer Veranstalter ist. An der TUHH wird alleine durch Lehrveranstaltungen eine nahezu volle Auslastung erreicht. Dies sei auch an der HFBK der Fall. Die HAW gibt an, dass die Auslastung ihrer Räume durch Lehrveranstaltungen bei 75 Prozent läge. Da die Veranstaltungen von externen Organisationen oder Hochschulgruppen überwiegend in der Zeit nach 18 Uhr, am Wochenende und in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden würden, würde sich keine deutliche Erhöhung der Auslastung durch eine solche Vergabe von Räumen bemerkbar machen. Die HfMT verfüge gegenwärtig nicht über geeignete Systeme, um Auswertungen zum Auslastungsgrad ihrer Räume vorzunehmen. Seit Beginn des Wintersemesters 2016/2017 ist an der HfMT ein speziell für Musik- und Theaterhochschulen entwickeltes webbasiertes Raummanagementsystem im Einsatz, das bereits nach kurzer Zeit für eine weitere Effizienzsteigerung in Bezug auf die Ausschöpfung der knappen Ressource Raum gesorgt hat. Vor diesem Hintergrund spricht die HfMT trotz fehlender Daten von einer sehr hohen Auslastung der verfügbaren Räume. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/8702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 UHH 52 Hörsäle, 350 Seminarräume TUHH 10 Hörsäle, 32 Seminarräume HAW 450 Veranstaltungsräume HCU 3 Hörsäle, 19 Seminarräume HfMT 107 Unterrichtsräume, darunter 14 Seminar-/Vorlesungs- /Veranstaltungsräume sowie 3 Bühnenräume und das „Forum“ als Theaterund Konzertsaal. Alle anderen von ihrer Größe her auf Einzel- und Kleingruppenunterricht ausgelegte Unterrichtsräume stehen ebenso wie die 40 Überäume auf Grund des hohen Eigenbedarfs der HfMT nicht für anderweitige Nutzungen zur Verfügung. HFBK 7 Räume UHH Basis für die Vergabe von Räumen der Universität an Hochschulgruppen sind die Vergabebestimmungen UHH (siehe http://marketing.rrz.unihamburg .de/onTEAM/preview/ra_downloads/vergabe.pdf). TUHH Jeder Antrag auf Raumvergabe wird unter Einbeziehung des Kanzlers daraufhin geprüft, ob der beantragte Zweck der Raumvergabe rechtlich zulässig ist. Weitere inhaltliche Kriterien gibt es nicht. HAW Sofern die Hochschulgruppen ein hochschulpolitisches Mandat besitzen, gilt § 3 der Bestimmungen über die Vergabe und Nutzung von Grundstücken und Einrichtungen der HAW Hamburg: § 3 Vergabe und Zuweisung für Zwecke der HAW Hamburg und ihrer Mitglieder (1) Die Räume sind den Mitgliedern der HAW Hamburg zur Durchführung von Lehr- und Forschungsaufgaben und Weiterbildung sowie den akademischen Selbst-verwaltungsorganen und deren Ausschüssen vorrangig zur Verfügung zu stellen. (2) Soweit Räume nach Anwendung von Absatz 1 zur Verfügung stehen, können diese dem Studierendenparlament, dem Allgemeinen Studierendenausschuss sowie den Fachschaften zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß § 102 Abs. 2 HmbHG und zur Durchführung ihrer satzungsgemäßen Zwecke (§ 103 HmbHG) auf Antrag zugewiesen werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Zuweisung von Räumen an die Gruppenvertreter in den akademischen und studentischen Selbstverwaltungs-gremien. Darüber hinaus werden Anträge von Hochschulgruppen wie alle anderen Anfragen behandelt und es gelten die Versagungsgründe nach § 5 der Vergabebestimmungen der HAW Hamburg: § 5 Versagungsgründe (1) Eine Vergabe nach § 3 Abs. 2 kann aus wichtigen Gründen abgelehnt werden, insbesondere wenn die in § 3 Abs.2 genannten Vereinigungen beabsichtigen , für den Zutritt zu der Veranstaltung ein über die Selbstkosten der Veranstaltung hin-ausgehendes Entgelt zu erheben, oder wenn neben den Organen der Studenten-schaft, den Gruppenvertretern der akademischen Selbstverwaltungsorgane oder den Gremien selbst andere Personen oder Personengruppen als Nutzer auftreten. Das gilt nicht für gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Hamburger Studierenden-schaften. (2) Eine Vermietung nach § 4 ist abzulehnen, wenn grobe Verstöße gegen die allgemeinen Mietvertragsbedingungen oder die behördlichen Auflagen zu erwarten