BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8746 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Bergedorfer Schloss bald ohne Café? Das Bergedorfer Schloss ist als Bauwerk selbst und mit seinem „Museum für Bergedorf und die Vierlande“ eine der wertvollsten kulturellen Einrichtungen im Hamburger Osten. Belebt wird das Schloss noch durch das Café in seinen Räumlichkeiten. Nach jahrelangem juristischem Tauziehen wurde die Café- Betreiberin aus dem Bergedorfer Schloss geklagt. Nachdem die Wirtin vor dem Oberlandesgericht unterlag, muss sie nunmehr ihr Schloss-Café kurzfristig räumen. Damit könnten neben ihrer Existenz auch die des Vereins der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V. und das Ehrenamt beschädigt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die vormals selbständige Stiftung Museum für Hamburgische Geschichte (MHG) hat am 23. Mai 2007 mit dem Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V. einen Vertrag über Flächen des im Bergedorfer Schloss gelegenen und als Außenstelle des MHG geführten Museums für Bergedorf und die Vierlande abgeschlossen . Der bis Jahresende befristete und sich automatisch jährlich verlängernde Vertrag sah den Betrieb eines Cafés im Schloss vor und erlaubte die Weiterverpachtung . Mit den Änderungen des Hamburgischen Museumsstiftungsgesetzes (Hmb- MuStG) hat 2008 zunächst die SHMH und 2013 das Bezirksamt Bergedorf die Zuständigkeit für die Bergedorfer Museen Rieck Haus und Museum für Bergedorf und die Vierlande und damit die Rechtsnachfolge sowie die Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen übernommen. Dies schließt den zwischen dem MHG und dem Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V. geschlossenen Pachtvertrag ein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) Eigentümerin des Bergedorfer Schlosses oder noch immer die Kulturbehörde? Bitte ausführen. Mit der Überführung der Bergedorfer Museen in die Zuständigkeit des Bezirksamts Bergedorf war auch das Ziel verbunden, das Bergedorfer Schloss an die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH beziehungsweise letztlich in die Verwaltung der Hamburgischen Immobilien Management Gesellschaft mbH (seit der Verschmelzung 2016: Sprinkenhof GmbH) zu übergeben und den Betrieb dem Bezirksamt zu überlassen (siehe Drs. 20/5704). Sämtliche auf die Bergedorfer Museen entfallenden Mittel wurden 2013 in den Einzelplan des Bezirksamts Bergedorf übergeleitet, die Übertragung von Grundstück und Gebäude des Bergedorfer Schlosses an das Bezirksamt Bergedorf wurde 2014 beantragt, bisher jedoch noch nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Überführung von städtischen Kulturimmobilien in ein Mieter-Vermieter-Modell finden derzeit vertiefende Drucksache 21/8746 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Klärungsgespräche statt. Die Immobilie befindet sich daher noch im Verwaltungsvermögen der Behörde für Kultur und Medien. 2. Wer ist als Kläger der Räumungsklage auf wessen Veranlassung aufgetreten ? Bitte ausführen. 3. Was war der Grund für die Räumungsklage? 4. Woran ist eine Mediation gescheitert? Bitte ausführen. Kläger ist das zuständige Bezirksamt Bergedorf. Die Räumungsklage wurde eingereicht , nachdem sowohl außergerichtliche Verhandlungen als auch eine Mediation zu keiner Einigung mit dem Verein der Freunde des Museum für Bergedorf und die Vierlande e.V. und der Pächterin geführt haben. Über den Verlauf der Mediation haben alle teilnehmenden Parteien Stillschweigen vereinbart. Grund für die Klage waren Probleme im betrieblichen Ablauf infolge der bestehenden Haupt- und Unterpachtverträge . 5. Bis wann müssen die Räumlichkeiten des Cafés im Bergedorfer Schloss geräumt sein? 6. Welche Ausstattung darf beziehungsweise muss nach der Räumung in den Räumlichkeiten verbleiben und insbesondere was passiert mit der Küche und dem eingebauten Inventar des „Café Möller“ auch in puncto Denkmalschutz? Die denkmalgeschützte Einrichtung des „Café Möller“ wurde dem Bergedorfer Schloss per Schenkungsvertrag vom 1. Mai 1991 zur Café-Nutzung überlassen und umfasst außer dem eingebauten Inventar auch die gesamte Einrichtung und Gebrauchsutensilien wie Geschirr und Backstubengegenstände. Veränderungen unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt des Denkmalschutzamtes. Die Nutzungsrechte liegen beim Bezirksamt, das gesamte Inventar muss daher im Museum verbleiben. Für die Räumung bestehen noch keine Fristen, da noch kein vollstreckbares Urteil vorliegt. Die Pächterin hat dem Bezirksamt die Absicht mitgeteilt, die Räume zum 31. Mai 2017 zu räumen. Die von der Pächterin eingebrachte Kücheneinrichtung ist, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, beim Auszug zu entfernen. 7. Reicht die nach der Räumung vorhandene Ausstattung für einen reibungslosen und nahtlosen, gegebenenfalls provisorischen Weiterbetrieb aus? Wenn ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Wenn nein, wieso nicht und wie geht es weiter? 