BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8759 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Regionalisierungsgesetz In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11. April 2017 meinte der Leiter des Amtes Verkehr meine Frage, wie viele der Mittel, die Hamburg aus dem Regionalisierungsgesetz zustehen, in den Jahren 2017, 2018 und 2019 noch frei sind, mit „ausreichend“ beantworten zu müssen. Eine solche Antwort ist der Würde des Parlamentes nicht angemessen und nicht geeignet, beurteilen zu können, welche Folgen die Verwendung von 600.000 Euro für ein längeres Dach der geplante S-Bahn-Station Ottensen haben wird. Deshalb ist diese Frage auf diesem Wege zu klären. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mittel stehen Hamburg in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aus dem Regionalisierungsgesetz zu? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 5 stehen Hamburg für die genannten Jahre folgende Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung: 2017 2018 2019 163.206.000 € 169.211.000 € 175.379.000 € 2. Welche Projekte werden in welchem Jahr mit welchem Betrag damit finanziert? Folgende Ausgaben und Auszahlungen sind für Projekte und Maßnahmen geplant, wobei auch angesparte Reste aus Vorjahren und Rückflüsse in die rollierende, von Verkehrsvertragsabrechnungen und Baufortschritten abhängige Planung eingehen: 2017 2018 2019 205.241.000 € 238.643.000 € 212.545.000 € Regionalisierungsmittel werden im Zentralen Programm eingenommen und bedarfsgerecht auf die Maßnahmen und Projekte übertragen. Die folgenden Projekte und Maßnahmen werden nach derzeitiger Planung in den Jahren 2017 bis 2019 aus Regionalisierungsmitteln finanziert: 1. Beitrag an Niedersachsen für Verkehre des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hamburg (unter anderem durch KVG-Stade) 2. Betriebskostenzuschüsse 3. Zahlungen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 4. Nachtverkehr (nur S-Bahn) 5. Erhöhte Sicherheit S-Bahn Drucksache 21/8759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Erneuerungsprogramm S-Bahnhöfe (per Stationsentgelte-FHH-Anteil) 7. Kostenbeteiligung P+R-Anlagen 8. Betriebskosten und Mehrkostenanteil Flughafen S-Bahn 9. Verkehrsleistungen im ÖPNV 10. Haltestellenumfeldkoordinator 11. Erhöhte Sicherheit U-Bahn 12. ÖPNV-Schulung mobilitätseingeschränkter Menschen 13. Planungskosten S4 Leistungsphasen (Lph). 3-4 14. Planungskosten S-Bahnstation bei den Elbbrücken Lph 1-4 15. Planungsleistungen der Lph 1 bis 4 nach HOAI für die Elektrifizierung der AKN- Strecke A1/S 21 Eidelstedt bis Kaltenkirchen 16. Kostensteigerung bei bestellten Verkehrsleistungen des SPNV aus dem Trassenpreissystem 2017 17. U5 City-Nord – Innenstadt – Siemersplatz, Machbarkeitsuntersuchung 18. U5 Bramfeld – Steilshoop – City-Nord, Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 19. U5 Machbarkeitsuntersuchung weitere Abschnitte 20. U4 Horner Geest Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 21. U5 Ost Rechtsberatung 22. Mehrzweckbereiche S-Bahnfahrzeuge Baureihe 474 23. Vereinbarung FHH/DB AG zur Wartung der Fernhinweise an S-Bahnstationen 24. Mehrleistungen S1 Wedel-Blankenese 25. ZOB Barmbek 26. Verkehrsanlage Poppenbüttel (barrierefreie Umgestaltung) 27. S-Bahn-Station bei den Elbbrücken ab Lph 5 28. Verbindungsbauwerk Elbbrücken ab Lph 5 29. S-Bahn-Haltestelle Ottensen 30. CCH – barrierefreie Erreichbarkeit vom Dammtorbahnhof 31. S21 – Elektrifizierung AKN – Bau 32. Neubau U1-Station Oldenfelde 33. Zugbildungsanlage S-Bahn Stellingen/Eidelstedt 3. Welche Projekte sollen außerdem noch in welchem Jahr aus diesen Mitteln finanziert werden? Zusätzlich zu den bis 2022 fest geplanten Maßnahmen und Projekten (siehe Antwort zu 2.) sind weitere Maßnahmen und Projekte in der Vorbereitung, über die noch nicht abschließend entschieden worden ist: 1. Abstellanlage Kronsaalsweg 2. Qualitätssteuerungsverfahren HVV 3. Planung und Bau S4 4. Verkehrsvertrag S4 und Neufahrzeuge 5. Planung und Bau U5 6. Controllingprogramm SPNV Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8759 3 4. Sofern 600.000 Euro für das längere Dach der S-Bahn-Station Ottensen aus diesen Mitteln ausgegeben werden: Welche anderen Projekte werden dafür später oder gar nicht realisiert? Unter Berücksichtigung erwarteter Ermächtigungsüberträge aus den Vorjahren und aus Rückflüssen ergibt sich für das Ende des Jahres 2019 ein noch nicht fest verplanter Finanzmittelbestand von über 30 Millionen Euro. Für die Finanzierung des längeren Daches der S-Bahn-Station Ottensen stehen damit nach heutigem Stand ausreichend Mittel zur Verfügung. Gleichwohl kann durch Entnahmen dieser Art die Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Regionalisierungsgesetz für andere Projekte im öffentlichen Verkehr eingeschränkt werden.