BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8760 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: switchh-Punkt Schlump Trotz wiederholtem Protest plant die Hamburger Hochbahn AG am U-Bahnhof Schlump die Einrichtung eines switchh-Punktes. Ich frage den Senat: Die Haltestelle Schlump ist mit werktäglich 67.000 Fahrgästen ein wichtiger Knotenpunkt im Schnellbahnnetz und für den Bezirk Eimsbüttel von zentraler Bedeutung. Die Verdichtung im innenstadtnahen Bereich nimmt immer mehr zu, sodass der Bezirk Eimsbüttel alternative Verkehrskonzepte unterstützt. switchh entlastet insbesondere innenstadtnahe Gebiete wie das Kerngebiet von Eimsbüttel. Ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) verknüpft mit einem guten Carsharing- und Bike-Sharing-System bietet der Wohn- und Arbeitsbevölkerung hoch attraktive Mobilität, auch ohne eigenes Auto. Im Umfeld der Haltestelle Schlump besteht Bedarf für einen switchh-Punkt (Mobilitäts-Service-Punkt), denn bereits heute werden dort öffentliche Parkplätze von Carsharing-Fahrzeugen in Anspruch genommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wo genau soll der switchh-Punkt eingerichtet werden? 2. Befindet sich auf dieser Fläche derzeit ein Wochenmarkt? 3. Wohin soll dafür der Wochenmarkt verlegt werden? 4. Welche anderen Flächen wurden für den switchh-Punkt geprüft? Warum werden diese nicht verwendet? Derzeit findet eine Dialog des Bezirks Eimsbüttel und der HOCHBAHN unter Einbeziehung der Betreiberinnen und Betreiber der Marktstände an der Gustav-Falke- Straße, den Anwohnerinnen und Anwohnern und den Nutzerinnen und Nutzern der Haltestelle Schlump über die Einrichtung eines Mobilitäts-Service-Punktes statt. Im Übrigen siehe Drs. 21/8567. 5. Ist geplant, für den switchh-Punkt Parkplätze zu beseitigen? Wenn ja: wo? 6. Wer entscheidet über den switchh-Punkt – die Hamburger Hochbahn AG oder bezirkliche Gremien? Die Einrichtung von Mobilitäts-Service-Punkten erfolgt in der Regel durch die Genehmigung einer Sondernutzung. Hierdurch werden öffentliche Flächen Nutzerinnen und Nutzern von Carsharing-Angeboten zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Geneh- Drucksache 21/8760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 migung erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 4. Die jeweiligen bezirklichen Gremien werden über das Bezirksamt in die Entscheidungsfindung eingebunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/8567.