BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8757 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: „Virtuelles Depot“ und Einsatz von Port Feeder Barges – Wie ist der aktuelle Stand? Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 5. November 2014 (9 K 1280/13) die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet, den gültigen Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Emissionswertes für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 µg/m3 enthalte. Nun droht der Freien und Hansestadt Hamburg sogar ein Zwangsgeld für den Fall, dass der Luftreinhalteplan bis zum 30. Juni 2017 nicht fortgeschrieben wird. Insofern besteht für die Freie und Hansestadt Hamburg Handlungsdruck. In diesem Zusammenhang sind klimafreundliche Umfuhren auf dem Wasser mit LNG (Flüssigerdgas) eine sinnvolle Alternative, um Grenzwerte im Hafen einzuhalten . Zudem ist der Stand zum „virtuellen Depot“ zu hinterfragen, welches den Hafen verkehrlich entlasten sollte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie hoch ist der maximale Emissionswert für Stickstoffdioxid im Hamburger Hafen? Von April bis Juli des Jahres 2016 wurden drei Sensoren an unterschiedlichen Standorten im Hafen installiert. Zusätzlich wurden die Daten eines Jahres (September 2015 bis August 2016) zweier hafenrelevanter Messstationen aus dem städtischen Luftmessnetz der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ausgewertet. Die Sensoren registrierten unter anderem die Konzentration der Stickstoffdioxide (als NO und NO2) in der Luft. Der nach der 39. BImSchV zulässige Jahresgrenzwert für NO2 wird sicher eingehalten. Grenzwerte nach 39. BImSchV Ermittelte Werte 2015 Ermittelte Werte 2016 NO2 Jahresgrenzwert: 40 µg/m³ Jahresmittelwert: 35 µg/m³ Jahresmittelwert: 34 µg/m³ Stundengrenzwert: 200 µg/m³ Stundenmaximalwert: 105 µg/m³ Stundenmaximalwert: 132 µg/m³ 2. Laufen derzeit Verhandlungen zwischen der HHLA und Betreibern der Port Feeder Barges zum Einsatz wasserseitiger Umfuhren? 3. Gibt es derzeit oder gab es einen Testbetrieb für Port Feeder Barges? a. Wenn ja, seit wann läuft/lief der Testbetrieb wo? Was sind/waren die Ergebnisse? Drucksache 21/8757 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wenn nein, warum nicht? Bis wann soll es gegebenenfalls einen Testbetrieb geben? 4. In welchem Umfang soll eine wasserseitige Umfuhr mit Port Feeder Barges umgesetzt werden und bis wann soll es nach Ansicht des Senates zum Einsatz von Port Feeder Barges im Hamburger Hafen kommen? 5. In welchem Umfang sollen die Straßen jeweils bis wann mithilfe von Container Barges beziehungsweise Port Feeder Barges entlastet werden ? Bitte genaue Zielwerte und Daten angeben, bis wann diese Zielwerte jeweils zu erreichen sind. Siehe Drs. 21/6817. 6. Wie viele Lkws wurden beziehungsweise wurden schätzungsweise jeweils durch Port Feeder Barges beziehungsweise Binnenschiffe ersetzt? Bitte für 2016 bis 27. März 2017 angeben. Im Jahr 2016 wurden per Binnenschiff 67.570 TEU umgefahren. Dies entspricht circa 63.350 Lkw-Fahrten. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Angaben vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/6817. 7. In welchem genauen Umfang sind für die Erhöhung der hafeninternen, wasserseitigen Umfuhren im Jahr 2016 bereits Mittel aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg geflossen? Bitte angeben in welcher Form und wofür jeweils. Im Jahr 2016 sind für Ausbaggerungsarbeiten des Neuhöfer Kanals 2.666.000 Euro aufgewendet worden. 