BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8724 21. Wahlperiode 18.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 12.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Aufwendungen für Miete und Pacht bei der Flüchtlingsunterbringung Der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hat erklärt, dass ein umfassendes Kostencontrolling seit Beginn des Jahres 2016 kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche jeweiligen Kosten wurden im Jahr 2016 durch Miet- und Pachtzahlungen für Grundstücke, Immobilien beziehungsweise Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung verursacht a. für Einrichtungen der Erstaufnahme, Im Jahr 2016 fielen Miet- und Pachtzahlungen in Höhe von 53.396.507,15 Euro für Einrichtungen der Erstaufnahme an. b. für Einrichtungen der Folgeunterbringung? Im Jahr 2016 fielen Miet- und Pachtzahlungen in Höhe von 23.359.132,90 Euro für Einrichtungen der Folgeunterbringung an. 2. Wie viele Immobilien und Grundstücke sind angemietet beziehungsweise gepachtet? Mit Stichtag 31.12.2016 hatte f & w fördern und wohnen AöR 41 Grundstücke angemietet (zum Anmietungszeitraum unbebaut) sowie 59 Immobilien (inklusive Grundstück) angemietet. Eine gepachtete Immobilie wird vom DRK betrieben. Aktuell hat das Einwohnerzentralamt 18 Grundstücke, sieben Grundstücke mit Gebäuden, vier Gebäude und vier Schulimmobilien angemietet.