BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8744 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Elbphilharmonie – (K)ein Haus für Alle? Noch im Januar behauptete Bürgermeister Olaf Scholz, die Elbphilharmonie sei ein Gebäude für alle (Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/hamburgerelbphilharmonie -ein-gebaeude-fuer-alle-buerger.694.de.html?dram:article_id =376061). Behindertenverbände und Betroffene stellten nach der Eröffnung fest, dass die Elbphilharmonie für Menschen mit Behinderung voller Stolperfallen und anderer Gefahren ist. Auch zahlreiche Menschen ohne Behinderung haben Stürze erlitten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurde das Thema Barrierefreiheit in der damaligen (Bau-)Planung der Elbphilharmonie berücksichtigt? Wenn ja, inwieweit? Wenn nein, warum nicht? Ja, siehe Drs. 20/13347. 2. Im Hamburger Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention heißt es auf Seite 39 im Abschnitt Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung: „Im Sinne eines „Design für Alle“ soll für möglichst alle Menschen das bauliche Umfeld in seiner ganzen Vielfalt ohne Hindernisse zugänglich sein.“ Welche Rolle spielte das Konzept „Design für Alle“ bei den (Bau-) Planungen? Der Landesaktionsplan wurde erst am 18. Dezember 2012, nach Abschluss der Planungen zur Elbphilharmonie, vom Senat beschlossen. Siehe dazu auch Drs. 20/5026. Unabhängig davon spielte die barrierefreie Zugänglichkeit selbstverständlich eine Rolle bei den Planungen, siehe Antwort zu 1. 3. Welche Nachbesserungen sind geplant? Bitte Maßnahmen auflisten. 4. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Nachbesserungen? Bitte für die jeweiligen Maßnahmen aufschlüsseln. 5. Zu welchem Zeitpunkt sollen die Maßnahmen abgeschlossen sein? Bitte für die jeweiligen Maßnahmen aufschlüsseln. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 6. Wie bewertet der Senat die Aussage des Blinden- und Sehbehindertenvereins , die Elbphilharmonie müsse nicht nur Wahrzeichen, sondern Drucksache 21/8744 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auch „ein deutliches Zeichen für Barrierefreiheit sein“ (Quelle: http://www.abendblatt.de/hamburg/elbphilharmonie/article210199357/Ver ein-empoert-Elbphilharmonie-ist-nicht-barrierefrei.html). Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 7. Wurden Behindertenverbände in die damalige Planung der Elbphilharmonie einbezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Ja, siehe Drs. 20/13347. 8. Werden die Behindertenverbände in die aktuell geplanten Nachbesserungen einbezogen? Wenn ja, welche Verbände und wann? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde hat die Sachlage sowohl mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH) als auch der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen erörtert. Mit dem BSVH ist eine Fortsetzung des Dialoges vereinbart, sobald bemusterungsfähige Planungen vorliegen.