8. Wie ist der aktuelle Stand zu dem Projekt „virtuelles Depot“? In welcher Phase befindet sich das Projekt? Die Pilotphase wurde am 30. Juni 2016 planmäßig beendet (siehe auch Drs. 21/5916). Dem schloss sich eine Evaluierungsphase bis Ende des Jahres an, in der eine sach- und fachgerechte Bewertung des Systems im Praxisbetrieb durchgeführt und parallel sinnvolle Funktionserweiterungen beziehungsweise -optimierungen vorgenommen wurden. Um das Virtuelle Depot in einen privatwirtschaftlich organisierten Regelbetrieb zu überführen, findet parallel ein Ausschreibungsverfahren statt. Der Betrieb des Systems wird währenddessen bis zu einer Übergabe fortgesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5916. 9. Wie sind die Ergebnisse des ersten Testbetriebs und wie funktioniert das Projekt derzeit? Gibt es Abweichungen zu den ursprünglichen Planungen ? Wenn ja, welche und warum? 10. Wie viele Unternehmen und Reedereien beteiligen sich an dem Projekt „virtuelles Depot“? 11. Wie viele Unternehmen haben sich bisher tatsächlich über das „virtuelle Depot“ informiert, wo welche Container frei sind und dann direkt untereinander leere Boxen ausgetauscht? Bis Ende März des Jahres 2017 wurden rund 1.200 Container getauscht und rund 2.170 Lkw-Fahrten vermieden. Es gibt keine Abweichungen gegenüber den Planungen . Derzeit beteiligen sich über 40 Unternehmen und Reedereien an dem Projekt beziehungsweise haben sich in das System einweisen lassen. 12. Wie hat sich der prozentuale Anteil der Unternehmen entwickelt, die sich an der Datenbank beteiligen (bitte seit Abschluss der Testphase darstellen )? Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise die HPA bisher unternommen, um den Anteil zu erhöhen? Schätzungsweise nehmen fast 90 Prozent aller Hamburg anlaufenden Container- Linienreedereien sowie 20 Prozent der im Fachverband der Packbetriebe organisier- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8757 3 ten Unternehmen an dem Projekt teil. Während der Evaluierungsphase wurden weiterhin kontinuierlich Akquisitionsgespräche mit potenziellen oder interessierten Unternehmen geführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5916. 13. Welche Zielgrößen hat die BWVI beziehungsweise die HPA für die Beteiligung der Unternehmen an dem „virtuellen Depot“ bisher definiert? Bis wann soll ein bestimmter Nutzeranteil der Unternehmen erreicht werden? Siehe Drs. 21/5916. 14. Wie wurde das „virtuelle Depot“ eingerichtet? Welches Unternehmen hat die BWVI beziehungsweise die HPA unterstützt beziehungsweise den Auftrag aus welchem Grund erhalten? Mit welchen Unternehmen wurden zudem Gespräche mit welchem Ergebnis geführt? Siehe Drs. 21/4933. 15. Wie hoch sind die derzeitigen und wie hoch sind die geplanten Kosten für das „virtuelle Depot“? a. Gibt es seit dem Stand in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/5916 vom 20.09.2016 weitere Kosten, die hinzugekommen sind? b. Wenn ja, in welcher Höhe und wie setzen sich die Kosten zusammen ? Die in Drs. 21/5916 benannte Kostenplanung hat weiterhin Gültigkeit. Mit Ende des 1. Quartals des Jahres 2017 sind kumuliert knapp 117.000 Euro aufgewendet worden. 16. Welche Kosten in welcher Höhe hat die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die HPA zu tragen? Aus welcher Produktgruppe welches Haushaltsplans sollen diese Kosten finanziert werden? Alle Kosten werden durch die HPA getragen. 17. Wie trägt das „virtuelle Depot“ zur Entlastung des Verkehrs im Hamburger Hafen bei? Siehe Antwort zu 9. bis 11. 18. Welche aktuellen Probleme sind bisher seitens der beteiligten Unternehmen zu dem „virtuellen Depot“ bekannt geworden? Wie hat der Senat beziehungsweise die HPA darauf regiert? Die beteiligten Unternehmen haben keine Probleme angemerkt.