8. Sind Regelungen für den Café- oder einen sonstigen gastronomischen Betrieb im Innenhof des Schloss vorgesehen? Wenn ja, welcher Art sind diese und wie soll damit eine mögliche Belegungskonkurrenz zwischen Café (Gastronomie) und Museum verhindert werden? Wenn nein, wie soll ohne Vertrag die Nutzung des Innenhofes geregelt werden? 9. Welche Anstrengungen wurden/werden unternommen, um einen möglichst nahtlosen Betrieb einer Gastronomie im Bergedorfer Schloss aufrechtzuerhalten ? Soweit keine konkreten Maßnahmen zur Fortsetzung geplant sind, wieso wurde der angeblich vom OLG angeregte Kompromiss , den Café-Betrieb bis Jahresende fortlaufen zu lassen, ausgeschlagen ? 10. Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt selbst Überlegungen angestrengt hat, den Cafébetrieb zu übernehmen? 11. Welche Anforderungen hat das Amt für die Ausschreibung einer Gastronomie im Bergedorfer Schloss? Wenn es keine gibt, wie erklärt sich das planlose Vorgehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8746 3 Das Rechtsverfahren ist formal noch nicht abgeschlossen, da noch keine schriftliche Urteilsbegründung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vorliegt. Von daher sind auch die Planungen zum weiteren Betrieb noch nicht abgeschlossen. Die Übernahme des Cafébetriebs durch das Bezirksamt ist nicht vorgesehen. 12. Ist es zutreffend, dass der Stiftungsrat der Stiftung Historische Museen Hamburg (SHMH) am 15. November 2010 den Beschluss gefasst hat, der Cafe-Betreiberin einen Pachtvertrag über zwei Mal fünf Jahre mit einer Entschädigungsklausel für den Fall anzubieten, dass die SHMH vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt (siehe Protokoll TOP 8)? Wenn ja, wieso hat die SHMH diesen Vertrag nicht im eigenen Namen abgeschlossen? 13. Ist es zutreffend, dass auf Grundlage dieses Beschlusses der Stiftungsrat beziehungsweise der Vorstand der SHMH den Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V. gebeten hat, einen solchen Vertrag mit der Cafe-Betreiberin abzuschließen? Wenn ja, wurde dieser Vertrag von der SHMH vorbereitet? Wenn nein, wer hat diesen Vertrag entworfen? 14. Stimmt es, dass die SHMH mit dem Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V. ebenfalls einen Vertrag zur Nutzung des Bergedorfer Schlosses auf zwei Mal fünf Jahre vorbereitet hatte, der dann aber vom Vorstand beziehungsweise Stiftungsrat der SHMH nicht unterzeichnet wurde? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Vereinbarungen hat die SHMH auf Grundlage ihres Beschlusses auf der 2. Sitzung des Stiftungsrats der SHMH am 15. November 2010 zu TOP 8 (Pachtvertrag Museum Bergedorf) mit dem Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V. stattdessen vorbereitet beziehungsweise geschlossen? 15. Warum wurde die mündliche Zusage der SHMH gegenüber dem Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V., den Pachtvertrag auf zwei Mal fünf Jahre durchzuführen, vom Bezirksamt gebrochen? 16. Welche Haftungsrisiken ergeben sich hieraus für den Verein, die SHMH und/oder das Bezirksamt? In der Stiftungsratssitzung der SHMH am 15. November 2010 wurde der Stiftungsrat über noch laufende Vertragsverhandlungen zum Pachtvertrag zwischen dem Stiftungsvorstand und dem Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V. sowie zwischen dem Verein und der Unterpächterin über Räumlichkeiten des Cafés und des Museums im Bergedorfer Schloss informiert. Die Kündigung des zwischen der Stiftung und dem Verein bestehenden Vertrags und ein direkter Vertragsschluss zwischen der Stiftung und der Café-Betreiberin waren für den Stiftungsvorstand keine Option. Der Stiftungsrat der SHMH hat vom Sachstand des Pachtvertrags Kenntnis genommen und beschlossen, den Vertrag mit einer Ausstiegsoption für die Stiftung nach fünf Jahren auf zweimal fünf Jahre abzuschließen. Haftungsrisiken ergeben sich daraus für das Bezirksamt und die SHMH nicht. 17. Mit welcher Begründung hat man sich dazu entschieden, derartige Haftungsrisiken aus einer gebrochenen mündlichen Zusage einzugehen? Entfällt. 18. Ist es zutreffend, dass die Leiterin der Bergedorfer Museumslandschaft den Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und die Vierlande e.V. und seine ehrenamtlichen Helfer nach Abschluss der Sanierungsarbeiten nicht wieder ins Schloss zurückkehren lassen will und wie verhält Drucksache 21/8746 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 sich das Bezirksamt beziehungsweise die Kulturbehörde dazu? Bitte ausführen. 19. Möchte die Leiterin der Bergedorfer Museumslandschaft das Café im Bergedorfer Schloss zugunsten von Beratungs- und Tagungsräumen aufgeben? Wenn ja, wie verhält sich das Bezirksamt beziehungsweise die Kulturbehörde dazu? Wenn nein, gibt es sonstige Alternativpläne zu einer gastronomischen Nutzung des „Schlosscafés“? Nein. Die Überlegungen zur Nutzung der Räumlichkeiten im Bergedorfer Schloss sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 11.