BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8712 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 12.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Entflohener Häftling aus der JVA Hahnöfersand Bereits am 30. März 2017 gelang einem 22-jährigen Gefangenen aus der JVA Hahnöfersand die Flucht. Er entkam offenbar über einen Seitenkanal der Elbe. Medienberichten zufolge seien auf beiden Ufern Fußspuren entdeckt worden. Wie sich aus der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8130 ergab, waren im Zeitraum zwischen August 2015 und Ende Januar 2017 insgesamt 77 Gefangene vorübergehend auf der Flucht; sieben von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht wieder gefasst beziehungsweise zurückgekehrt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der offene Vollzug und Vollzugslockerungen sind wichtiger Bestandteil eines modernen Strafvollzugs. Das schrittweise Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Freiheit und Selbstbestimmung stellt einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Resozialisierung dar. Der offene Vollzug und Vollzugslockerungen tragen dazu bei, dass die berufliche Perspektive und die Wohnungssituation nach der Haft gefördert, soziale Bindungen aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden und damit eine reibungslose Wiedereingliederung gelingt. Eine ständige und unmittelbare Beaufsichtigung der Gefangenen ist gesetzlich und konzeptionell in dieser Vollzugsform daher auch nicht vorgesehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie stellt sich die Flucht des 22-jährigen Gefangenen aus der JVA Hahnöfersand nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörden dar? 2. Wann wurde bemerkt, dass der Gefangene flüchtig ist? Welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet? Am 30. März 2017 gegen 17.15 Uhr teilte ein weiterer Jugendstrafgefangener einer Bediensteten mit, dass der Jugendstrafgefangene S. über den Distanzzaun hinter dem Gebäude des offenen Vollzuges (Haus 7) geklettert und Richtung der landwirtschaftlichen Gebäude entwichen sei. Daraufhin wurde von der Sicherheitszentrale Fluchtalarm ausgelöst und die unmittelbare Nacheile eingeleitet. Anschließend wurden die Polizei in Buxtehude sowie die zuständige Behörde informiert . Aus anderen Gründen befand sich die Revisionsgruppe der Justizbehörde in der Anstalt, die in die Suche durch Bedienstete der JVA Hahnöfersand miteinbezogen wurde. Die Suche konzentrierte sich dabei zunächst auf den Bereich Landwirtschaft und das umgebende Areal und wurde anschließend erweitert. Auch im offenen Bereich des Anstaltsgeländes wurde der Jugendstrafgefangene gesucht. Nach Eintreffen der Polizei in der JVA wurde ein Hubschrauber angefordert und dessen Einsatz koordiniert. Nacheilende Kollegen fanden Fußspuren an der Wasserkante Drucksache 21/8712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 außerhalb der Anstalt auf der Insel und auf der anderen Seite der Borsteler Binnenelbe . Noch am selben Tag informierte die Justizvollzugsanstalt die zuständige Aufsichtsbehörde . 3. Konnte der Gefangene zwischenzeitlich wieder gefasst werden beziehungsweise ist er freiwillig zurückgekehrt? Falls ja, wann? Er konnte bislang nicht gefasst werden und hat sich bisher auch nicht selbst gestellt. 4. Welche Informationen liegen den zuständigen Behörden über den Gefangenen vor? Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat er? Für den Fall, dass die Staatsangehörigkeit ungeklärt sein sollte, welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden bislang ergriffen, um eine Klärung herbeizuführen? Der Jugendstrafgefangene befand sich seit dem 2. April 2016 in Haft. Er verbüßte eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Einbruchdiebstahls . Am 4. Juli 2017 wäre das Strafende erreicht gewesen. Sein Lebensmittelpunkt ist Hamburg. Er ist gemäß § 50 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausreisepflichtig und aktuell auch nicht im Besitz einer Duldung nach § 60a AufenthG. Die nach der Einreise ohne Vorlage eines Passes mit „jugoslawisch“ angegebene Staatsangehörigkeit ist ungeklärt. Aufforderungen zur Passbeschaffung verliefen bislang ebenso erfolglos wie Rückübernahmeersuchen an Kroatien, Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina . 