BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8714 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 12.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Inhaftierter aus der JVA Hahnöfersand entflohen – Wie ist der aktuelle Stand? Einem 22-jährigen Inhaftierten gelang aus dem offenen Vollzug der Hamburger Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand die Flucht. Der Mann war im Juni 2016 wegen Einbruchsdiebstahl verurteilt worden. Die Flucht gelang ihm schon am 30. März 2017. Seit dem 10. März 2017 war der Inhaftierte im offenen Vollzug. Immer wieder entweichen Inhaftierte aus den Hamburger Justizvollzugsanstalten . Konsequenzen hat der Senat bisher nicht gezogen. Speziell der offene Vollzug ist ein wichtiger Teil des Justizvollzugs, im Sinne einer funktionierenden Resozialisierung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der offene Vollzug und Vollzugslockerungen sind wichtiger Bestandteil eines modernen Strafvollzugs. Das schrittweise Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Freiheit und Selbstbestimmung stellt einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Resozialisierung dar. Der offene Vollzug und Vollzugslockerungen tragen dazu bei, dass die berufliche Perspektive und die Wohnungssituation nach der Haft gefördert, soziale Bindungen aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden und damit eine reibungslose Wiedereingliederung gelingt. Eine ständige und unmittelbare Beaufsichtigung der Gefangenen wäre nicht sachgerecht und ist gesetzlich und konzeptionell in dieser Vollzugsform daher auch nicht vorgesehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie konnte der Inhaftierte bereits am 30. März 2017 unbemerkt flüchten (bitte aus Sicht und nach Kenntnissen der zuständigen Behörde darstellen )? Welche Nationalität hat der 22-Jährige? 2. Ab welchem Zeitpunkt und durch wen wurde bemerkt, dass sich der Inhaftierte nicht mehr in der JVA Hahnöfersand befand? Die Staatsangehörigkeit von S. ist ungeklärt. Im Übrigen siehe Drs. 21/8712. 3. Warum wurde die Flucht erst fast zwei Wochen später bekannt? Das Vorkommnis war am darauffolgenden Tag, dem 31. März 2017, Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. 4. Wurde der Inhaftierte am 30. März 2017 von Justizvollzugsbediensteten beobachtet oder begleitet? Wenn ja, zu welchen Zeiten? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/8714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Jugendstrafgefangene befand sich im offenen Vollzug. Gefangene im offenen Vollzug werden weder ständig begleitet noch beobachtet. Der Gefangene hatte am Tag der Entweichung bei der morgendlichen Lebendkontrolle, während der Arbeit und der gemeinsamen Mittagsmahlzeit mit den dort tätigen Bediensteten Kontakt. 5. Zeigten sich Auffälligkeiten im Verhalten bei dem Inhaftierten? Wenn ja, seit wann und durch wenn wurden diese dokumentiert? Seit der Unterbringung im offenen Vollzug gab es keine Wahrnehmungen, die auf eine mögliche Entweichung hindeuteten. 6. Wie viele und welche Lockerungsmaßnahmen sind seit wann bezogen auf den 22-Jährigen umgesetzt worden (bitte begründen)? Der Gefangene befand sich seit dem 10. März 2017 im offenen Vollzug. Begleitete Ausgänge oder selbstständige Lockerungen wurden dem Gefangenen aufgrund der erst kurzen Aufenthaltsdauer noch nicht gewährt. 7. Wie viel Personal war am 30. März 2017 im offenen Vollzug in der JVA Hahnöfersand vor Ort? Gab es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Der offene Vollzug, in dem sich zum Zeitpunkt der Entweichung einschließlich S. sieben Gefangene befanden, ist mit einem Dienstposten ausgestattet. Dieser war besetzt. 8. Wie ist der aktuelle Stand der Umstände des Hergangs nach den Ermittlungen ? Die Fahndung wurde eingeleitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/8712. 9. Wie viele und welche vergleichbare Vorfälle hat es in den Jahren 2014 bis April 2017 in Hamburger Justizvollzugsanstalten (bitte Angaben in Jahren, unter Angabe der Straftaten der Inhaftierten und der Angabe der Justizvollzugsanstalt darstellen) gegeben? Entweichungen vom Anstaltsgelände im offenen Vollzug JVA Glasmoor JVA Hahnöfersand 2014 3 Delikte: - Bandendiebstahl, Hehlerei - versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl - Diebstahl, Körperverletzung 0 2015 0 0 2016 3 Delikte: - vorsätzliche Brandstiftung, fahrlässige Tötung im Straßenverkehr - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug, Trunkenheit im Verkehr 0 2017 (bis 13.4.) 0 1 Delikte: - Einbruchdiebstahl 10. Welche zuständige Stelle hatte seit wann Kenntnis von der Flucht des Inhaftierten und war seit wann mit dem Fall befasst? Siehe Drs. 21/8712.