BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8762 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe, Jennyfer Dutschke und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Unterstützungskundenzentrum Meiendorf Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat Anfang März in Meiendorf im Bezirk Wandsbek ein temporäres Unterstützungskundenzentrum eröffnet. Vorausgegangen war eine Bestandsaufnahme des Landesbetriebs Kasse.Hamburg, die anschließend Einschätzungen und Empfehlungen erarbeitet hatte, wie die teilweise gravierenden Fehlentwicklungen in den Kundenzentren behoben werden können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1) Aus welchen Gründen wurde der Landesbetrieb Kasse.Hamburg mit der Bestandsaufnahme und der Erarbeitung von Einschätzungen und Empfehlungen für die Hamburger Kundenzentren beauftragt? 2) Welche besonderen Qualifikationen hat der Landesbetrieb Kasse.Hamburg , um eine qualifizierte Analyse und die Erarbeitung von Einschätzungen und Empfehlungen für die Hamburger Kundenzentren vorzunehmen ? 3) Aus welchen Gründen wurde das Bezirksamt Harburg, das ansonsten die Federführung bei den Kundenzentren hat, nicht mit der Bestandsaufnahme und der Erarbeitung von Einschätzungen und Empfehlungen für die Hamburger Kundenzentren beauftragt 4) Aus welchen Gründen wurde das Amt 6 der Finanzbehörde, dass ansonsten die Federführung bei den Kundenzentren hat, nicht mit der Bestandsaufnahme und der Erarbeitung von Einschätzungen und Empfehlungen für die Hamburger Kundenzentren beauftragt? 5) Plant der Senat weiterhin, die Kundenzentren Walddörfer und Bramfeld zu schließen? 6) Warum werden nicht diese Kundenzentren erhalten und gegebenenfalls mit zusätzlichen Kapazitäten ausgestattet, statt einen neuen Standort einzurichten? 7) Welche organisatorischen Gründe (vergleiche Drs. 21/8231) haben zu der Entscheidung geführt, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte für das Unterstützungskundenzentrum Meiendorf zuständig ist, obwohl sich dieses im Bezirk Wandsbek befindet? 8) Welche konkreten Gründe haben gegen eine Zuständigkeit des Bezirksamts Wandsbek beim Unterstützungskundenzentrum Meiendorf gesprochen? Drucksache 21/8762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 9) Welche konkreten Gründe haben gegen eine Zuständigkeit des Bezirksamts Harburg, das ansonsten die Federführung bei den Kundenzentren hat, beim Unterstützungskundenzentrum Meiendorf gesprochen? 10) Welcher Anteil der Einrichtungskosten für das Unterstützungskundenzentrum Meiendorf können nach Schließung des Kundenzentrums weiter genutzt werden? 11) Trotz der Einrichtung des Unterstützungskundenzentrums Meiendorf hat sich die Wartezeit für einen Termin nicht merklich reduziert. So liegt die durchschnittliche Wartezeit derzeit bei etwa sechs Wochen.1 Im Unterstützungskundenzentrum in Meiendorf sind derzeit keine freien Termine verfügbar. a) Welche von dem Landesbetrieb Kasse.Hamburg erarbeiteten Empfehlungen sind zwischenzeitlich umgesetzt? Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfolge dieser Maßnahmen? b) Welche von dem Landesbetrieb Kasse.Hamburg erarbeiteten Empfehlungen wurden bislang noch nicht umgesetzt? Aus welchen Gründen wurden diese Maßnahmen noch nicht umgesetzt? Wann soll die Umsetzung erfolgen und welche Erfolge verspricht sich der Senat davon? c) Aus welchen Gründen konnten trotz der Einrichtung des Unterstützungskundenzentrums die Wartezeiten auf einen Termin nicht reduziert werden? Siehe Drs. 21/8231 und 21/8543. Das Amt 6 der Finanzbehörde hat keine Federführung für die bezirklichen Kundenzentren. Besondere Qualifikationen bestehen bei der Kasse.Hamburg im Hinblick auf Organisations-, Verwaltungs- und IT-Projekte. Nur ein geringer Teil der Einrichtungen und Ausstattungen des Unterstützungskundenzentrums mit Kosten von weniger als 20.000 Euro (zum Beispiel für Beschilderung) ist nicht für andere Kundenzentren nutzbar. Im Unterstützungskundenzentrum sind weiterhin kurzfristig Termine mit entsprechend kurzen Terminvorlaufzeiten verfügbar. Die Umsetzung der Empfehlungen der Kasse.Hamburg zur besseren technischen Ausstattung und einheitlichen zentralen Steuerung beziehungsweise des Ersuchens der Bürgerschaft zur Verbesserung des Dienstleistungsangebots der Hamburger Kundenzentren (siehe Drs. 21/7805) erfolgt schrittweise, wird derzeit von den zuständigen Behörden vorbereitet und ist in den wesentlichen Punkten in einem Zeitraum von rund zwei Jahren vorgesehen. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 1 Abfrage am 12.04.2017 im Onlineportal zur Terminvereinbarung.