BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8735 21. Wahlperiode 21.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 13.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Frauenvollzug in der JVA Billwerder – Wie ist die aktuelle Situation? (II) Seit März 2016 sind inhaftierte Frauen von der JVA Hahnöfersand in die Teilanstalt für Frauen der JVA Billwerder verlegt worden. Eine Gefährdung der Resozialisierung der inhaftierten Frauen liegt, trotz räumlicher Trennung von den inhaftierten Männern, bereits vor. Es kam zu zwei direkten Vorfällen zwischen weiblichen und männlichen Inhaftierten. In einem Fall wurde eine Frau in der Ambulanz beleidigt.1 Der Fall ist bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig gemacht worden. Angesichts der 624 männlichen Inhaftierten muss der Frauenvollzug aber als geschützter Raum so ausgestaltet sein, dass es zu keinem Zusammentreffen kommen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie oft haben weibliche und männliche Inhaftierte in der JVA Billwerder seit November 2016 Sichtkontakte gehabt? Inwieweit gab es direkte Zusammentreffen mit welchen Konsequenzen zwischen weiblichen und männlichen Inhaftierten in der JVA Billwerder? Es ist in diesem Zeitraum zu keinem direkten Zusammentreffen zwischen weiblichen und männlichen Gefangenen gekommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6635. 2. Wie viele und welche Räumlichkeiten in der JVA Billwerder werden aktuell nur von weiblichen und männlichen Inhaftierten genutzt? Welche konkreten Nutzungszeiten gibt es? Siehe Drs. 21/6635. 3. Sind dem Senat Situationen bekannt, in denen das sogenannte Trennungsgebot nicht eingehalten worden ist? Wenn ja, welche, wann und warum? Nein. 4. Wie viele Inhaftierte, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden beziehungsweise sich wegen eines derartigen Tatvorwurfs in der Untersuchungshaft befanden, wurden seit dem Umzug der Teilanstalt für Frauen aus der JVA Billwerder verlegt? In welche JVA sind diese Täter seit November 2016 verlegt worden? In diesem Zeitraum wurden drei Gefangene von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder in die JVA Fuhlsbüttel verlegt. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Frauenvollzug in der JVA Billwerder – Wie ist die aktuelle Situation? Vom 15.11.2016. Drucksache 21/8735 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele Inhaftierte, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden beziehungsweise sich wegen eines derartigen Tatvorwurfs in der Untersuchungshaft befanden, wurden seit dem Umzug der Teilanstalt für Frauen aus der JVA Billwerder nicht verlegt? Keine. 6. Wie viele und welche Arbeitsplätze und Angebote zur Qualifizierung stehen den weiblichen Inhaftierten seit November 2016 zur Verfügungen? Gibt es Planungen für weitere Angebote? Wenn ja, welche und ab wann? Siehe Drs. 21/6635. 7. Wie viele Vollzeitäquivalente im Justizvollzug sind für wie viele Inhaftierte in der Teilanstalt für Frauen verantwortlich? Zurzeit sind bei einer durchschnittlichen Belegung im April 2017 von 72 Gefangenen 31,12 Vollzeitäquivalente der Teilanstalt für Frauen der JVA Billwerder (TAF) zugeordnet . Siehe auch Drs. 21/6635. Die Differenz zur Drs. 21/6335 erklärt sich durch Abgänge, die noch nicht nachbesetzt werden konnten. 8. Wie viele Haftplätze für inhaftierte Frauen sind derzeit in der JVA Billwerder tatsächlich belegt? a. Wie viele Haftplätze für Frauen sind derzeit nicht belegt in der JVA Billwerder? Am 13. April 2017 (Stichtag) waren 64 Haftplätze in der TAF belegt, 36 Haftplätze waren nicht belegt. b. Wie viele Haftplätze stehen insgesamt für den Frauenvollzug in Hamburg zur Verfügung? c. Wie viele Kapazitäten an Haftplätzen werden zur Verfügung stehen, wenn bei einer möglichen Kooperation inhaftierte Frauen aus Schleswig-Holstein nach Hamburg verlegt werden? Siehe Drs. 21/5780, 21/7435 und 21/8287. d. Mit welchem Personalbedarf plant der Senat bei einer möglichen Kooperation insbesondere beim Frauenvollzug? Wie viel Bedarf wird nach einer möglichen Verlegung inhaftierter Frauen aus Schleswig-Holstein nach Hamburg notwendig? Wird es dazu noch eine Bedarfsanalyse geben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Das ist Gegenstand der vertieften Prüfungen, im Übrigen siehe Drs. 21/8288. 9. Wie viele männliche Inhaftierte befinden sich derzeit in der JVA Billwerder und wie viele Haftplätze stehen zur Verfügung? Am Stichtag waren 645 männliche Gefangene in der JVA Billwerder untergebracht. Es stehen insgesamt 673 Haftplätze zur Verfügung. 10. Welche Planungen und Prüfungen zu welchen Grundstücken in Billwerder beziehungsweise in der Nachbarschaft der JVA Billwerder liegen bisher vor? a. Gibt es Planungen und Prüfungen zu Baugenehmigungen? b. Wenn ja, zu welchen Grundstücken und wie ist der Stand der Genehmigungsverfahren (bitte genau darstellen)? Siehe Drs. 21/7533.