sind oder Sicherheiten und Auflagen nicht erfüllt werden. (3) Eine Vermietung nach § 4 kann insbesondere abgelehnt oder widerrufen werden, wenn bei einer früheren Veranstaltung des Mieters Sach- oder Personen -schäden aufgetreten sind, der Mieter mit der Zahlung des Entgelts für Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8702 5 eine frühere Vermietung oder der Erfüllung von Schadensersatzansprüchen, die sich aus einer früheren Benutzung ergeben haben, im Rückstand ist oder die Kaution nicht vor Vermietungsbeginn gezahlt hat. (4) Eine Vermietung nach § 4 an politische Parteien und Organisationen sowie an Religionsgemeinschaften und Sekten ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit politischen Parteien und Organisa-tionen, Religionsgemeinschaften oder Sekten durchgeführt werden sollen. HCU Die Auslastung der Lehrräume ist an der HCU sehr hoch und die Verfügbarkeit für Räume für andere Zwecke als Lehrveranstaltungen dementsprechend begrenzt. Soweit die Seminarräume nicht für Lehrveranstaltungen genutzt werden, stehen sie Studierenden als Arbeitsräume zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen stellt die HCU die Räumlichkeiten Dritten gegen eine angemessene Miete für Veranstaltungen zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lehr- und Forschungsbetrieb nicht beeinträchtigt wird und dass ein fachliches Interesse der Hochschule an der Veranstaltung besteht. HfMT In der Auffassung, dass mit „Hochschulgruppen“ weder verfasste Organe der Hochschule noch akademische Gremien gemeint sind, meldet die HfMT zu Frage 2 „Fehlanzeige“. HFBK Vergabe auf Grundlage der „Bestimmungen über die Vergabe und Nutzung von Grundstücksflächen und Räumen der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) an Dritte (Raumvergabebestimmungen – RVB)“ vom 01. März 2013: § 3 Vergabe von Räumen für hochschulische Zwecke und an Organe der Studierendenschaft (1) Die Räume sind den Mitgliedern der HFBK zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und sonstigen Dienstaufgaben sowie den akademischen Selbstverwaltungsorgangen und deren Ausschüsse auf Antrag vorrangig zur Verfügung zu stellen. (2) Soweit Räume nach Anwendung von Absatz 1 noch zur Verfügung stehen, sind sie dem Studierendenparlament sowie dem AStA zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß § 102 Abs. 2 HmbHG und zur Durchführung ihrer satzungsgemäßen Zwecke (§ 103 HmbHG) auf Antrag zuzuweisen . Satz 1 gilt (3) entsprechend für die Zuweisung von Räumen an die Gruppenvertreter in den akademischen und studentischen Selbstverwaltungsgremien. (4) Eine Zuweisung für Hochschul-Zwecke geht einer Zuweisung an Organe der Studierendenschaft und einer Zuweisung an Gruppenvertreter in den akademischen und studentischen Selbstverwaltungsgremien vor. Drucksache 21/8702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 2017 2016 2015 UHH 80 mal TUHH An der TUHH wird darüber keine Statistik geführt. Die Anträge auf Raumvergabe werden nur bis zur Durchführung der Veranstaltung aufbewahrt, danach werden sie vernichtet. HAW 23 mal 51 mal 41 mal HCU Diese Angaben waren der HCU in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. HfMT In der Auffassung, dass mit „Hochschulgruppen“ weder verfasste Organe der Hochschule noch akademische Gremien gemeint sind, meldet die HfMT zu Frage 3 „Fehlanzeige“. HFBK AStA 1 Mal/Jahr für Versammlung, 1 Mal/Woche im Semester für Seminarveranstaltung ; HFBK-Chor 1 Mal/Woche; Yoga 2 Mal/Woche AStA 11 Mal/Jahr für Versammlungen + 2,5 Monate durchgängig in Semesterferien (für Büro wegen Umbau), 1 Mal/Woche im Semester für Seminarveranstaltung ; HFBK-Chor 1 Mal/Woche; Yoga von Januar-September 1 Mal/Woche, seit September 2 Mal/Woche AStA 3 Mal/Jahr für Versammlungen, 1 Mal/Woche im Semester für Seminarveranstaltung ; HFBK-Chor 1 Mal/Woche UHH AA/NO Arbeitslose Akademiker/Nachwuchsorganisation, AIESEC Hamburg, Amnesty-Hochschulgruppe der Universität Hamburg CampusGrün, Debattierclub Hamburg