BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8765 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Weiterhin massive Schwierigkeiten bei eBeihilfe? In der aktuellen Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 21/8621 führt der Senat zur Frage der Erkennungsrate bei der Belegerkennung von eBeihilfe nach dem Roll-out aus: „Die automatische Erkennung erzielt einen Wert von circa 80 Prozent, die Menge der manuell zu bearbeitenden Felder in der Nachkorrektur beläuft sich auf circa 20 Prozent.“ Ein Wert von 80 Prozent bei der Erkennung eingescannter Daten erscheint eher niedrig, zumal der Senat in der Drs. 21/2360 im Dezember 2015 ausdrücklich Folgendes dargestellt hatte: „Als durchschnittliche Erkennungsrate der auszulesenden Felder aller Dokumentenklassen werden mindestens 85 Prozent erwartet.“ Demnach hat sich die Erkennungsrate gegenüber dem Wert von „circa 79 Prozent“ gemäß Drs. 21/2360 in der Pilotphase kaum verändert. Ich frage den Senat: 1. Wie hat sich die durchschnittliche Erkennungsrate der auszulesenden Felder beim Einsatz von eBeihilfe in den einzelnen Monaten seit Dezember 2015 genau entwickelt? 2. Warum wurde die in Drs. 21/2360 dargestellte Erwartung, eine Erkennungsrate von mindestens 85 Prozent zu erreichen, nicht erreicht? 3. Geht der Senat oder die zuständige Behörde weiterhin davon aus, eine durchschnittliche Erkennungsrate von mindestens 85 Prozent zu erreichen ? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde von Dataport oder anderen externen Projektbeteiligten vertraglich zugesagt, dass eine durchschnittliche Erkennungsrate von mindestens 85 Prozent erreicht wird? Wenn ja, welche Folgen hat das Nichterreichen dieses Wertes? 5. Wurde von Dataport oder anderen externen Projektbeteiligten eine andere durchschnittliche Erkennungsrate zugesagt, die mindestens erreicht wird? Wenn ja, welche Erkennungsrate wurde ab welchem Termin in welcher Form vereinbart? Drucksache 21/8765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Gemäß Senatsantwort in Drs. 21/8621 entstehen durch die erforderliche manuelle Nachkorrektur von circa 20 Prozent der Felder keine zusätzlichen Kosten. 6.1 In welcher genauen Höhe waren bislang Kosten und Personalressourcen für die manuelle Nachkorrektur jeweils in 2017 und 2018 eingeplant? Auf welcher durchschnittlichen Erkennungsrate basierten diese Planungen? 6.2 Kann die manuelle Nachkorrektur von circa 20 Prozent der Felder zu den gleichen Kosten erfolgen wie die manuelle Nachkorrektur von circa 15 Prozent der Felder? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie hoch ist der Zusatzaufwand aufgrund der niedrigeren Erkennungsrate? 6.3 Wie erfolgt insgesamt die manuelle Nachkorrektur? Welche Aufträge mit welchem Volumen wurden hierfür im Einzelnen vergeben? Wie viele Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg sind mit der manuellen Nachkorrektur befasst? In der Ausschreibung der Belegerkennungssoftware wurde eine durchschnittliche Erkennungsrate über alle Dokumentenklassen und Datenfelder von 80 Prozent gefordert . Diese Erkennungsrate wird erreicht. Dennoch wird eine darüber hinaus gehende Erkennungsrate von durchschnittlich 85 Prozent für möglich gehalten und angestrebt. An den dafür erforderlichen Optimierungen wird kontinuierlich gearbeitet. Basis für die Kalkulation der Kosten für die manuelle Nachkorrektur waren die vertraglich zugesagten Erkennungsraten. Einen Zusatzaufwand gegenüber der Planung gibt es daher nicht. Die Kosten betragen circa 380.000 Euro pro Jahr. Externe Aufträge wurden bisher nicht vergeben. Die manuelle Nachkorrektur erfordert nach den bisherigen Erfahrungen von wenigen Wochen – wie geplant – rund 6,5 Vollkräfte .