BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8741 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Nach welcher Methode liefert der Senat seine Wohnungsbaugenehmigungszahlen ? Seit 2011 veröffentlicht der Senat seine eigenen Zahlen bezüglich der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Hamburg. Nach dem Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau – übermitteln die Bezirke an den Wohnungsbaukoordinator zum 5. eines jeden Monats die Zahl der im Vormonat genehmigten Wohnungen. Die Bezirke erhalten Prämien für die Meldung von Baugenehmigungen . Parallel dazu liefert das Statistikamt Nord gemäß eines einheitlichen und methodisch einwandfreien Verfahrens, das für die gesamte Bundesrepublik gilt, regelmäßig Zahlen zu den Wohnungsbaugenehmigungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchen Gründen hat der Senat im Jahre 2011 ein eigenes Berichtswesen bezüglich der Baugenehmigungszahlen durch die Bezirke in Hamburg eingerichtet? 2. Aus welchen Gründen greift der Senat bei der Veröffentlichung der Baugenehmigungszahlen nicht auf die Zahlen des Statistikamtes Nord zurück? Siehe Drs. 20/2002 und Drs. 20/2891. 3. Nach welchem methodischen Verfahren liefern die jeweiligen Bezirke ihre Zahlen bezüglich der Baugenehmigungen an den Wohnungsbaukoordinator (bitte einzeln auflisten)? In allen Bezirken werden die Zahlen auf gleiche Weise erhoben. Bei jeder zu erteilenden Baugenehmigung wird die Anzahl der mit diesem Bescheid genehmigten Wohnungen im Vorgangsbearbeitungsprogramm (BaCom) erfasst. Das federführende Bezirksamt wertet die Daten über ein Datawarehouse aus und stellt sie den Bezirken zur Verfügung. Diese überprüfen die Zahlen auf Plausibilität und melden die Zahlen gemäß Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau zum 5. des Folgemonats an den Wohnungsbaukoordinator. 4. Gibt es im Senat Bestrebungen, bezüglich der berichteten Zahlen zu den Wohnungsbaugenehmigungen die bisher uneinheitlichen Methoden der Bezirke zu vereinheitlichen? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Wenn nein, warum nicht? Entfällt. Drucksache 21/8741 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie erklärt sich der Senat die unterschiedlichen Zahlen bezüglich der Wohnungsbaugenehmigungen in seinen eigenen Berichten und in denen des Statistikamtes Nord? Siehe Drs. 20/2002, Drs. 20/2891, Drs. 20/11209 und Drs. 21/3865. 6. Auf Initiative der SPD wurden bereits in der 20. Wahlperiode die Prämien für die Bezirke, die diese für die Erteilung von Baugenehmigungen erhalten , erhöht und 281.000 Euro auf den Titel „Zentral veranschlagte Ausgaben für den „Förderfonds Bezirke““ (09.2.9810.548.03) übertragen (siehe Drs. 20/13956). a) Wurden diese Prämien an die Bezirke in der 21. Wahlperiode erneut erhöht? Wenn ja, aus welchem Titel und in welcher Höhe? Mit der Fortschreibung des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau vom 26. August 2016 wird künftig jede genehmigte Wohneinheit unabhängig von der Gesamtzahl der Wohnungsbaugenehmigungen mit 250 Euro prämiert. b) Für welche Zwecke werden die Prämien von den Bezirken ausgegeben ? Die Verwendung der Mittel unterliegt den Entscheidungen der Bezirksversammlungen. c) Sieht der Senat die Gefahr, dass es durch dieses Anreizsystem zu voreiligen Meldungen von Baugenehmigungen kommen kann? Nein. d) Aufgrund welcher vorliegenden Daten werden die Prämien an die Bezirke ausgegeben? Aufgrund der Anzahl der Wohnungsbaugenehmigungen, einer Bewertung der Gewerbeförderung und der Einnahmen von Verwaltungsgebühren aufgrund der Baugebührenordnung . 7. Ursprünglich war eine Berichtspflicht der Bezirke bezüglich der erteilten Baugenehmigungen abgeschafft worden, um diese zu entlasten. Aus welchen Gründen hat der Senat seit 2011 dieses Berichtswesen wieder eingeführt, statt sich auf die methodisch einwandfreien Zahlen des Statistikamtes Nord zu verlassen? Siehe Antwort zu 1. und 2. 8. Aus welchen Gründen greift der Senat in seinem Wohnungsbaubericht bezüglich der Zahlen zu den erteilten Baugenehmigungen und den fertiggestellten Wohneinheiten auf unterschiedliche Quellen zurück (Wohnungsbaukoordination , Statistikamt Nord)? Als Grundlage für den Wohnungsbaubericht werden die Quellen gewählt, die geeignete Daten zur Verfügung stellen.