ELSA-Hamburg e.V. - The European Law Students' Association Hamburg Enactus Uni Hamburg, Studentengruppe von Frauenperspektiven in Hamburg e.V. (SFPH) Hanseatic Consulting, Studentische Unternehmensberatung e.V. HanseMUN e.V., Hanseatic Model United Nations Harvestehuder Sinfonieorchester, IGLUHH (Initiative gemeinsames Lernen UHH) Kalliope Universitätstheater Hochschulgruppe zur Förderung der Kleinkunst Liberale Hochschulgruppe Linke Alternative Liste Links MASCH Hochschulgruppe MTP - Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V. Oikos Hamburg Plurale Ökonomik Hamburg RCDS - Ring Christlich Demokratischer Studenten Studentische Vereinigung für kritische Theorie und Bildung Weitblick - Studenteninitiative Universität Hamburg Wi.Ing Aktiv - Die Hamburger Wirtschaftsingenieure e.V. YXK - Verband der Studierenden aus Kurdistan TUHH An der TUHH wird über die einzelnen Nutzungen keine Statistik geführt. Alle Hochschulgruppen des AStA dürfen die Räume nutzen: Amateurfunk AG, Android DevLab AG, Arabian AG, AStO AG, African Student Organisation, Blue Engineering AG, Bonding AG, (Studenteninitiative e.V.), Café Latte AG, Campus Black Pearl AG, Chaos AG, Cradle to Cradle AG, DrT AG – Das russische Theater, e-gnition Hamburg AG, ESN Hamburg-Harburg AG, Fileserv AG, GO AG, IAESTE AG, Praktikantenbörse, IEEE AG, Imker AG, Ingenieure ohne Grenzen, (IngoG) AG, Interkulturelle Hochschul- AG, ISA TUHH AG, Indian Student Association, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8702 7 Jugger AG, Kino AG, Korb AG, Light Kultur AG, Photo AG, PnP AG, Power FarmING, PPI AG, Indonesian Student Association, PSA AG, Pakistan Student Association, Queer AG, Roboting AG, RuderING AG, Sailing AG, SingING AG, Sofa AG, StartHH AG, Swing-Tanz AG, TECH AG, Technik ohne Grenzen AG, TSAT AG, Thai Student Association, Theater AG, Topf AG, Tretboot AG, TürkING AG, Ultimate Frisbee AG, VDI AG, Verband deutscher Ingenieure, Wassersport AG HAW Afrikanische Hochschulgruppe, AStA-Vorstand, Blutspendetag – Asta, Campus Open Air – Asta, Fachschaftsrat Elektrotechnik und Information E/I), Fachschaftsrat Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau (F+F), Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche Technik (NT), Fachschaftsrat Verfahrenstechnik (VT), Fachschaftsrat Wirtschaft (W), HAWKS – Racing, Asta – AIM, Hochschulsport , Hochschulchor, Forschungsgruppe VT, Fachschaftsrat Ökotrophologie (ÖT), Fachschaftsrat Technik (T), Uni-Sprachkurse, Fachschaftsrat Mechatronik , Asta-IDEAS UNITAGE, Asta -Liste Studium Zukunft, HAWKS Campuspräsenz , Estec – Asta, Asta - Abfallkommission, Fachschaftsrat Maschinenbau und Produktion (M+P), Asta Lebensmittel, Adta-Stupa, Refugees – Asta, Orientierungseinheit E/I – Asta, Liste Studium Zukunft – Asta HCU Den Gremien der Statusgruppen der Hochschulen stehen die Besprechungsräume und ggf. Seminarräume für ihre Aufgaben zur Verfügung. HfMT In der Auffassung, dass mit „Hochschulgruppen“ weder verfasste Organe der Hochschule noch akademische Gremien gemeint sind, meldet die HfMT zu Frage 4 „Fehlanzeige“. HFBK Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA), Chor der HFBK, Yogagruppe Drucksache 21/8702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 3 2017 2016 2015 UHH 33 mal TUHH Darüber wird keine spezielle Statistik geführt. Da für externe Veranstaltungen regelhaft Mieten in Rechnung gestellt werden, könnte hilfsweise die Debitorenbuchhaltung ausgewertet werden. Hierfür steht innerhalb der vorgegebenen Frist die personelle Kapazität nicht zur Verfügung (Jahresabschluss). HAW 23 mal 69 mal 35 mal HCU 2 nicht universitäre Veranstaltungen stattgefunden , 3 nicht universitäre Veranstaltungen geplant 13 nicht universitäre Veranstaltungen 20 nicht universitäre Veranstaltungen HfMT 14 mal 30 mal 24 mal HFBK (bis Juli aktuell geplant): 2 mal 8 mal 6 mal 2017 2016 2015 UHH Siehe Anlage 2. HAW Agentur für Arbeit Dr. Bannas GmbH Familienkasse Nord Institut für Notfallmedizin Budnikowsky