5. Wie hat sich die Anzahl der Entweichungen/Nichtrückkehr aus Vollzugslockerungen im Februar und März 2017 entwickelt? Bitte pro JVA, getrennt nach geschlossenem und offenem Vollzug, darstellen. Februar 2017 JVA Ausgangsgewährungen Freistellungsgewährungen Freigang* Anzahl NRK in % Anzahl NRK in % Anzahl NRK in % * BW 1 0 0,00 0 - - 0 - - * FB 53 1 1,89 0 - - 0 - - * GM 401 0 0,00 743 2 0,27 16 0 0,00 * HS OV 88 0 0,00 24 0 0,00 2 0 0,00 * HS 0 - - 0 - - 0 - - * SH 545 1 0,18 21 0 0,00 1 0 0,00 * UH 1 0 0,00 0 - - 0 - - März 2017 JVA Ausgangsgewährungen Freistellungsgewährungen Freigang* Anzahl NRK in % Anzahl NRK in % Anzahl NRK in % * BW 6 0 0,00 0 - - - - - * FB 54 0 0,00 0 - - - - - * GM 420 0 0,00 782 2 0,26 21 0 0,00 * HS OV 88 0 0,00 49 0 0,00 0 - - * HS 0 - - 0 - - - - - * SH 670 0 0,00 18 0 0,00 2 0 0,00 * UH 0 - - 0 - - - - - * BW = JVA Billwerder (geschlossener Vollzug), FB = JVA Fuhlsbüttel (geschlossener Vollzug ), GM = JVA Glasmoor (offener Vollzug), HS OV = JVA Hahnöfersand (offener Vollzug), HS = JVA Hahnöfersand (geschlossener Vollzug), SH = Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg (geschlossener Vollzug), UH=Untersuchungshaftanstalt (geschlossener Vollzug) Im Februar und März 2017 gab es keine Entweichung beziehungsweise Nichtrückkehr aus Ausführungen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8712 3 6. Wie viele der Gefangenen, die aus Vollzugslockerungen nicht in die JVA zurückgekehrt beziehungsweise die geflohen sind, befinden sich aktuell auf freiem Fuß? Acht Gefangene, die seit Januar 2013 bei der Gewährung von Vollzugslockerungen nicht in die JVA zurückgekehrt sind, befinden sich noch nicht wieder in Haft. Diese Gefangenen waren zum Zeitpunkt ihrer Nichtrückkehr alle im offenen Vollzug der JVA Glasmoor untergebracht. 7. Wie viele Entweichungen beziehungsweise Entweichungsversuche aus dem Maßregelvollzug hat es monatlich seit Januar 2016 gegeben? Aufgeführt werden Ausbrüche (Überwindung baulich technischer oder personeller Hindernisse), Fluchten (bei begleiteten Ausgängen/Ausführungen) und Entweichungen (Missbrauch einer Vollzugslockerung bei unbegleiteten Ausgängen). Die vom Strafvollzug abweichenden Voraussetzungen, Zielsetzungen und Anforderungen des Vollzugs der Maßregeln nach §§ 63, 64 StGB begründen die im Zusammenhang mit dessen Durchführung länderübergreifend konsentierte definitorische Unterscheidung von „Ausbruch“, „Flucht“ und „Entweichung“. 2016 Anzahl Januar 0 Februar 1 März 0 April 1 Mai 0 Juni 0 Juli 1 August 2 September 0 Oktober 0 November 2 Dezember 1 2017 Anzahl Januar 0 Februar 0 März 0 April Stand 13.4. 1 8. Wie viele Fluchtversuche hat es monatlich seit Januar 2016 in den einzelnen JVAs gegeben? Bitte pro JVA, getrennt nach geschlossenem und offenem Vollzug, darstellen. Fluchtversuch wird verstanden als misslungene Entweichung vom Anstaltsgelände oder während einer Ausführung. 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez * BW 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * FB 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * GM 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * HS OV 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 * HS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * UH 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 2017 Jan Feb Mrz bis 13. Apr * BW 0 0 0 0 * FB 0 0 0 0 * GM 0 0 0 0 Drucksache 21/8712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2017 Jan Feb Mrz bis 13. Apr * HS OV 0 0 0 0 * HS 0 0 0 0 * SH 0 0 0 0 * UH 0 0 0 0 Summe 0 0 0 0 * BW = JVA Billwerder (geschlossener Vollzug), FB= JVA Fuhlsbüttel (geschlossener Vollzug ), GM=JVA Glasmoor (offener Vollzug), HS OV= JVA Hahnöfersand (offener Vollzug), HS= JVA Hahnöfersand (geschlossener Vollzug), SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg (geschlossener Vollzug), UH=Untersuchungshaftanstalt (geschlossener Vollzug)