BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8750 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Haben die Hilfsorganisationen in der Flüchtlingsunterbringung ihre Schuldigkeit getan und können gehen? „Das Gebäude am Albert-Einstein-Ring wird ab 1. März 2017 aufgrund des bestehenden Betreibervertrages vom DRK-Landesverband als örU betrieben und wird bis Mai 2017 sukzessive mit 450 Plätzen belegt“, hieß es noch in Drs. 21/8055 vor wenigen Wochen. Nun wurde jedoch bekannt, dass der DRK-Landesverband die Einrichtung nur noch bis zum Herbst betreiben wird. Dies ist von besonderem Interesse, da diese öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) zu den wenigen gehört, die bisher nicht vom städtischen Unternehmen f & w fördern und wohnen AöR betrieben wird, obwohl Rot-Grün im Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ (Drs. 21/5231) zugesagt hatte, auch die Folgeunterkünfte für andere Betreiber zu öffnen. Doch das ist bisher kaum erfolgt. Die Stadt Hamburg verdankt den Hilfsorganisationen viel in Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise. Ohne ihre Bereitschaft, in großer Not nahezu auf Zuruf Ersteinrichtungen zu betreiben , hätte die Stadt ihre Verpflichtungen zur Erstunterbringung nicht erfüllen können. Jetzt, wo der Druck des Flüchtlingszugangs nachgelassen hat, werden die Hilfsorganisationen vor die Tür gesetzt. Wettbewerb ist nicht erwünscht. Ein fragwürdiger Umgang des Senats mit Stützen unserer Gesellschaft , der sich da offenbart. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1. Zu wann wird der DRK-Landesverband die ÖrU Albert-Einstein-Ring noch betreiben? Der DRK-Landesverband betreibt die Unterkunft Albert-Einstein-Ring noch bis zum 31. Oktober 2017. 2. Von welcher Seite erfolgte die Kündigung? 3. Was sind die Gründe für die Kündigung? Es erfolgte keine Kündigung, da der Betrieb durch das DRK vertragsgemäß nach zwei Jahren Laufzeit (ab Beginn der Belegung) einvernehmlich endet. 4. Wann wird durch welche Stelle der Betrieb der Folgeunterkunft neu ausgeschrieben ? Wenn keine Ausschreibung geplant ist, warum nicht? Siehe Drs. 21/8600. 5. Gab es Probleme bei der Abrechnung? Wenn ja, wie sahen diese aus? Nein. Im Übrigen: entfällt. Drucksache 21/8750 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wann liegen voraussichtlich die Übersichten über die Kosten der einzelnen Flüchtlingsunterkünfte nach dem jeweiligen Entstehungszeitraum für das Jahr 2016 und die ersten Monate 2017 vor? Unter anderem in den Drs. 21/8294 und 21/8425 wurden diese zeitnah in Aussicht gestellt. Die monatliche Aufschlüsselung der Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen 2016 für die Bereiche Personal, Nahrungsmittel, Bewachung und Reinigung wurden bereits unter www.hamburg.de/fluechtlinge veröffentlicht. Die übrigen Kostenarten werden derzeit aufbereitet. Die Prüfung der für 2017 eingereichten Kosten ist noch nicht abgeschlossen. 7. Gab es in letzter Zeit noch bei anderen Flüchtlingsunterkünften (EA und örU) Betreiberwechsel beziehungsweise stehen diese in diesem Jahr an? Wenn ja, wann, warum, an welchem Standort und welche Betreiber (alt und neu) waren involviert? Siehe Drs. 21/8600. Im Übrigen sind keine weiteren Betreiberwechsel geplant. 8. Welche grundsätzliche Haltung nimmt der Senat ein in Bezug auf die Vergabe und die Ausschreibung von Flüchtlingsunterkünften EA und ÖrU an Hilfsorganisationen und Träger der freien Wohlfahrtspflege? Wie wird die eine regelhafte Vergabe ohne Ausschreibung im Bereich der ÖrUs rechtlich und politisch begründet? 9. Hat eine Evaluation des Vergabeverfahrens für die Unterkunft „Am Aschenland II“, wie von der Sozialsenatorin angekündigt, stattgefunden? Wenn ja, was waren die wesentlichen Ergebnisse? 10. Liegt diese vor? Wenn ja, wo ist sie veröffentlicht? Ist diese über das Transparenzportal einsehbar? Siehe Drs. 21/8600. 11. Wird für den ÖrU/Perspektive Wohnen Standort Suurheid/Rissen eine Ausschreibung für den Betrieb der ÖrU, wie im Bürgervertrag zugesagt, erfolgen? Wenn ja, wann? Wenn nein, mit welcher Begründung erfolgt keine Ausschreibung? Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist zum Ende des 2. Quartals 2017 geplant.