Euracustik SECURVITA Siemens Wind Power Stellenwerk-Uni Jobmesse Wasserschutzpolizeischule Schülerpaten Hamburg DAA-Technikum PFFH-Technikum AOK B.Behrs-Verlag Barmer GEK Gymnasium Bornbrook Siemens AG Bezirksamt Mitte Bezirksamt Nord Boot e.V. BSB Marktplatz Bergedorf PFFH-Technikum Bürgerschaftskanzlei DAA-Technikum PFFH-Technikum Diakonisches Werk Deutsche Gesellschaft f. Ernährung EWE UNION e.V. Freiwilligen Zentrum Hamburg Gewerkschaft der Sozialversicherung Institut für Notfallmedizin Tri Michels e.V. MDK Nord Euracustik MIKO Kinder u. Jugendhilfe Psychotherapeutenkammer Hamburg Detectomat GmbH SECURVITA Siemens AG Dr. Bannas GmbH VDMA Forum Gebäudetechnik Verdi Verband für Turn- und Freizeit Wasserschutzpolizei Wohnungsverein 1924 e.V. ZPD Adina Utes Consulting Akademie f. Politik, Wirtschaft u. Kultur Bezirksamt Nord - Bürgerschaftswahlen BSB Marktplatz Bergedorf CWA GmbH EXIST Deutsche AIDS-Hilfe e.Kundenservice Netz EXERGENE Technologie GmbH Jobcenter Marienlund Mdk Nord NBS Northern Business School Euracustik Universalis Detectomat GmbH SchlauFox SkepKon Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH ZEBAU Zentrum für Personaldienste (ZPD) PFFH-Technikum DAA-Technikum Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8702 9 2017 2016 2015 HCU Ramboll Holding GmbH, Senatskanzlei Hamburg Reservierungen: Icopal GmbH, Betonerhaltung Nord e.V., Ziegel Zentrum Süd e.V., Universität Hamburg, Hochschulsport Hamburg Senatskanzlei Hamburg - Internationale Zusammenarbeit Hamburger Volksbank (waterfront e.V. Mitglied) GEOMAR Helmholtz- Zentrum für Ozeanforschung Kiel ZEBAU GmbH S+H Systemtechnik GmbH | Trimble Kompetenzzentrum Hansa Industrie Service GmbH & Co.KG Zebau GmbH Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) FBBC - FehmarnBelt Business Council Esri Deutschland Group GmbH Markenfilm Crossing GmbH Institut für Wetter- und Klimakommunikation GmbH Icopal GmbH Lux 100 lux100 Lichtdesign zum Wohlfühlen S+H Systemtechnik GmbH Esri Deutschland GmbH Helmholtz-Zentrum Geesthacht Provincie Fryslân, Niederlande The North Sea Region Programme Secretariat, Denmark ZEBAU ROYAL DANISH EMBASSY, BERLIN Richard Ditting GmbH & Co. KG BSU GIBet HCH SWM Hamburg GmbH AIV Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V. Deutsche Meteorologische Gesellschaft e.V. Deutscher Dachgärtner Verband Landesverband Hamburger Schulgeographen ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius Icopal GmbH HfMT Chopin-Gesellschaft Chorakademie Lübeck Deutsch-Italienischen Gesellschaft e. V Fjodor M. Dostojewskij- Gesellschaft Hamburg-St. Petersburg e.V. Gustav Mahler Vereinigung e.V. Hamburger Gitarrenforum Jugend musiziert priv. Schauspieler StudyHelp Clara Haskil Gesellschaft Rumänien Daniela und Jürgen Westphal-Stiftung e. V. Deutsch-Französisches Kulturfestival Deutsch-Italienischen Gesellschaft e. V Deutsch-Russische Gesellschaft e. V Donner & Reuschel Aktiengesellschaft Fjodor M. Dostojewskij- Gesellschaft Hamburg-St. Petersburg e.V. Gustav Mahler Vereinigung e.V. ICOM Initiative Jugendkammermusik Hamburg e.V. Jugend musiziert Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Eloise Jaffer (priv. Balletschule) Michael Theede (priv. Musiklehrer) TONALI -gemeinnützige Deutsch-Italienischen Gesellschaft e. V Deutsch-Russische Gesellschaft e. V elbcanto Chor Geigenbauer Gustav Mahler Vereinigung e.V. Hamburger Gitarrenforum Hamburger Hospiz e.V. Mieterverein Eloise Jaffer (priv. Balletschule) Michael Theede (priv. Musiklehrer) Valentina Holz (priv. Tanzschule) Studienstiftung d. dt. Volkes Weltmusik e.V. Drucksache 21/8702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 GmbH Weltmusik e.V. Full Service Fotoproduktions Agentur GmbH HFBK Filmproduktionsfirmen für Dreharbeiten; Chor, Theater und Kirche für Konzerte/Aufführungen und Proben; private Einrichtungen der Erwachsenenbildung; Behörden, Vereine, Stiftungen und Städtische Initiativen für Vortragsveranstaltungen; Architekturbüro für Präsentation